AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 341/20, 544/20 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 144/20, 341/20, 544/20 AW ist ein Bestandstarif der Alten Welt, der für Versicherte der AXA angeboten wird, die Aufnahme von Neukunden jedoch verweigert. Mit einem Jahresselbstbehalt von 840 EUR kombiniert dieser Tarif Versorgung auf Höchstsatzniveau (bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ für ärztliche Leistungen), Einbettzimmer im Krankenhaus und Privatarztbehandlung. Die Zahnleistungen decken Behandlungen zu 100%, Zahnersatz zu 50% sowie Kieferorthopädie zu 90% ohne Summenbegrenzung ab.

Als geschlossener Tarif befindet sich der AXA 144/20, 341/20, 544/20 AW in einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, was mittelfristig zu höheren Beitragsdynamiken führt. Bestehende Versicherte können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in einen günstigeren AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen bleiben dabei Altersrückstellungen erhalten und eine Gesundheitsprüfung entfällt ganz oder reduziert sich erheblich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob sich ein AXA PKV-Tarif-Wechsel für Ihre individuelle Situation lohnt.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/20, 341/20, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für Ihren AXA-Tarif?

Der AXA 144/20, 341/20, 544/20 AW ist ein geschlossener Tarif und steht daher nicht für externe Neukunden zur Verfügung. Das heißt konkret: Neue Versicherungsnehmer können sich nicht in diesen Tarif aufnehmen lassen. Bestehende Versicherte der AXA gehören jedoch zu den Privilegierten, denen die Tür zu solchen Tarifen noch offensteht. Nach §204 VVG können Sie von Ihrem aktuellen AXA-Tarif aus in den geschlossenen Tarif 144/20, 341/20, 544/20 AW oder in andere verfügbare Alternativen wechseln, ohne Ihre Versicherung zu verlassen.

Mit der Zeit schrumpft die Versichertengemeinschaft solch geschlossener Tarife, was zu höheren Beitragszuwächsen je Versicherten führt. Älteren oder premium-orientierten Bestandskunden bietet dieser Tarif mit seiner GOÄ-Höchstsatzversorgung, dem Chefarztrecht und dem Einbettzimmer eine bewährte, umfangreiche Leistung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch solche geschlossenen Tarife und kann beurteilen, welche Wechseloptionen für Ihre persönliche Gesamtsituation sinnvoll sind.

Tarifwechsel im AXA 144/20, 341/20, 544/20 AW: So funktioniert es

Wenn Sie bereits bei der AXA versichert sind, steht Ihnen gemäß §204 VVG ein Tarifwechsel offen. Das Verfahren bleibt innerhalb der AXA; ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist nicht erforderlich. In vielen Fällen können Sie dabei Ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung anfällt und in welchem Umfang, hängt vom konkret gewählten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert genau für Sie, welche AXA-Alternativen mit besseren Prämien oder optimierten Leistungen verfügbar sind. Über unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Potenziale auf: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 144/20, 341/20, 544/20 AW - Optionen und Auswege

Der AXA 144/20, 341/20, 544/20 AW ist ein geschlossener Tarif mit schrumpfender Versichertengemeinschaft - eine klassische Konsequenz ist die steilere Beitragsentwicklung im Vergleich zu offenen Tarifen mit ausgewogener Altersstruktur. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen, die alle Tarife betreffen. In dieser Situation lohnt sich häufig ein Blick auf die verfügbaren Alternativen bei der AXA selbst.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet oft Spielraum: Neuere oder breiter aufgestellte AXA-Tarife haben tendenziell günstigere Einstiegsprämien und stabilere Beitragsdynamiken. Die Höhe des Einsparpotenzials hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den konkret verfügbaren Zieloptionen ab. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung des AXA-Tarifportfolios zu verstehen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse klären wir, ob und wie Sie wirtschaftlich optimieren können: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Einsparungen auf. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 341/20, 544/20 AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) mit 840 EUR Jahresselbstbehalt ab. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100%, danach zu 80% gezahlt. Stationär umfasst der Tarif Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (Chefarzt bis 5-fach). Zahnbehandlung (100%), Zahnersatz (50%) und Kieferorthopädie (90%) werden ohne Jahresobergrenze erstattet.
Der Tarif ist geschlossen - neue externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Das führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und die Beitragsdynamiken ansteigen. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv beworben, aber unser PKV-Sachverständiger kennt sie und kann Ihnen zeigen, ob ein Wechsel zu einem günstigeren AXA-Tarif sinnvoll ist.
Der Jahresselbstbehalt beträgt 840 EUR und ist ein moderater Mittelwert im Tarifspektrum. Er gilt pro Versicherungsfall für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlung. Das bedeutet: Jede medizinische Maßnahme rechnet auf diese Obergrenze an. Danach trägt die Versicherung 100% (ambulant) bzw. je nach Bereich variierend. Ein 840-EUR-SB ist weder besonders hoch noch besonders niedrig und signalisiert einen bewussten Kompromiss zwischen Beitrag und Eigenverantwortung.
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht, gemäß §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif zu wechseln. Dies ist ein interner Tarifwechsel, kein Versichererwechsel. In vielen Fällen können dabei Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden, und eine Gesundheitsprüfung entfällt teilweise oder ganz. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie konkret, welche AXA-Alternativen verfügbar und rentabel sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Da der Tarif geschlossen ist, wird die Versichertengemeinschaft stetig kleiner und die Beiträge dürften weiter ansteigen. Jüngere oder gesündere Versicherte profitieren oft von einem Wechsel zu modernen, offenen Tarifen mit besserer Altersstruktur. Für ältere oder chronisch erkrankte Versicherte kann der hohe Leistungsstandard des 144/20, 341/20, 544/20 AW ein Grund sein, zu bleiben - wenn die Beitragssteigerungen erträglich bleiben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre persönliche Situation und zeigt, ob ein Wechsel wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert