AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Alles Wichtige zum AXA 144/20, 341/20, ZPRO AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 144/20, 341/20, ZPRO AW der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandsversicherte, die Premium-Leistungen aus der älteren Tarifgeneration nutzen. Mit einem Selbstbehalt von 840 Euro pro Versicherungsjahr, Chefarztbehandlung in Einbettzimmern und Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) positioniert sich dieser Tarif als hochwertige Vollversicherung mit umfassender ambulanter und stationärer Abdeckung.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte dieses geschlossenen Tarifs häufig Einsparungen ermöglichen, da die Risikogemeinschaft schrumpft und Beitragsspitzen entstehen. In vielen Fällen bieten neuere AXA-Tarife bei gleichwertigen oder besseren Leistungen niedrigere Prämien. Eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, und Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen - die genauen Bedingungen müssen jedoch im Einzelfall geklärt werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen zum AXA PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/20, 341/20, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der AXA 144/20, 341/20, ZPRO AW ein geschlossener Tarif ist

Der Tarif steht Neukunden nicht mehr zur Verfügung - nur bestehende Versicherte der AXA können diesen Tarif noch halten. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft wächst nicht mehr, die Versichertenzahl schrumpft kontinuierlich. Diese Dynamik treibt die Beitragsentwicklung, da Kosten auf eine immer kleinere Gruppe verteilt werden. Allerdings können Bestandsversicherte des gleichen Versicherers per §204 VVG-Tarifwechsel weiterhin in solche geschlossenen Tarife wechseln.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von AXA nicht aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse auch solcher Alt-Tarife und kann Sie beraten, wenn sie zur persönlichen Situation passen - allerdings häufig mit dem Ziel, in einen offenen Tarif zu wechseln, um Beitragsstabilität zu gewinnen.

Tarifwechsel im AXA 144/20, 341/20, ZPRO AW nutzen

Innerhalb der AXA können Sie per §204 VVG-Tarifwechsel zu einem anderen Tarif wechseln - das ist Ihr Recht als Bestandsversicherter. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt wird und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Versicherungssituation und findet maßgeschneiderte Alternativen, die häufig zu niedrigeren Beiträgen führen - ohne dass Sie auf Leistung verzichten müssen. Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 144/20, 341/20, ZPRO AW - Handlungswege

Der AXA 144/20, 341/20, ZPRO AW trägt demografische Risiken, die typischerweise in älteren, geschlossenen Tarifen ausgeprägt sind: Versicherte altern, der Risikopool schrumpft, Leistungskosten steigen überproportional. Dies führt regelmäßig zu signifikanten Beitragserhöhungen in dieser Tarifgeneration.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Ihnen häufig einen Ausweg: Oft entfällt die Gesundheitsprüfung ganz, oder sie fällt deutlich leichter aus als befürchtet. Vergleichen Sie die verfügbaren Alternativen bei der AXA, die in vielen Fällen ähnliche oder bessere Leistungen zu stabileren Beiträgen bieten. Laden Sie den Beitragserhöhungs-Chart herunter, um die Dynamik Ihres Tarifs zu verstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden zeigt Ihnen konkrete Sparoptionen auf.

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 341/20, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Sehhilfen bis 825 EUR (Mehrstärkengläser, bis +/-6 Dpt.), 30 Psychotherapie-Sitzungen mit 100% Erstattung, danach 80%. Stationär erhalten Sie Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, ebenfalls bis 3,5-fach GOÄ. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% (steigt mit Prophylaxe bis 100%), mit jährlichen Limits von maximal 1.278 EUR im 1. Jahr bis 6.391 EUR im 5. Jahr. Der Selbstbehalt beträgt 840 EUR pro Jahr.
Es ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, er nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Für bestehende Versicherte der AXA ändert sich nichts - sie können den Tarif behalten. Allerdings schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was den Beitragsdruck erhöht. Für Bestandsversicherte der AXA öffnet sich aber eine Chance: Der §204 VVG-Tarifwechsel erlaubt es, zu einem neueren, oft günstigeren Tarif zu wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln.
Der jährliche Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) beträgt 840 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dies ist ein standardhoher Selbstbehalt, der die Beitragsprämie senkt, aber dennoch bedeutende Eigenkosten für Sie im Versicherungsfall bedeutet. Für Vorsorgeleistungen gilt der Selbstbehalt ebenfalls.
Ja, ein Wechsel ist möglich. Per §204 VVG können Sie innerhalb der AXA zu einem anderen Tarif wechseln. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Wechselziel ab. In vielen Fällen entfällt die Gesundheitsprüfung, und die Altersrückstellungen werden komplett oder teilweise mitgenommen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und verfügbaren Alternativen ab. Für Versicherte im mittleren oder höheren Alter mit stabiler Gesundheit ist der Tarif oft stabil zu halten, wenn Sie die Leistungen schätzen. Allerdings signalisiert die geschlossene, ältere Tarifgeneration steigende Beitragstrends - ein Wechsel zu einem jüngeren AXA-Tarif kann langfristig Geld sparen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und empfiehlt konkrete Szenarien.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert