AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 342/16, 544/20 AW im Profil

AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 144/20, 342/16, 544/20 AW ein Leistungspaket der alten Welt mit umfangreicher Absicherung. Der Tarif kombiniert die ambulante Versorgung auf Basis der GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) mit stationärer Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer und einer Zahnversicherung, die Zahnbehandlungen vollständig, Zahnersatz zu 50% und Kieferorthopädie zu 90% erstattet. Der Selbstbehalt von 840 Euro pro Versicherungsjahr liegt im höheren Segment und ist auf alle Versicherungsbereiche anzuwenden.

Als geschlossener Tarif steht der 144/20, 342/16, 544/20 AW nicht mehr für externe Neukunden offen. Die Risikogemeinschaft schrumpft langsam, was sich auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann jedoch häufig Einsparungen bringen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, ohne dass die bei der AXA angesammelten Altersrückstellungen verloren gehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die besten Wechseloptionen im AXA PKV-Tarif zu identifizieren und Ihr Leistungs-Prämien-Verhältnis zu optimieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/20, 342/16, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei der AXA: Was das für Versicherte bedeutet

Der Tarif 144/20, 342/16, 544/20 AW ist in der Neukundenwerbung geschlossen, nimmt aber weiterhin AXA-Bestandsversicherte auf. Das heißt: Wer bereits ein anderes Produkt bei der AXA versichert hat, kann in diesen Tarif wechseln - allerdings nicht von außerhalb der AXA. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu höheren Beitragsanpassungen, da sich die Lasten auf weniger Schultern verteilen. Dies unterstreicht die Bedeutung eines zeitnahen internen Tarifwechsels nach §204 VVG für Bestandsversicherte, um Prämien zu senken.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden vom Markt oft nicht aktiv beworben oder in öffentlichen Vergleichslisten geführt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann konkret beurteilen, welche neueren oder offenen AXA-Tarife für Ihre individuelle Situation passende Alternativen darstellen.

Tarifwechsel im 144/20, 342/16, 544/20 AW: Ihre Möglichkeiten nach §204 VVG

Mit dem §204 VVG Tarifwechsel können AXA-Versicherte in diesem geschlossenen Tarif in günstigere oder leistungsgerechter dotierte Tarife desselben Versicherers wechseln. In vielen Fällen werden dabei die bereits angesammelten Altersrückstellungen übernommen, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung - doch dies hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und muss in jedem Einzelfall überprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und zeigt auf, welche Wechseloptionen Ihre Prämie senken und Ihre Versorgung gleichzeitig sichern oder verbessern. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden - um sofort Ihre Möglichkeiten zu erkennen.

Beitragserhöhung im AXA 144/20, 342/16, 544/20 AW: Wege nach vorne

Die Beitragserhöhung ist im 144/20, 342/16, 544/20 AW ein Phänomen, das sich aus der schrumpfenden Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs ergibt. Mit weniger aktiven Versicherten, die die Kosten tragen, müssen die Beiträge regelmäßig angepasst werden - ein Effekt, der sich bei älteren, geschlossenen Produkten besonders bemerkbar macht. Dazu kommen gestiegene Leistungsausgaben im Gesundheitssystem, die alle PKV-Tarife treffen.

Statt die Erhöhungen hinzunehmen, bietet der Tarifwechsel nach §204 VVG eine praktische Lösung: In vielen Fällen lassen sich durch einen internen Wechsel ähnliche oder bessere Leistungen zu moderateren Prämien erreichen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie sich die Tarife bei Ihrer AXA entwickelt haben, und prüfen Sie, welche neueren Tarife günstiger sein könnten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine klare Übersicht - Jetzt anmelden und finden Sie heraus, wie viel Sie sparen können.

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 342/16, 544/20 AW

Ambulant werden ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ erstattet, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen werden mit bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser bezuschusst, Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer mit Chefarzt-Zusage bis 5-fach GOÄ. Zahnbehandlungen werden zu 100%, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90% erstattet - ohne Jahresobergrenzen.
Der 144/20, 342/16, 544/20 AW ist ein geschlossener Bestandstarif der alten Welt, der nicht mehr für externe Neukunden zugänglich ist. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Diese Schließung führt zu einer langsam schrumpfenden Risikogemeinschaft, was tendenziell höhere Beitragsanpassungen zur Folge hat als bei offenen Produkten mit ausgewogener Altersstruktur.
Der Selbstbehalt liegt bei 840 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Versicherungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung). Dies positioniert den Tarif im höheren Selbstbehalts-Segment. Der Selbstbehalt wird auf alle Versicherungsfälle angerechnet, sodass ab 840 Euro Eigenkosten pro Jahr die Versicherung die Restkosten trägt.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie über den §204 VVG Tarifwechsel in einen anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen lassen sich dabei die Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernehmen, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung - doch dies muss im Einzelfall mit unserem PKV-Experten geklärt werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welche AXA-Tarife für Sie günstiger sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Tarifwechsel kann sich lohnen, besonders wenn Sie mit regelmäßigen Beitragserhöhungen oder dem hohen Selbstbehalt von 840 Euro unzufrieden sind. AXA bietet mehrere neuere oder offene Alternativen an, die ähnliche Leistungen zu moderateren Prämien anbieten. Allerdings kommt es auf Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand und Ihre individuellen Leistungsanforderungen an - beispielsweise ob Sie weiterhin Zweibettzimmer und volle Zahnbehandlung benötigen oder mit niedrigerem Selbstbehalt sparen möchten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und zeigt Ihnen konkret auf, ob und wie viel Sie mit einem Wechsel sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert