AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 342/16, VITAL-Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 144/20, 342/16 und VITAL-Z AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz (ärztliche Leistungen), erweiterte Zahnersatz-Erstattung von 75 Prozent und umfangreiche Zusatzleistungen wie Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100 Prozent) sowie Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser. Der Jahres-Selbstbehalt von 840 Euro positioniert diesen Tarif im moderaten oberen Bereich. Als Produkt der alten Welt und mit Doppelzimmerpflicht beim stationären Aufenthalt unterscheidet sich dieser Tarif deutlich von modernen offenen Tarifen.

Geschlossene Tarife wie dieser verlieren kontinuierlich an Versicherten, was zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und zunehmenden Beitragsbelastungen führt. Allerdings eröffnet sich für bestehende AXA-Versicherte eine Optimierungsmöglichkeit: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen und gleichzeitig bessere oder mindestens gleichwertige Leistungen sichern. Die Altersrückstellungen bleiben dabei häufig erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie gezielt, welche Optimierungen im AXA PKV-Tarif realistisch sind und welche Ersparnisse sich konkret erzielen lassen.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum dieser geschlossene AXA-Tarif besondere Aufmerksamkeit verdient

Der 144/20, 342/16, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Tarif, das heißt: Die AXA nimmt über diesen Tarif keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Die Folge ist eine kontinuierlich schrumpfende Risikogemeinschaft, was den Beitrag regelmäßig stärker ansteigen lässt als bei offenen Tarifen. Für bestehende AXA-Versicherte besteht jedoch ein entscheidender Vorteil: Sie können nach §204 VVG innerhalb des gleichen Versicherers in andere, oft günstigere Tarife wechseln, ohne dass die Geschlossenheit des aktuellen Tarifs Sie daran hindert.

Solche älteren Tarife werden von der AXA nicht mehr aktiv beworben und sind oft schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher geschlossenen Tarife und kann präzise einschätzen, ob und wie ein Wechsel zu besseren Konditionen für Ihre Situation passt.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen bei der AXA

Ein Wechsel innerhalb der AXA zu einem anderen Tarif ist rechtlich über §204 VVG geregelt und bietet für viele Versicherte echte Sparpotenziale. In vielen Fällen werden die bereits aufgebauten Altersrückstellungen in den neuen Tarif übernommen, was finanzielle Lasten erheblich lindert. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, kann aber je nach Tarifziel vom Versicherer verlangt werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen transparent auf, welche Wechselziele für Ihren persönlichen Bedarf infrage kommen und welche finanziellen Entlastungen realistisch sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beginnt mit Ihrer Anmeldung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 144/20, 342/16, VITAL-Z AW: Handlungsoptionen nutzen

Geschlossene Tarife wie dieser erleben regelmäßig überdurchschnittliche Beitragssprünge, weil die Versichertenzahl schrumpft und die verbleibenden Versicherten die steigenden Kosten tragen müssen. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und niedrigere Kapitalerträge. Die Beitragserhöhungen folgen dabei einem strukturellen Muster, das auf der Alterspyramide und der Fluktuation basiert - und das ist der zentrale Grund, warum ein rechtzeitiger Tarifwechsel so wertvoll sein kann.

Ein interner Wechsel zu einem optimierten Tarif bei der AXA kann in vielen Fällen nicht nur niedrigere Beiträge bringen, sondern auch die weitere Beitragsentwicklung günstiger gestalten. Lesen Sie unseren Beitragserhöhungs-Chart und sehen Sie, wie sich der Beitrag ohne Optimierung entwickeln könnte. Die Analyse durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechselwege auf. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 342/16, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Fall zu 100 Prozent (danach 80 %), Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser, Hilfsmittel wie Hörgeräte und Zahnbehandlung zu 100 Prozent. Zahnersatz wird zu 75 Prozent erstattet, Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 100 Prozent. Beim stationären Aufenthalt erfolgt Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer mit GOÄ-Leistungen bis 3,5-fach, vom Chefarzt bis zum 5-fachen Satz.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden: Die AXA akzeptiert über diesen Tarif keine neuen externen Versicherten mehr. Dies führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und tendenziell höheren Beitragssteigerungen. Für bestehende AXA-Versicherte besteht jedoch die Option eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA zu anderen, oft günstigeren Tarifen - ohne dass sie ihre Versicherung kündigen müssen.
Der Jahres-Selbstbehalt liegt bei 840 Euro und gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung. Dies positioniert den Tarif im moderaten oberen Bereich: Er ist höher als Tarife mit niedrigerem oder keinem Selbstbehalt, aber niedriger als Tarife mit über 1.000 Euro SB. Der Selbstbehalt pro Versicherungsfall wird einmal pro Versicherungsjahr fällig.
Ja, als bestehender AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Dies bedeutet, Sie bleiben bei der AXA, wechseln aber in einen anderen Tarif, der niedriger prämiert sein kann. In vielen Fällen werden die aufgebauten Altersrückstellungen übernommen, und eine Gesundheitsprüfung kann entfallen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkret angestrebten Tarifziel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die realistischen Wechseloptionen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren Leistungsansprüchen ab. Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Jüngere Versicherte mit stabiler Gesundheit haben oft großes Sparpotenzial, besonders wenn jüngere offene Tarife der AXA mit besserer Altersstruktur verfügbar sind. Ältere Versicherte müssen genauer prüfen, ob Leistungseinbußen oder Gesundheitsfragen zu erheblich sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt auf, ob und unter welchen Bedingungen sich ein Wechsel konkret lohnt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert