AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 341/20, VITAL-Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 144/20, 341/20, VITAL-Z AW der AXA bietet Versicherten umfangreiche Leistungen aus der alten Welt: ambulante GOÄ-Erstattung bis zu den 3,5-fachen Höchstsätzen für ärztliche und bis 2,5-fachen für technische Leistungen, Einbettzimmerleistung im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung und 75% Zahnersatz. Der Selbstbehalt liegt bei 840 EUR jährlich, was diesen Tarif in das gehobene Segment einordnet.

Als geschlossener Tarif ist der 144/20, 341/20, VITAL-Z AW für Neuversicherte nicht mehr zugänglich, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG nutzen, um ihre Versicherungsstruktur zu optimieren. Geschlossene Tarife erleben oft steigende Beitragsentwicklungen durch das schrumpfende Versichertenkollektiv und demografische Alterung, weshalb ein Wechsel in einen verfügbaren, neueren Tarif häufig zu niedrigeren Prämien führen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Tarifoptionen für Ihren AXA PKV-Tarif konkret passen und realisierbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/20, 341/20, VITAL-Z AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif der alten Welt: Was bedeutet das für Sie?

Der 144/20, 341/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Tarif und nimmt keine neuen, externen Versicherten auf. Das Versichertenkollektiv ist damit festgelegt und wird mit der Zeit älter, da nur noch bestehende Versicherte versichert sind. Für interne Versicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich jedoch unter §204 VVG die Chance, trotz Geschlossenheit in diesen Tarif oder von ihm in aktuellere Tarife zu wechseln.

Tarife der alten Welt wie dieser werden von der AXA nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet, da sie üblicherweise auslaufenden Kohorten entsprechen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse dieser Alt-Tarife und kann gezielt empfehlen, wenn ein Wechsel Ihre Situation verbessert.

Tarifwechsel im 144/20, 341/20, VITAL-Z AW: Ihre Chancen

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist grundsätzlich möglich. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitgenommen werden; allerdings können Gesundheitsfragen erforderlich sein, je nach Zielvereinbarung mit der AXA. Die genaue Situation muss im Einzelfall geprüft werden, um eine verlässliche Empfehlung zu treffen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Alternativen im Hause AXA verfügbar sind und wie realistisch ein Wechsel mit optimierten Bedingungen ausfällt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine fundierte Grundlage: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im 144/20, 341/20, VITAL-Z AW: Handeln lohnt sich

Geschlossene Tarife wie der 144/20, 341/20, VITAL-Z AW sind strukturell anfällig für Beitragserhöhungen, weil das Versichertenkollektiv nicht nachwächst und die verbleibenden Versicherten kontinuierlich älter werden. Gleichzeitig führen medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge zur Destabilisierung der Beitragskalkulation. In solchen Szenarien ist ein Tarifwechsel oft die wirtschaftlichere Lösung.

Ein Wechsel zu einem neueren, offenen Tarif mit stabilerer Altersstruktur kann die Prämienentwicklung dämpfen und häufig gleichwertige Leistungen bei niedrigerem Beitrag bieten. Den aktuellen Verlauf der Beitragserhöhungen bei der AXA können Sie im Beitragserhöhungs-Chart verfolgen. Lassen Sie unser PKV-Sachverständigenteam prüfen, ob ein Wechsel für Ihren konkreten Fall sinnvoll ist: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 341/20, VITAL-Z AW

Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen: ambulante Erstattung bis 3,5-fach GOÄ, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser, 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% und danach 80%, Hilfsmittel wie Krankenfahrstühle und orthopädische Stützapparate, stationär Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung bis 5-fach GOÄ, 100% Zahnbehandlung, 75% Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 18 Jahren zu 100%.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen externen Versicherten auf. Das bedeutet, das Versichertenkollektiv bleibt konstant und altert mit der Zeit, was typischerweise zu höheren Beitragsentwicklungen führt. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG optimieren.
Der Selbstbehalt beträgt 840 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch. Mit 840 EUR positioniert sich dieser Tarif im gehobenen Segment, was bedeutet, dass die Prämie dafür moderate Eigenanteile bei Versicherungsfällen mit sich bringt.
Ja, als bestehender Versicherter der AXA können Sie nach §204 VVG intern wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen und Prämien reduziert werden. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie vollständig Altersrückstellungen übertragen werden, muss jedoch individuell geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativen ab. Da der Tarif geschlossen ist, sind Beitragserhöhungen strukturbedingt wahrscheinlich. Ein Wechsel zu einem offenen Tarif mit stabilerer Altersstruktur kann oft erhebliche Ersparnis bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkrete Szenarien und nennt Ihnen realistisch erreichbare Ziele.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 144/20, 341/20, Z 100/ZS 60 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 840 € · 60% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 144/20, 342/16, 540/12 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 840 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 144/20, 341/20, ZPRO AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 840 € · 60% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert