AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 342/20, VITAL-Z AW: Tarifprofil

Der AXA 144/20, 342/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch großzügige ambulante und stationäre Leistungen auszeichnet. Mit GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, privatärztlicher Behandlung im Krankenhaus und umfangreicher Zahnversorgung mit 75% Zahnersatzerstattung kombiniert dieser Tarif Premiumleistungen mit einem Selbstbehalt von 840 Euro pro Versicherungsjahr. Die Altersrückstellungen sind zweckgebunden für Beitragssprünge ab dem vollendeten 65. Lebensjahr vorgesehen.

Tarife der Alten Welt wie dieser wurden vor der Neuausrichtung der PKV-Regulierung konzipiert und sind längst nicht mehr für Neukunden zugänglich. Als geschlossener Bestandstarif profitiert das Versichertenkollektiv nicht mehr von neuen Einnahmen, was die Beitragsdynamik verstärkt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA zu einem modernen, offenen Tarif kann in vielen Fällen das Beitragswachstum bremsen und gleichwertige oder verbesserte Leistungen bewahren, während die Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel im AXA PKV-Tarif Ihre Situation optimiert.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/20, 342/20, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA 144/20, 342/20, VITAL-Z AW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das AXA-Kollektiv dieses Tarifes ist seit Jahren nicht mehr gewachsen und wird sukzessive kleiner, während das Durchschnittsalter der Versicherten steigt. Dies führt zu sogenannten Prämienspiralen: Weniger Beitragszahler müssen die medizinischen Kosten einer älteren Gruppe tragen, was Erhöhungen beschleunigt. Bestehende AXA-Versicherte haben jedoch das Recht, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in andere AXA-Tarife zu wechseln, ohne die AXA zu verlassen.

Ältere, geschlossene Tarife werden von der AXA oft nicht aktiv kommuniziert und sind in modernen Maklerportalen oder öffentlichen Vergleichsrechnern kaum sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Alt-Tarife und deren Wechseloptionen. Er kann beurteilen, welche modernen Tarife der AXA für Ihr individuelles Profil verfügbar sind und ob ein Wechsel sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AXA 144/20, 342/20, VITAL-Z AW: So funktioniert §204 VVG

Als AXA-Versicherte können Sie in einen anderen AXA-Tarif wechseln, ohne die Versicherung zu wechseln. Das Gesetz §204 VVG schreibt vor, dass ein solcher Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein soll, soweit dies für den Zieltarif zumutbar ist. Ihre Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen anteilig übernommen, was eine Neubewertung des Altersausgleichs durch den neuen Tarif möglich macht. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und prüft Wechselopportunitäten bei der AXA, um Ihnen maßgeschneiderte Empfehlungen zu geben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse dokumentiert die verfügbaren Alternativen und deren zu erwartende Beitragsentwicklung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 144/20, 342/20, VITAL-Z AW: Handlungsoptionen

Der AXA 144/20, 342/20, VITAL-Z AW ist ein Tarif der Alten Welt mit geschlossenem Versichertenkollektiv. Die Kombination aus sinkendem Versichertenkollektiv und steigenden Gesundheitskosten führt dazu, dass Beitragserhöhungen häufig deutlicher ausfallen als in modernen, offenen Tarifen. Besonders Versicherte ab dem 60. Lebensjahr können drastische Erhöhungen erleben, weil die Altersrückstellungen aufgelöst und belastend wirken, statt stabilisierend.

Ein interner Tarifwechsel zu einem moderneren AXA-Tarif kann das Beitragswachstum deutlich bremsen, da offene Tarife von stabiler Altersstruktur und aktiver Neukundenakquisition profitieren. Häufig gelingt es, gleichwertige oder bessere Leistungen zu günstigeren Prämien zu erreichen. Nutzen Sie unseren Beitragserhöhungs-Chart um zu sehen, wie die durchschnittliche Beitragsentwicklung beim AXA-Kollektiv verläuft - ein Indikator für die kommenden Herausforderungen. Prüfen Sie Ihre Wechselchancen mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse und erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung von unserem Sachverständigen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 342/20, VITAL-Z AW

Der Tarif bietet ambulante GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, stationär privatärztliche Behandlung ebenfalls mit Höchstsätzen bis 3,5-fach. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet (je nach Dioptrienwert). Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen zu 100% enthalten, danach 80%. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 75%, mit Jahresobergrenzen: 1.000 Euro im ersten Jahr, steigend bis 5.000 Euro im fünften Jahr. Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 100%, danach zu 75%. Der Selbstbehalt beträgt 840 Euro pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass die AXA keine neuen, externen Kunden mehr in diesen Tarif aufnimmt. Das Versichertenkollektiv wächst nicht mehr und altert kontinuierlich. Für Bestandsversicherte der AXA bleibt der Zugang offen: Sie können innerhalb der AXA in diesen Tarif wechseln oder aus ihm heraus in modernere Tarife wechseln. Die Geschlossenheit führt jedoch zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da die Risikogemeinschaft schrumpft und älter wird.
Der Selbstbehalt beträgt 840 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater bis standardmäßiger Selbstbehalt. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen und wird einmal pro Versicherungsjahr fällig. Damit positioniert sich dieser Tarif im mittleren Segment der AXA-Tarifpalette und ist weder vollständig kostenlos noch mit hohen Eigenkosten belastet.
Ja, Sie können nach §204 VVG innerhalb der AXA in einen anderen, potenziell günstigeren Tarif wechseln. Ob dieser Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgt und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, lässt sich nicht pauschal beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft genau dies für Ihre individuelle Situation. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem verfügbaren Zieltarif ab. Insbesondere wenn Sie unter 70 Jahre alt sind und in einen modernen, offenen AXA-Tarif wechseln können, sinken oft die Beiträge erheblich, während die Leistungen gleich bleiben oder sogar besser werden. Besonders bei Beitragserhöhungen ist ein Wechsel häufig sinnvoll. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, welche Alternativen es gibt und ob ein Wechsel Ihrer persönlichen Situation entspricht.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert