AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 342/18, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 144/20, 342/18, ZPRO AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert Leistungsbreite mit moderaten Selbstbeteiligungen. Mit einem Selbstbehalt von 840 Euro jährlich und bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (ambulant: bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) positioniert sich dieser Tarif als solide Standardversorgung der älteren Tarifwelt. Die stationäre Komponente bietet Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer, und die Zahnversorgung (100% Zahnbehandlung, 60% Zahnersatz) deckt auch Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr ab.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten der AXA häufig eine Chance, in modernere oder kostengünstigere Tarife zu wechseln. Geschlossene Tarife wie dieser sind mit schrumpfender Risikogemeinschaft und steigenden Prämien konfrontiert. Gleichzeitig können Alte-Welt-Versicherte von Tarifwechseln profitieren, wenn bessere Leistungs-Kosten-Verhältnisse verfügbar sind. In vielen Fällen bleiben Altersrückstellungen teilweise oder vollständig erhalten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, ob sich ein Wechsel lohnt. Für den AXA PKV-Tarif gilt: Nur eine individuelle Einschätzung zeigt Ihre konkreten Sparpotenziale.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/20, 342/18, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für diesen AXA-Tarif?

Ein geschlossener Tarif steht für Neuversicherungen nicht mehr offen; nur bestehende Versicherte der AXA können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG diesen Tarif wechseln (von jüngeren in älteren oder innerhalb von Tarifmodulen). Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was statistisch zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ältere Tarife wie dieser profitieren nicht von der stabilisierenden Wirkung neuer, jüngerer Versicherter.

Das macht diese Tarife zu Kandidaten für einen Wechsel. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf geschlossene Alttarife anderer Versicherer und kann beurteilen, welche modernen Tarife für Ihre Situation passen. Der geschlossene Status bedeutet nicht, dass Sie festgelegt sind - ein Wechsel innerhalb der AXA ist rechtlich vorgesehen und oft kostengünstiger.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Was ist möglich im 144/20, 342/18, ZPRO AW?

Im Rahmen der §204 VVG Regelung können Sie als AXA-Versicherter in andere AXA-Tarife wechseln, ohne die Versicherungsbeziehung zu unterbrechen. Ihre bisherigen Altersrückstellungen werden in vielen Fällen auf den neuen Tarif angerechnet. Ob und in welchem Umfang eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt von der Kombination der Tarife ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die besten Wechseloptionen für Sie und zeigt auf, wie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Ihre finanzielle und leistungsmäßige Situation verbessern kann. Lassen Sie Ihre Möglichkeiten evaluieren: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im 144/20, 342/18, ZPRO AW - Tarifwechsel als Ausweg?

Dieser Tarif unterliegt den typischen Dynamiken geschlossener Altversicherungen: Die stationäre Bevölkerung altert, Leistungsausgaben steigen, Versichertenzahlen schrumpfen. Die kostentreibenden Faktoren sind demografisch strukturell schwer zu vermeiden. Doch die Beitragserhöhung ist nicht das Endspiel - mit einem Tarifwechsel können Sie oft erheblich sparen.

Ein Wechsel zu jüngeren, offenen oder besser kalkulierten Tarifen reduziert in den meisten Fällen Ihre Beitragslast, häufig ohne Leistungsverschlechterung. Konsultieren Sie den Beitragserhöhungs-Chart, um die Preisentwicklung dieser Versicherergruppe nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden zeigt Ihnen konkrete Alternativen.

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 342/18, ZPRO AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlung bis zu 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen ab, einschließlich Psychotherapie (100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%), Sehhilfen (bis 825 EUR für Mehrstärkengläser) und alternative Medizin. Stationär erfolgt Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer ebenfalls bis zu GOÄ-Höchstsätzen. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% (bis 3.834,69 EUR im dritten Versicherungsjahr). Ein Selbstbehalt von 840 EUR pro Jahr gilt.
Der Tarif ist geschlossen - neue externe Versicherte können nicht mehr aufgenommen werden. Für bestehende AXA-Kunden bleibt ein interner Tarifwechsel innerhalb des Versicherers nach §204 VVG möglich. Die geschlossene Struktur führt zu einer alternden Versichertengruppe, was langfristig Prämien unter Druck setzt und verstärkt die Notwendigkeit eines Wechsels zu jüngeren, offenen Tarifen signalisiert.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 840 Euro. Er gilt je Versicherungsjahr und betrifft sowohl ambulante als auch zahnmedizinische Leistungen. Mit 840 EUR positioniert sich dieser Tarif im mittleren bis oberen SB-Segment - nicht kostengünstiger als Basis-Selbstbehalte, aber auch nicht im Premium-Bereich der 1.200+ EUR Spanne. Das bedeutet, dass kleinere Behandlungsausgaben vollständig privat bezahlt werden, bevor Erstattung eintritt.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie innerhalb der AXA nach §204 VVG wechseln. In vielen Fällen sind günstigere Tarife verfügbar, die vergleichbare oder bessere Leistungen bieten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die besten Optionen für Ihre Situation. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie Altersrückstellungen übernommen werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Oft ja - besonders wenn Sie älter als 45 Jahre sind oder regelmäßig zahnmedizinische Leistungen benötigen. Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser werden durch Beitragserhöhungen belastet. Moderne offene Tarife können dasselbe Leistungsniveau günstiger bieten. Junge Versicherte mit geringen Inanspruchnahmen profitieren von geringeren SB oder besserer Zahnersatz-Quote in neueren Tarifen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, welcher Wechsel für Ihre Konstellation wirklich spart.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert