AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 144/20, 343/20, VITAL-Z AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 144/20, 343/20, VITAL-Z AW richtet sich an Bestandsversicherte der AXA, deren Risikogemeinschaft sich seit langem nicht mehr vergrößert. Mit einem Selbstbehalt von 840 € pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif eine 3,5-fache GOÄ-Erstattung im ambulanten Bereich, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und eine solide Zahnersatzquote von 75 % ohne Altersgrenze. Psychotherapie bis zu 30 Sitzungen zu 100 % und umfangreiche Sehhilfen-Erstattung (bis 825 € je nach Sehstärke) runden das Leistungsprofil ab.

Das Alter dieses Tarifs in der Alten Welt bedeutet eine überproportionale Anfälligkeit gegenüber Beitragserhöhungen, da die Altersstruktur des Versichertenkollektivs durch Abgänge zunehmend ungünstiger wird. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren AXA-Tarif kann in vielen Fällen niedrigere Beiträge und durchaus vergleichbare oder bessere Leistungen ermöglichen; Altersrückstellungen werden häufig angerechnet und eine Gesundheitsprüfung ist oft entbehrlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkret, welche AXA PKV-Tarif-Optionen für Sie sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/20, 343/20, VITAL-Z AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA-Tarif?

Dieser AXA-Tarif ist nicht mehr für externe Neuversicherte zugänglich; Bestandsversicherte der AXA mit bestehenden Verträgen können jedoch über einen internen Tarifwechsel gem. §204 VVG problemlos in solche Tarife hineinwechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft, verstärkt durch die lange Schließungsdauer, führt zu einer demografischen Schieflage mit deutlich älteren Durchschnittsversicherten und damit verbundenen höheren Kostensätzen pro Kopf.

Geschlossene Tarife der Alten Welt werden von Versicherern selten aktiv vermarktet und sind in öffentlichen Tarifvergleichen oft nicht sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Alt-Tarife und kann Sie gezielt beraten, ob und zu welchen Bedingungen ein Wechsel in einen offenen oder moderneren AXA-Tarif praktikabel ist, ohne dass erhebliche Leistungseinbußen entstehen.

Tarifwechsel beim AXA 144/20, 343/20, VITAL-Z: Chancen und Bedingungen

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist über §204 VVG jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich. Die Altersrückstellungen, die Sie über Jahrzehnte aufgebaut haben, werden in vielen Fällen anteilig oder vollständig angerechnet, was die neue Prämie senkt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche offenen oder weniger beitragsexponierten AXA-Tarife mit gleichwertigen Leistungen infrage kommen. Starten Sie jetzt: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im Alte-Welt-Tarif: Ausstieg durch Tarifwechsel

Alte-Welt-Tarife wie dieser AXA-Tarif erleben regelmäßig zweistellige Beitragssprünge, da die bereits langsamere Altersstruktur zusätzlich durch Sterblichkeit und Abgänge überaltert. Medizinische Kostensteigerungen verstärken diesen Effekt dramatisch, und die Kapitalerträge sinkender Altersrückstellungen kompensieren die Lasten nicht mehr. Ein Tarifwechsel zu einer neueren, offenen AXA-Variante kann diese Spirale durchbrechen.

Wenn Sie in den nächsten Monaten eine Beitragserhöhung erhalten, empfehlen wir Ihnen, diese zum Anlass zu nehmen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt, wie stark dieser Tarif typischerweise in den kommenden Jahren belastet wird - eine wichtige Orientierung für Ihre Entscheidung. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Alternativen mit realistischen Beitragsprognosen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 343/20, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen zu 3,5-fachem Satz der GOÄ (technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach). Stationär gilt Privatarztbehandlung mit gleichen GOÄ-Grenzen. Bei Psychotherapie zahlt der Tarif 100 % für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80 %. Sehhilfen werden bis zu 825 € je nach Sehstärke erstattet (Gestelle 110 €). Zahnersatz wird zu 75 % ersetzt, Zahnbehandlung zu 100 %, Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 100 %, danach 75 %. Jahresbudget für Zahn steigt von 1.000 € im ersten Jahr bis 5.000 € im fünften Jahr.
Der Tarif ist seit langer Zeit geschlossen. Das bedeutet: Externe Neuversicherte können nicht eintreten. Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich durch Sterblichkeit, Kündigungen und Wechsel, während neue Prämieneinnahmen ausbleiben. Die verbleibenden Versicherten tragen die steigenden Kosten. Das führt zu einer überalterten Altersstruktur und typischerweise zu überdurchschnittlich hohen Beitragssprüngen in den kommenden Jahren.
Der Selbstbehalt beträgt 840 € pro Versicherungsjahr. Diese Summe gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahn), reduziert die Erstattung jedoch nicht. Selbstbeteiligung auch bei Vorsorgeleistungen. Der Betrag ist für eine Alte-Welt-Variante dieser Leistungsklasse typisch und positioniert den Tarif im gehobenen Segment mit moderaten Selbstanteilen.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist über den internen Tarifwechsel nach §204 VVG möglich - ohne Kündigungsfrist, innerhalb der gleichen AXA. Altersrückstellungen werden in der Regel teilweise oder vollständig angerechnet, was die neue Prämie senkt. Ob eine neue Gesundheitsprüfung notwendig ist und welche Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkret angestrebten Zieltarif ab. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für die meisten Versicherten, die sich in diesem geschlossenen Alte-Welt-Tarif befinden, lohnt sich ein Tarifwechsel zu einem offenen oder modernen AXA-Tarif häufig deutlich. Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und die verfügbaren Alternativen mit besserer Altersstruktur spielen die entscheidende Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann anhand Ihrer individuellen Situation konkret bewerten, welche AXA-Tarife für Sie rentabel sind und mit welcher Beitragsersparnis Sie rechnen können - ohne Leistungsverluste oder bei sogar besseren Leistungen.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 144/20, 343/20, ZPRO AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 840 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 144/20, 344/20, 540/12 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 840 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 144/20, 344/20, 541/18 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 840 € · 72% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert