AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 144/20, 341/20, Z 100/ZS 60 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 144/20, 341/20, Z 100/ZS 60 AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert hochwertige ärztliche Leistungen mit Privatarztbehandlung im Krankenhaus und solider Zahnversorgung. Die ambulante Behandlung wird bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen) erstattet. Im Krankenhaus ist die Unterbringung im Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung abgesichert. Der Selbstbehalt liegt bei 840 Euro pro Versicherungsjahr. Zahnersatz wird bis 511,29 Euro pro Jahr zu 100% übernommen, darüber hinaus zu 60%.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet vielen Versicherten dieser aufgelösten Risikogemeinschaft neue Perspektiven. Geschlossene Tarife aus der alten Welt sehen sich oft mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen konfrontiert, da das schrumpfende Versichertenkollektiv und die demografische Alterung des Bestands die Kostenentwicklung beschleunigen. Ein Wechsel zu einem neueren Tarif des gleichen Versicherers kann in vielen Fällen zu geringeren Prämien führen und dabei oft gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren.

Ob ein Wechsel zu niedrigeren Beiträgen ohne Leistungseinbußen realistisch ist, prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse individuell für Ihre Situation beim AXA PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der AXA 144/20, 341/20, Z 100/ZS 60 AW geschlossen ist und was das bedeutet

Ein geschlossener Tarif steht für Neukunden nicht mehr offen; nur bestehende Versicherte der AXA können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft wächst nicht mehr mit Neueinzahlungen, weshalb die verbleibenden Versicherten die medizinischen Kosten zunehmend alleine tragen müssen. Dies führt typischerweise zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen. Besonders bei älteren Tarifen aus der Welt alter Kalkulation ist dieser Effekt ausgeprägt.

Gerade für Versicherte, die bereits in diesem Bestandstarif sind, lohnt sich eine Überprüfung der verfügbaren Tarifoptionen innerhalb der AXA. Ältere und geschlossene Tarife werden oft nicht mehr aktiv verwaltet oder sind in der öffentlichen Tariflandschaft kaum sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf einen umfassenden Überblick über geschlossene wie offene Tarife und kann gezielt aufzeigen, welche Alternativen zur individuellen Situation passen.

Tarifwechsel im AXA 144/20, 341/20, Z 100/ZS 60 AW: So funktioniert der interne Wechsel

Der §204 VVG Tarifwechsel erlaubt einen Wechsel zu einem anderen Tarif des gleichen Versicherers ohne Kündigung der Versicherung. Dabei spielen zwei Fragen eine Rolle: Ob eine Gesundheitsprüfung erneut erforderlich ist, hängt vom neuen Tarif ab und wird individuell entschieden. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen in den neuen Tarif übernommen werden, was Beitragszuschläge vermeiden hilft. Konkrete Antworten zu Ihrem Fall liefert unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie Ihre individuellen Chancen durch unser Team prüfen. Der Weg zu günstigeren Beiträgen ohne Versicherungslücke beginnt mit einer gezielten Analyse. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Tarife für Sie wirtschaftlich sinnvoll sind: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 144/20, 341/20, Z 100/ZS 60 AW: Der Tarifwechsel als Lösungsweg

Geschlossene Tarife aus der alten Welt sehen sich erheblichen Kostentreibern ausgesetzt. Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, während der Altersdurchschnitt steigt und medizinische Leistungen teurer werden. Das Zusammenspiel dieser Faktoren führt regelmäßig zu Beitragssprüngen, die deutlich über den allgemeinen Kostentrends liegen. Der AXA 144/20, 341/20, Z 100/ZS 60 AW ist kein Einzelfall: Viele Bestandstarife aus der alten Welt sind davon betroffen.

Ein interner Tarifwechsel innerhalb der AXA kann hier Abhilfe bringen. Häufig lassen sich neuere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen zu moderateren Beiträgen finden. Der Schlüssel liegt in einer systematischen Vergleichsanalyse. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Beitragsentwicklung mit dem Beitragserhöhungs-Chart und prüfen Sie mit uns, welche Optimierungsmöglichkeiten es gibt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechselangebote und kalkuliert Ihre neuen Beitragssätze: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 341/20, Z 100/ZS 60 AW

Die ambulante Behandlung wird bis zu den GOÄ-Höchstsätzen erstattet, konkret: bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen und bis 1,3-fach für Laborleistungen. Im Krankenhaus ist ein Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung abgesichert. Die Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet, Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100% und danach zu 80%. Zahnersatz wird bis 511,29 Euro pro Jahr vollständig übernommen, danach zu 60%. Der Selbstbehalt liegt bei 840 Euro jährlich.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das bedeutet, dass das Versichertenkollektiv nicht mehr wächst und die verbleibenden Versicherten die Kostenentwicklung verstärkt allein tragen. Geschlossene Tarife erleben daher überproportional steigende Beiträge. Allerdings können bestehende Versicherte der AXA durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu offenen oder jüngeren Tarifen wechseln, was oft zu niedrigeren Beitragssätzen führt.
Der Selbstbehalt liegt bei 840 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante Behandlung, Zahnbehandlung und sonstige Leistungen. Das positioniert den Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment, unterhalb der hohen Selbstbeteiligungen (über 1.000 Euro), aber oberhalb von Tarifen ohne oder mit sehr niedrigem Selbstbehalt. Mit 840 Euro trägt der Versicherte einen merklichen Eigenanteil an den Kosten.
Ja, der §204 VVG Tarifwechsel erlaubt den Wechsel zu einem anderen Tarif innerhalb der AXA. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, was Ihre Beitragsentwicklung stabilisiert. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre konkrete Situation. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für Versicherte im geschlossenen Bestandstarif lohnt sich eine Wechselprüfung oft. Die Tatsache, dass das Kollektiv schrumpft und demografisch altert, bedeutet, dass zukünftige Beitragserhöhungen erheblich sein können. Ein neuerer AXA-Tarif mit gleichwertigen Leistungen kann preislich deutlich günstiger sein. Entscheidend sind Ihre persönliche Altersrückstellung, der Gesundheitszustand und die verfügbaren Alternativen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren individuellen Fall und zeigt auf, ob und wie viel Sie durch einen Wechsel einsparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert