AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG verbindet Höchstsatz-Erstattung mit moderater Ausgabenbelastung. Mit einem Selbstbehalt von 840 EUR jährlich, GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen in ambulanter und stationärer Versorgung sowie Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung positioniert sich dieser Tarif als solide Mittelklasse-Lösung für Bestandsversicherte, die Wert auf breite Leistungstiefe legen. Besonderheit: Zahnersatz wird in den ersten fünf Versicherungsjahren bis zu Jahresgrenzen von 1.278 EUR bis 6.391 EUR zu 100 % erstattet, danach zu 60 %.

Die interne Tarifoptimierung nach §204 VVG bietet Versicherten dieses Bestands-Tarifs häufig Chancen, ihre Prämie zu senken, ohne auf gleichwertige Leistungen verzichten zu müssen. Geschlossene Tarife der älteren Generation profitieren in vielen Fällen von innovativeren Produktstrukturen in neuen oder offenen Tarifvarianten des gleichen Versicherers. Altersrückstellungen können häufig vollständig oder in hohem Umfang mitgenommen werden, obwohl die Geschlossenheit des Bestands auf längere Sicht eine konzentriertere Alterungsstruktur mit sich bringt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt, um konkrete Einsparpotenziale im Rahmen Ihres AXA PKV-Tarifs zu identifizieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossenes Tarifkollektiv - Bedeutung für Ihren Tarif

Der AXA 144/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW ist ein geschlossener Tarif, in den keine neuen externen Kundinnen und Kunden mehr aufgenommen werden. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers bedeutet dies nicht Ausschluss, sondern Chance: Ein interner Tarifwechsel gemäß §204 VVG ermöglicht den Wechsel in andere Tarife des AXA-Portfolios, ohne den Versicherer zu verlassen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt allerdings zu steigenden Durchschnittskosten pro Kopf, was sich in der Beitragsentwicklung abbildet.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht aktiv beworben oder öffentlich gelistet, obwohl sie Bestandskunden noch zur Verfügung stehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Bestands-Tarife und kann konkrete Wechselempfehlungen geben, die zu Ihrer individuellen Situation passen.

Tarifwechsel und Optimierungsmöglichkeiten im AXA-Portfolio

Als Bestandsversicherter des AXA PKV-Tarifs 144/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer unter §204 VVG. Das bedeutet konkret: Sie können innerhalb des AXA-Portfolios zu einem anderen, unter Umständen günstiger prämierten oder bessere Leistungen anbietenden Tarif wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, welche Wechseloptionen im AXA-Portfolio sinnvoll sind und wie sich Ihre Altersrückstellungen auswirken. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Empfehlung: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif - Reaktionsmöglichkeiten

Geschlossene Tarife wie dieser AXA-Tarif sind typischerweise stärker Beitragserhöhungen ausgesetzt als offene Tarife mit aktiver Neukunden-Integration. Der Grund liegt in der schrumpfenden und alternden Versichertengemeinschaft: Mit weniger neuen, jungen Versicherten verteilen sich die Kosten auf ein kleineres und älteres Kollektiv, was die durchschnittliche Beitragsbelastung erhöht. Medizinische Kostensteigerungen werden dann stärker sichtbar.

Eine Beitragserhöhung ist häufig ein Anlass, die eigene Tarifposition zu überprüfen. Der Wechsel zu einem jüngeren oder besser kalkulierten Tarif im AXA-Portfolio kann in vielen Fällen zu stabiler oder niedrigerer Prämie führen, oft sogar mit besseren oder gleichwertigen Leistungen. Vergleichen Sie die Entwicklung Ihrer Prämienkosten mit unserem Beitragserhöhungs-Chart und prüfen Sie, wie andere AXA-Tarife positioniert sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret auf, ob und in welchem Umfang ein Wechsel für Ihre Situation wirtschaftlich sinnvoll ist: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationär mit Privatarztbehandlung und Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz. Sehhilfen bis 825 EUR (Mehrstärkengläser), Psychotherapie mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%. Zahnersatz wird in den ersten fünf Versicherungsjahren gestaffelt bis 6.391 EUR zu 100% erstattet, danach 60%. Zweibettzimmer und Kieferorthopädie sind enthalten. Der Selbstbehalt beträgt 840 EUR jährlich.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, neue externe Kundinnen und Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Für Bestandsversicherte bedeutet dies, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und altert, was tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen führt. Ein interner Tarifwechsel zu jüngeren oder optimierten AXA-Tarifen kann eine Reaktion auf diese Entwicklung sein.
Der Selbstbehalt beträgt 840 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Mit 840 EUR liegt der Tarif im mittleren Bereich: weder kostenlos noch besonders hoch. Dies bedeutet, dass Sie in jedem Versicherungsjahr zuerst 840 EUR selbst tragen, bevor die Versicherung eintritt.
Ja, als Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb des AXA-Portfolios. In vielen Fällen sind günstigere Tarife mit vergleichbaren oder besseren Leistungen verfügbar. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Antwort, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrer aktuellen Beitragsentwicklung und Ihren Leistungsansprüchen ab. Für ältere oder chronisch belastete Versicherte ist der Tarifwechsel oft weniger vorteilhaft, da Gesundheitsfragen erneut gestellt werden können. Für jüngere und gesunde Versicherte kann die Ersparnis erheblich sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und empfiehlt, ob und zu welchem Tarif ein Wechsel sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert