AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 343/20, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 144/20, 343/20, ZPRO AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert solide Kassenleistungen mit gezielten Zusatzmerkmalen. Mit einem Selbstbehalt von 840 EUR jährlich, ambulanten GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-fachen Höchstsatz und Zahnbehandlung zu 100% richtet sich dieser Tarif der Alten Welt an Bestandsversicherte, die einen moderaten Eigenanteil akzeptieren. Die Zahnersatz-Erstattung beginnt bei 60%, kann aber durch regelmäßige Prophylaxe bis auf 100% ansteigen. Chefarztbehandlung im Krankenhaus ist mitversichert.

Als geschlossener Tarif ist dieser Bestandsschutz für neue, externe Kunden nicht mehr verfügbar - ein Merkmal, das mit sinkender Versichertenzahl und schrumpfender Risikogemeinschaft verbunden ist. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers bietet jedoch der interne Tarifwechsel nach §204 VVG häufig eine wirtschaftliche Alternative: In vielen Fällen lassen sich bessere Konditionen, äquivalente Leistungen und niedrigere Prämien durch einen gezielten Wechsel realisieren, ohne dass die erworbenen Altersrückstellungen verloren gehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Wechselmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif zu Ihrer individuellen Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Das ist beim AXA 144/20, 343/20, ZPRO AW der Fall - bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können aber weiterhin über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesen oder andere AXA-Tarife wechseln. Mit schrumpfender Versichertengruppe wächst bei geschlossenen Beständen typischerweise der Druck auf die Beitragsentwicklung, da die Kostenlast auf immer weniger Schultern verteilt wird. Für Wechselwillige ist die Tatsache relevant, dass dieser Tarif heute kaum noch aktiv beworben wird und von modernen Varianten häufig überholt wurde.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser sind in der öffentlichen Versichertensuche oft unsichtbar, doch unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über das gesamte Spektrum einschließlich Alttarifen und kann auch solche Optionen prüfen, wenn sie zu Ihrem Profil passen. Wo ein interner Wechsel sinnvoll ist, kann er das klären.

Wechseloptionen im AXA 144/20, 343/20, ZPRO AW: Was ist möglich?

Ein Wechsel zu einem besseren AXA-Tarif ist im Rahmen des §204 VVG grundsätzlich ohne Neuabschluss des Versicherungsverhältnisses möglich. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich - allerdings hängen diese Punkte stark vom konkret gewählten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel zu niedrigeren Beiträgen und besseren Leistungen führt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Szenarien - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 144/20, 343/20, ZPRO AW: Wie reagieren?

Der AXA 144/20, 343/20, ZPRO AW ist ein Tarif der Alten Welt mit schrumpfendem Bestand. Diese Konstellation führt regelmäßig zu Beitragserhöhungen, da die medizinischen Kosten auf ein kleineres Versichertenkollektiv umgelegt werden und die Kapitalerträge aus den Altersrückstellungen unter Druck geraten. Die kostentreibenden Faktoren sind somit demografische Entleerung und das Niedrigzinsumfeld - nicht die Leistung des Tarifs selbst, sondern seine Wirtschaftlichkeit.

Eine Beitragserhöhung ist oft das Startsignal für einen gewinnbringenden internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen bietet ein Wechsel zu einem neueren, stabileren AXA-Tarif ähnliche oder bessere Leistungen bei deutlich niedrigeren Prämien an - ohne dass Ihre bisherigen Altersrückstellungen verloren gehen. Werfen Sie einen Blick auf die Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung dieses Tarifs im Kontext des gesamten AXA-Portfolios zu sehen. Dann erhalten Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse eine konkrete Handlungsempfehlung - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 343/20, ZPRO AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ ab und erstattet 100% der Zahnbehandlung einschließlich Prophylaxe und Wurzelbehandlung. Zahnersatz wird zu 60% erstattet, kann aber durch Prophylaxeteilnahme auf 100% ansteigen. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen pro Fall zu 100% abgedeckt, danach zu 80%. Im Krankenhaus besteht Chefarztbehandlung und es werden Hilfsmittel wie Hörhilfen und orthopädische Stützapparate erstattet. Der Selbstbehalt von 840 EUR jährlich gilt für alle Leistungsbereiche.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt er nimmt keine neuen externen Kunden auf. Für bestehende Versicherte der AXA ist ein interner Wechsel zu anderen Tarifen nach §204 VVG allerdings möglich. Die schrumpfende Versichertengruppe führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da die medizinischen Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden. Geschlossene Tarife dieser Güte sind in der modernen Tariflandschaft selten geworden und zählen zu den Altprodukten.
Der Selbstbehalt beträgt 840 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Versicherungsfälle über ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen hinweg - also pauschal pro Jahr. Damit positioniert sich dieser Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment: weder ein Nulltarif, noch im hohen dreistelligen Bereich. Für Versicherte mit moderaten Gesundheitsausgaben ist diese Eigenleistung oft gut abzufedern.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist über den §204 VVG als interner Tarifwechsel möglich. In vielen Fällen können Sie dabei Ihre Altersrückstellungen mitnehmen und in der Regel ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich - dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Zieltarife zu Ihrer Situation passen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren AXA-Alternativen ab. Als geschlossener Bestandstarif der Alten Welt ist dieser Tarif beitragstechnisch zunehmend unter Druck. Viele Versicherte finden in neueren, offenen Tarifen ähnliche Leistungen zu deutlich besseren Prämien - ohne Altersrückstellungen zu verlieren. Ob sich der Wechsel konkret lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann auf Basis Ihrer Daten eine fundierte Empfehlung geben und zeigt auf, ob ein Tarif wirklich günstiger wird.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert