AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 342/18, 541/18 AW im Überblick

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem 144/20, 342/18, 541/18 AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der Alten Welt an. Mit einem Selbstbehalt von 840 Euro pro Versicherungsjahr und umfassenden Leistungen positioniert sich dieser Tarif als Mehrbettzimmer-Lösung mit erweiterten Zahnleistungen. Die ambulante Versorgung folgt den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen), stationär wird Privatarztbehandlung einschließlich Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz erstattet. Zahnbehandlung wird zu 90% erstattet, Zahnersatz zu 72%, Kieferorthopädie zu 81%, ohne jährliche Summenbegrenzung.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für Bestandsversicherte der AXA häufig Chancen auf Kostenoptimierung, da neue Tarife der Neuen Welt oder Tarife mit niedrigerem Selbstbehalt in vielen Fällen bessere Konditionen ermöglichen. Da dieser Tarif der Alten Welt angehört und geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Eine Prüfung des Tarifwechsels kann Einsparungen bei gleichwertigen oder besseren Leistungen bringen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt verborgene Optimierungspotenziale im AXA PKV-Tarif auf und zeigt konkrete Wechselmöglichkeiten.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/20, 342/18, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA-Tarif?

Der AXA 144/20, 342/18, 541/18 AW ist ein geschlossener Tarif, neue Kunden von außerhalb der AXA können diesem Tarif nicht mehr beitreten. Bestandsversicherte der AXA jedoch profitieren von einem bedeutsamen Vorteil: Sie können über einen §204 VVG Tarifwechsel innerhalb der AXA in solche Tarife wechseln und ihre Altersrückstellungen in vollem oder teilweisem Umfang mitnehmen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs führt häufig zu erheblichen Prämiensteigerungen, weshalb der Tarifwechsel für Versicherte in diesem Tarif eine wichtige Optimierungsoption darstellt.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv beworben und sind teilweise schwer auffindbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnis auch dieser Tarife und empfiehlt Tarifwechsel, die zur persönlichen Situation passen - mit dem Ziel, Leistungen zu erhalten oder zu verbessern und gleichzeitig die Prämie zu senken.

Tarifwechsel im AXA 144/20, 342/18, 541/18 AW: Ihre Möglichkeiten

Der Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist für bestehende Versicherte dieses Tarifs ein Weg zur Optimierung. Die gute Nachricht: In vielen Fällen werden vorhandene Altersrückstellungen übernommen, und je nach Zieltarif entfallen Gesundheitsprüfungen oder werden stark vereinfacht. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Versicherungssituation und zeigt auf, welche AXA-Tarife mit besseren Bedingungen für Sie erreichbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse legt offen, welche Einsparungen im Tarifwechsel liegen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 144/20, 342/18, 541/18 AW: Handlungsmöglichkeiten

Für Versicherte im AXA 144/20, 342/18, 541/18 AW ist die Beitragserhöhung ein häufiges Problem: Der Tarif ist geschlossen und gehört der Alten Welt an - zwei Faktoren, die typischerweise zu überdurchschnittlichen Prämienanstiegen führen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die älteren Tarifkonstruktionen verstärken den Druck auf die Beiträge erheblich. Dazu kommen allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und sinkende Kapitalerträge, die den Anpassungsdruck zusätzlich erhöhen.

Der §204 VVG Tarifwechsel ist Ihre beste Gegenmaßnahme: Ein Wechsel zu einem neueren, offenen AXA-Tarif kann in der Regel deutliche Prämienersparnisse bringen, häufig bei gleichwertigen oder besseren Leistungen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Landingpage - er zeigt die Kostendynamik dieses Tarifs über die Jahre und verdeutlicht, warum ein Wechsel sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und deren finanzielle Auswirkungen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 342/18, 541/18 AW

Dieser Tarif kombiniert ambulante GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen) mit stationärer Chefarztbehandlung bis zum 5-fachen Satz. Ambulant sind 100% Psychotherapie für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall enthalten, danach 80%. Bei Sehhilfen erhalten Sie bis zu 110 Euro für Gestelle und je nach Sehstärke bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser. In der Zahnversorgung werden Behandlungen zu 90% und Zahnersatz zu 72% erstattet, Kieferorthopädie zu 81%, ohne Jahresobergrenzen. Stationär liegen Sie im Zweibettzimmer, privat behandelnde Ärzte werden erstattet. Der Selbstbehalt beträgt 840 Euro pro Versicherungsjahr.
Dies ist ein geschlossener Tarif - Neukunden von außerhalb der AXA können nicht mehr einsteigen. Für bereits Versicherte der AXA ist das aber kein Nachteil: Sie können über den §204 VVG internen Tarifwechsel zu anderen AXA-Tarifen wechseln. Der geschlossene Status führt jedoch zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, weshalb dieser Tarif typischerweise mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen belastet ist. Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder neueren AXA-Tarif kann solche Erhöhungen vermeiden.
Der Selbstbehalt beträgt 840 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater Selbstbehalt - weder besonders niedrig noch besonders hoch. Der SB gilt ambulant und stationär gleichermaßen und muss jedes Versicherungsjahr neu erbracht werden, bevor der Versicherer kostenfreie Leistungen erbringt. Gerade bei bestehenden Versicherten lohnt sich oft die Prüfung, ob ein Wechsel zu einem Tarif mit 0 Euro oder 300 Euro SB möglich ist, um die jährliche Belastung zu senken.
Ja, ein Wechsel innerhalb der AXA ist über §204 VVG möglich - immer zu einem anderen AXA-Tarif, nicht zu einem anderen Versicherer. In vielen Fällen können vorhandene Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig entfallen Gesundheitsprüfungen oder werden stark vereinfacht. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm im Einzelfall beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse stellt fest, welche AXA-Tarife mit niedrigerem SB oder besseren Konditionen für Sie erreichbar sind.
Für die meisten Versicherten in diesem Tarif: ja. Der Grund liegt darin, dass dieser Tarif geschlossen und der Alten Welt zugehörig ist - beide Faktoren führen zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Wenn Sie jünger sind oder einen guten Gesundheitszustand haben, können Sie oft zu neueren AXA-Tarifen mit geringerem Selbstbehalt, besseren Leistungen oder niedrigerem Gesamtbeitrag wechseln. Selbst ältere und gesundheitlich belastete Versicherte profitieren häufig davon, einen anderen Tarif mit stabileren Beitragsperspektiven zu wählen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und nennt Ihnen die konkreten Einsparpotenziale für Ihren Fall.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert