AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW: Tarifprofil

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 144/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW gehört zur Alten Welt und wird für Neukunden nicht mehr geöffnet. Bestehende Versicherte der AXA profitieren von Chefarztbehandlung im stationären Bereich, realen Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labortests) und Psychotherapie-Versicherung (30 Sitzungen à 100%, danach 80%). Der jährliche Selbstbehalt beträgt 840 EUR. Im Zahnbereich werden Behandlung, Ersatz und Kieferorthopädie bis 511,29 EUR pro Jahr vollständig erstattet, darüber zu 60%.

Als geschlossener alter Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft wird dieser Tarif mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen konfrontiert. Für Bestandsversicherte bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG eine Möglichkeit: Ein Wechsel zu einem günstigeren AXA-Tarif mit vergleichbaren Leistungen kann in vielen Fällen die Beitragsentwicklung bremsen und Altersrückstellungen erhalten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, ob ein Wechsel im AXA PKV-Tarif wirtschaftlich sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif - Was bedeutet das für die Risikogemeinschaft?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Bei der AXA kann ein Bestandsversicherter des gleichen Versicherers im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) aber weiterhin in solche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft des 144/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW schrumpft jedoch mit der Zeit: Weniger Neueintritte bedeuten eine Verschiebung der Altersstruktur zu älteren Versicherten, was die Beitragsentwicklung verschärft.

Ältere und geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv im Marketing kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über Alttarife und kann gezielt prüfen, ob ein interner Wechsel zu einem besseren AXA-Produkt Ihre Situation verbessert.

Tarifwechsel im Bestand - Die Optionen nach §204 VVG

Bestandsversicherte können innerhalb der AXA nach §204 VVG in andere Tarife wechseln. Die gute Nachricht: Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und gleichwertige oder bessere Leistungen sind häufig verfügbar. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert gezielt, welche Alternativtarife bei der AXA zu Ihrem Profil passen und welche Einsparungen möglich sind. Lassen Sie sich kostenfrei beraten: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechseloptionen auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Alttarif - Handlungsoptionen

Der AXA 144/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW ist ein Tarif der Alten Welt mit schrumpfender Versichertenmenge. Diese demografische Entwicklung führt zu höheren Beiträgen pro verbleibendem Versicherten - ein typisches Problem alter, geschlossener Tarife. Die Versichertenbasis trägt zunehmend allein die medizinischen Kosten, was Prämien dauerhaft unter Druck setzt.

Ein Tarifwechsel zu einem modernen, offenen AXA-Produkt kann hier Entlastung bringen: Offene Tarife profitieren von stabiler Altersstruktur und moderater Beitragsdynamik. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Entwicklung mit verfügbaren Alternativen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkrete Wechselszenarien und zeigt auf, wie Sie aus der Preisspirale aussteigen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: 3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach zu 80% übernommen. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet. Im stationären Bereich zahlt die AXA Chefarztbehandlung und Privatarzt. Zahnbehandlung und -ersatz bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100%, danach zu 60%; Kieferorthopädie ist enthalten. Alternative Medizin und Vorsorgeuntersuchungen sind mitversichert. Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 840 EUR.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden und wird nicht mehr aktiv vermarktet. Für bestehende AXA-Versicherte ist ein interner Tarifwechsel aber möglich. Ein geschlossener Tarif verliert kontinuierlich Versicherte und gewinnt keine neuen hinzu - das führt zu ungünstiger werdender Altersstruktur und höheren Beiträgen für die verbleibenden Versicherten. Genau deshalb sollten Bestandsversicherte prüfen, ob ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif sinnvoll ist.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 840 EUR pro Versicherungsfall. Das ist ein mittlerer Selbstbehalt im Segment - nicht der niedrigste, aber auch nicht im hohen Bereich. Der Selbstbehalt wird auf ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlung angerechnet. Viele Versicherte in modernen Tarifen zahlen 500 EUR oder weniger, weshalb ein Wechsel auch unter diesem Aspekt attraktiv sein kann.
Ja, nach §204 VVG können Sie innerhalb der AXA in einen anderen Tarif wechseln. Ein solcher Tarifwechsel bietet häufig Sparpotenzial und ist oft möglich, ohne dass die Altersrückstellungen verloren gehen. Ob allerdings Gesundheitsfragen erneut gestellt werden und wie viel der Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Zieltarif und Ihrer individuellen Situation ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das kommt auf Ihre persönliche Situation an: Alter, Gesundheitszustand, wie oft Sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, und wie sehr die Beitragserhöhungen Sie belasten. Ein geschlossener Alttarif wird tendenziell teurer, und ein Wechsel zu einem modernen Tarif mit besserer Altersstruktur kann Kosten senken. Allerdings ist nicht jede Alternative finanziell besser, und nicht jeder Wechsel ist ohne Gesundheitsfragen möglich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert in der kostenlosen Tarifanalyse Ihren konkreten Fall, vergleicht verfügbare Alternativen und sagt Ihnen, ob sich ein Wechsel lohnt - und falls ja, zu welchem Tarif.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 144/20, 343/16, ZPRO AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 840 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 144/20, 343/20, 540/12 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 840 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 144/20, 343/20, 541/18 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 840 € · 72% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert