AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 144/20, 343/16, 541/18 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG mit 840 Euro jährlichem Selbstbehalt, Versorgung in Mehrbettzimmern und umfassenden Leistungen im ambulanten Bereich. Der Tarif bietet bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) und sichert Psychotherapie bis 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80 Prozent. Die Zahnbehandlung wird zu 90 Prozent erstattet, während der Zahnersatz mit 72 Prozent abgesichert ist; ergänzend greift die 81-prozentige Kostenübernahme für Kieferorthopädie.

Als geschlossener Tarif der Alten Welt nimmt dieser Tarif keine Neukunden auf und ist damit dem Bestandskollektiv vorbehalten. Die schrumpfende Versichertenbasis dieser etablierten Tarifgenerationen führt strukturell zu höheren Kostenlasten pro Kopf, was sich in regelmäßigen Beitragserhöhungen manifestiert. Für bestehende Versicherte eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA, welcher in vielen Fällen zu reduzierten Prämien bei gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen führt; die Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm gibt Ihnen Klarheit, ob ein Tarifwechsel bei der AXA PKV sinnvoll ist und welche Optionen Ihnen offenstehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif wie den AXA 144/20, 343/16, 541/18 AW aus?

Der AXA-Tarif ist für neue Versicherte nicht zugänglich; er steht ausschließlich Bestandskunden zur Verfügung, die bereits in dieser Tarifgruppe versichert sind. Das Risikogemeinschaftsprinzip führt dazu, dass bei sinkender Versichertenzahl die Beitragslast auf die verbleibenden Mitglieder umverteilt wird. Für die Altersrückstellungen dieser älteren Tarifgeneration gelten zudem strengere Regelungen, da die biometrischen Kostentrends der Alten-Welt-Tarifierung auf dem verbrauchten Ausgangsalter der Versicherten basieren.

Allerdings eröffnet sich auch hier der §204 VVG-Wechsel: Bestandsversicherte können in andere verfügbare Tarife desselben Versicherers wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch geschlossene Tarife wie diesen aus dem Effeff und kann gezielt herausarbeiten, ob ein Tarifwechsel zu günstigeren oder leistungsstärkeren Alternativen Sinn macht.

Tarifwechsel im AXA-System: Chancen und Rechtslage

Der §204 VVG räumt Versicherten das Recht ein, zu einem anderen Tarif desselben Versicherers zu wechseln (interner Tarifwechsel), ohne einen Versichererwechsel vornehmen zu müssen. Bei einem solchen Wechsel können Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Tarifbedingungen ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre konkrete Situation und zeigt auf, wo innertarifliche Optimierungen möglich sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart nicht nur Sparpotenziale, sondern auch mögliche Leistungsgewinne beim Wechsel. Nutzen Sie die Chance: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 144/20, 343/16, 541/18 AW - Auswege durch Tarifwechsel

Geschlossene Tarife der Alten Welt unterliegen strukturell erhöhtem Beitragsrisiko, da das Kollektiv nicht nur durch medizinische Kostensteigerungen, sondern auch durch sinkende Versichertenzahlen belastet wird. Der demografische Wandel verstärkt den Effekt: Wenn Versicherte ausscheiden und keine neuen hinzukommen, tragen die Verbleibenden überproportional zur Kostendeckung bei. Der AXA 144/20, 343/16, 541/18 AW ist daher anfällig für regelmäßige Erhöhungen, die weit über dem Durchschnitt neuer Tarife liegen können.

Ein interner Tarifwechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif der AXA kann diese Spirale durchbrechen: Jüngere Tarifkollektive profitieren von stabileren Altersstrukturen und moderateren Kostentrendentwicklungen. Häufig lässt sich dabei ein ähnliches oder sogar verbessertes Leistungsniveau zu deutlich niedrigeren Prämien realisieren. Informieren Sie sich in unserem Beitragserhöhungs-Chart, wie die Prämienentwicklung in diesem Tarif im Marktvergleich abschneidet. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigen, welche konkreten Wechseloptionen zur Kostenentlastung oder Leistungsverbesserung zur Verfügung stehen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 343/16, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie ist bis 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Fall abgedeckt, danach 80 Prozent. Sehhilfen werden mit bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet, Zahnbehandlung zu 90 Prozent, Zahnersatz zu 72 Prozent. Stationär greift der Privatarzt bei bis zu 3,5-facher GOÄ-Erstattung und für Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz. Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 840 Euro.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bisex-Tarif der Alten-Welt-Tarifierung. Das bedeutet, dass dieser Tarif keine neuen, externen Versicherten aufnimmt; er ist ausschließlich für Bestandskunden der AXA zugänglich. Die Folge: Das Versichertenkollektiv wird kleiner, die Kostenbelastung pro Mitglied steigt. Dies führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen im Zeitverlauf.
Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 840 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Das ist im mittleren Bereich der Tariflandschaft einzuordnen. Nach Erreichen dieser Marke trägt die Versicherung die anfallenden Kosten bis zu ihren Leistungsgrenzen.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. Das heißt, Sie bleiben bei der AXA, wechseln aber zu einem anderen Tarif. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden; ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Optionen auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Tarif lohnt sich ein Wechsel, insbesondere wenn Beitragserhöhungen anstehen oder die aktuelle Altersstruktur des Kollektivs zu höheren Lasten führt. Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativtarifen der AXA ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation, vergleicht Leistungsumfänge und Prämien und empfiehlt den optimalen Weg nach vorne.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert