AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 342/16, 541/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA kombiniert solide Leistungen aus der alten Welt mit moderater Kostenbeteiligung. Mit einem Selbstbehalt von 840 Euro jährlich, GOÄ-Erstattungen bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Unterbringung im Zweibettzimmer und einer Zahnersatz-Abdeckung von 80 Prozent ohne Jahresobergrenzen bietet dieser Tarif ein ausgewogenes Leistungsprofil für anspruchsvolle Versicherte, die bereits bei der AXA versichert sind.

Da der Tarif nicht mehr für Neukunden geöffnet ist, konzentriert sich seine Risikogemeinschaft auf den Bestand, was langfristig zu Beitragsdruck führen kann. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem optimierten AXA-Tarif kann in vielen Fällen eine sinnvolle Reaktion auf Beitragserhöhungen sein, ohne dass Sie Ihren Versicherer wechseln müssen. In der Regel bleibt der Anspruch auf Altersrückstellungen erhalten, und häufig stehen bessere Leistungen zum gleichen oder günstigeren Beitrag zur Verfügung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie, ob ein Wechsel innerhalb der AXA sinnvoll ist und welche AXA PKV-Tarif-Alternativen Ihre individuellen Bedürfnisse besser erfüllen können.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der AXA 144/20, 342/16, 541/20 AW ist ein geschlossener Tarif, der neue Versicherte nicht mehr aufnimmt. Das hat eine unmittelbare Auswirkung auf die Beitragsentwicklung: Die Risikogemeinschaft schrumpft, während das Durchschnittsalter der Versicherten steigt. Diese demografische Entwicklung führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, die über die allgemeine medizinische Kostensteigerung hinausgehen. Für bestehende Versicherte der AXA bleibt jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG erhalten - Sie können also zu besseren Bedingungen wechseln, ohne Ihren Versicherer zu verlassen.

Ältere und geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv am Markt beworben oder in öffentliche Tariftabellen aufgenommen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife und kann Ihnen zeigen, welche Tarife Ihrer persönlichen Situation entsprechen und wie ein interner Wechsel Ihre finanzielle Belastung reduzieren kann.

Tarifoptimierung durch den internen Tarifwechsel

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist ohne Tarifwechsel zu einem anderen Versicherer möglich. In vielen Fällen werden Ihre vorhandenen Altersrückstellungen auf den neuen Tarif übertragen, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung - doch dies hängt vom individuellen Fall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Versicherungssituation und zeigt Ihnen konkrete Alternativen, die zu Ihnen passen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine persönliche Empfehlung, wie Sie durch einen gezielten Tarifwechsel Ihre Prämie senken und Ihre Leistungen optimieren können - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif: Ihre Optionen

Die Beitragsentwicklung des AXA 144/20, 342/16, 541/20 AW wird durch zwei Faktoren geprägt: Die schrumpfende Risikogemeinschaft aufgrund des geschlossenen Status und die steigenden Gesundheitskosten. Dies führt dazu, dass Versicherte in diesem Tarif regelmäßig mit kräftigen Prämienerhöhungen rechnen müssen. Ein Blick auf das Beitragserhöhungs-Chart der AXA zeigt das reale Ausmaß dieser Entwicklung über die Jahre hinweg.

Die gute Nachricht: Mit einem internen Tarifwechsel zu einem modernen AXA-Tarif können Sie dieser Spirale entgehen. Häufig bieten neuere Tarife bessere oder gleichwertige Leistungen bei deutlich stabileren Beiträgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten, die finanzielle Entlastung bringen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 342/16, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen). Im stationären Bereich zahlt die Versicherung für Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer und erstattet Chefarztleistungen bis zur 5-fachen GOÄ. Bei zahnärztlichen Behandlungen gibt es 100 Prozent Erstattung, bei Zahnersatz 80 Prozent, und Kieferorthopädie wird zu 90 Prozent übernommen - ohne Jahresobergrenzen. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent und danach zu 80 Prozent pro Versicherungsfall erstattet. Für Sehhilfen sind bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser oder bis zu 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen vorgesehen, alle zwei Jahre.
Der AXA 144/20, 342/16, 541/20 AW ist ein geschlossener Tarif, das heißt, neue Kunden können sich nicht mehr anmelden. Das bedeutet für die Risikogemeinschaft eine kontinuierliche Verkleinerung und Überalterung, was zu steigenden Beitragsproblemen führt. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte weiterhin in diesem Tarif bleiben oder zu anderen AXA-Tarifen wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 840 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Damit positioniert sich dieser Tarif im mittleren Bereich - weder besonders niedrig noch besonders hoch. Das bedeutet, dass Sie bei Behandlungen mit geringeren Kosten selbst zahlen müssen, aber die Versicherung ab dem erreichten Selbstbehalt die vereinbarten Leistungen vollständig übernimmt.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG. Dies ist ohne Versichererwechsel möglich. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich - allerdings muss dies im Einzelfall geklärt werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann Ihnen aufzeigen, welche AXA-Tarife für Sie geeignet sind. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie bereits über 50 Jahre alt sind oder schwerwiegende Vorerkrankungen haben, ist ein Wechsel oft mit Hürden verbunden. Besonders für jüngere und gesunde Versicherte ist ein Wechsel häufig lohnenswert, da modernere AXA-Tarife eine stabilere Beitragsentwicklung bieten und bei gleichwertigen oder besseren Leistungen erheblich günstiger sein können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und empfiehlt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten, die wirtschaftlich sinnvoll sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert