AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 343/16, VITAL-Z AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 144/20, 343/16, VITAL-Z AW aus der Alten Welt bietet ambulante und stationäre Versorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: bis 3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Mit einem Selbstbehalt von 840 Euro pro Versicherungsjahr und Chefarztbehandlung im Krankenhaus ergänzt er sich um 75% Zahnersatz (100% Zahnbehandlung, bis 5.000 Euro Jahreshöchstsatz im fünften Jahr), umfassende Sehhilfen (bis 825 Euro für Mehrstärkengläser), 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% und alternative Medizin.

Als geschlossener Tarif steht dieser Bestandstarif keinen Neukunden mehr offen; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, ob ein Wechsel im Rahmen Ihrer AXA PKV-Tarif-Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des AXA 144/20, 343/16, VITAL-Z?

Der Tarif steht wegen seiner Schließung für Neukunden nicht mehr zur Verfügung. Bestandsversicherte der AXA können jedoch weiterhin über einen §204-VVG-Tarifwechsel intern in diesen oder andere AXA-Tarife wechseln. Der geschlossene Status hat Folgen: Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, da es keine Zutritte von außen gibt. Das steigert die Beitragsbelastung für verbleibende Versicherte überproportional.

Allerdings sind geschlossene Tarife wie dieser oft nicht öffentlich präsent und werden selten aktiv kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann konkret einschätzen, ob ein interner Wechsel aus diesem Tarif zu einem offeneren oder günstigeren Produkt der AXA für Ihre Situation vorteilhaft wäre.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Was ist mit den Altersrückstellungen?

Ein Tarifwechsel zum oder vom AXA 144/20, 343/16, VITAL-Z innerhalb der AXA ist durch §204 VVG möglich. Dabei gelten folgende Mechanismen: In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen, die Sie während Ihrer Versicherungsdauer aufgebaut haben, ganz oder teilweise übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie, ob die verfügbaren AXA-Tarife bessere Leistungen zu geringeren Beiträgen bieten und welche Altersrückstellungen Sie mitnehmen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Lösung: unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen AXA Tarif - was nun?

Der AXA 144/20, 343/16, VITAL-Z ist einem strukturellen Druck ausgesetzt: Als geschlossener Alte-Welt-Tarif mit schrumpfender Versichertengemeinschaft müssen die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden. Hinzu kommen steigende Gesundheitsausgaben und die rückläufigen Kapitalerträge - typische Treiber für überproportionale Beitragssprünge bei geschlossenen Beständen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA kann eine wirksame Reaktion sein. Oft bieten neuere oder offene AXA-Tarife ähnliche Leistungen oder sogar bessere Konditionen bei niedrigerem Beitrag. Prüfen Sie die Entwicklung in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um das Ausmaß der Steigerung konkret nachzuvollziehen. Nehmen Sie Kontakt mit unserem PKV-Experten auf - unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativen in Ihrer Situation realistisch sind: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 343/16, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor). Bei Sehhilfen gibt es bis 825 Euro für Mehrstärkengläser. Psychotherapie wird 30 Sitzungen pro Fall zu 100% erstattet, danach 80%. Zahnbehandlung (100%) und Zahnersatz (75%) sind bis maximal 5.000 Euro im fünften Versicherungsjahr abgedeckt. Stationär erfolgt Chefarztbehandlung in Mehrbettzimmern mit den gleichen GOÄ-Sätzen; Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen und professionelle Zahnreinigung sind einbezogen.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, Neukunden werden nicht mehr aufgenommen. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Der geschlossene Status führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, da nur Bestandskunden verbleiben und keine neuen Jüngeren hinzukommen. Das verstärkt die Beitragserhöhungen überproportional, weshalb gerade für diesen Tarif ein Wechsel zu einem offeneren Produkt der AXA oft attraktiv ist.
Der Selbstbehalt beträgt 840 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und Zahnbehandlungen gleichermaßen und ist somit im mittleren bis höheren Segment anzusiedeln. Der Selbstbehalt entlastet den Beitrag, setzt aber voraus, dass Sie im Fall von Leistungen jährlich diese 840 Euro selbst tragen, bevor die Versicherung ihre volle Leistung erbringt.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie innerhalb der AXA einen Tarifwechsel nach §204 VVG vornehmen. In vielen Fällen bietet die AXA günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen. Ihre während der Versicherungsdauer aufgebauten Altersrückstellungen werden oft ganz oder teilweise übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse macht das transparent für Sie. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand, wie sehr die Beitragserhöhungen Sie belasten, und welche Alternativtarife die AXA anbietet. Da dieser Tarif geschlossen ist und die Risikogemeinschaft schrumpft, sehen viele Versicherte Wechselmöglichkeiten als Chance. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret, ob verfügbare AXA-Tarife zu besseren Konditionen führen, und wie Ihre Altersrückstellungen und Gesundheit das Wechselrisiko beeinflussen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert