AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 344/20, 541/18 AW im Detail

Die AXA 144/20, 344/20, 541/18 AW vereint umfangreiche Leistungen in einem geschlossenen Bisex-Tarif der Alten Welt. Mit bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen im ambulanten Bereich, 90% Erstattung für Zahnbehandlung und 72% für Zahnersatz kombiniert dieser Tarif hochwertige medizinische Versorgung mit ansprechenden Dentalleistungen. Ein Selbstbehalt von 840 EUR pro Versicherungsjahr sowie Mehrbettpflege im stationären Fall strukturieren die Kostenverteilung zwischen Versicherten und Versicherer.

Als geschlossener Tarif steht die AXA 144/20, 344/20, 541/18 AW nicht länger für Neukunden zur Verfügung, doch bestehende Versicherte desselben Versicherers können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. Dies eröffnet häufig die Möglichkeit, bei stärkeren Beitragserhöhungen durch einen modernen Tarif der neuen Welt zu einem günstigeren Beitrag zu wechseln und dabei ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen mitzunehmen. Ältere Tarife wie dieser werden tendenziell mit stärker schrumpfender Risikogemeinschaft konfrontiert, was eine überdurchschnittliche Beitragsentwicklung begünstigt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bietet Ihnen eine individuelle Einschätzung, welche Wechseloptionen im AXA PKV-Tarif für Ihre Situation rentabel sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Auswirkungen auf Versicherte der AXA

Der Status geschlossen signalisiert, dass dieser Tarif seit Jahren keine neuen Kunden mehr aufnimmt. Das bedeutet für die Risikogemeinschaft: Sie schrumpft kontinuierlich, da nur noch bestehende Versicherte ohne Neuzugang vorhanden sind. Diese demografische Entwicklung führt dazu, dass die Kostenbelastung auf einer sinkenden Versichertenbasis verteilt wird, was Beitragserhöhungen tendenziell verschärft. Für Bestandsversicherte der AXA eröffnet sich hingegen eine Chance: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist auch in geschlossene Tarife derselben Altersgruppe möglich.

Geschlossene Altstarife werden von der AXA nicht aktiv vermarktet und sind in öffentlichen Tarifübersichten oft schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt jedoch über einen umfassenden Überblick über die Wechsellandschaft älterer Bestände und kann gezielt prüfen, ob ein Wechsel aus diesem Tarif sinnvoll ist und welche Alternativen mit besserer Kostenentwicklung zur Verfügung stehen.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Rechte unter §204 VVG

Versicherte in der AXA 144/20, 344/20, 541/18 AW können die Bestimmungen des §204 VVG nutzen, um ohne Antrag der AXA zu einem anderen AXA-Tarif zu wechseln - vorausgesetzt, sie erfüllen die Versicherungsvoraussetzungen des Zielvertrags. Ein interner Wechsel ermöglicht in vielen Fällen, Ihre aufgebauten Altersrückstellungen teilweise oder vollständig zu bewahren und gleichzeitig moderne Leistungen zu erhalten. Allerdings hängt es vom Einzelfall und dem Zieltarif ab, ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen übernommen werden können. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche Wechsel ohne finanzielle Verluste und mit stabilen Leistungen machbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die beste Lösung für Ihre Situation. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AXA-Tarif: Handlungsmöglichkeiten

Der Geschlossenstatus dieses Tarifs bedeutet, dass die Versichertenbasis schrumpft und die Risikogemeinschaft altert. Hinzu kommen regelmäßige medizinische Kostensteigerungen in der Zahnmedizin, Psychotherapie und Spezialistenleistungen. Diese Faktoren zusammen führen dazu, dass geschlossene Bestände wie die AXA 144/20, 344/20, 541/18 AW häufig mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen konfrontiert sind - ein Muster, das sich Jahr für Jahr wiederholt.

Eine Tarifoptimierung nach §204 VVG ist oft der praktikable Ausweg: Ein Wechsel in einen modernen Tarif desselben Versicherers kann Ihre Prämie senken und gleichzeitig aktuelle Leistungsmerkmale wie digitale Zusätze oder bessere Zahnersatzregelungen mit sich bringen. Der Vergleich lohnt sich besonders dann, wenn der alte Tarif einen hohen Selbstbehalt und weniger flexible Zahnleistungen bietet. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart zu Ihrem Versicherer an, um die Entwicklung nachzuvollziehen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine maßgeschneiderte Wechselempfehlung. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 344/20, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Zahnbehandlungen werden zu 90% erstattet, Zahnersatz zu 72%, Kieferorthopädie zu 81%. Die Psychotherapie ist bis zu 30 Sitzungen mit 100% erstattet, danach zu 80%. Sehhilfen werden mit Gläserbeschaffung bis 570-825 EUR (je nach Dioptrienstärke) und Gestellen bis 110 EUR kalkuliert. Hilfsmittel wie Hörhilfen, Bruchbänder, Einlagen und Stützapparate sind mitversichert. Im stationären Bereich übernimmt die AXA Regelleistungen in Mehrbettpflege und erstattet stationäre Psychotherapie.
Es handelt sich um einen geschlossenen Tarif der Alten Welt. Das bedeutet, dass externe Neukunden keinen Zugang zu diesem Tarif haben und die AXA keine weiteren Versicherungen abschließt. Die Versichertenzahl sinkt kontinuierlich, da nur noch Bestandsversicherte verbleiben. Dies führt typischerweise zu einer schlechteren Altersstruktur und erhöht den Druck auf die Beitragsentwicklung. Für bestehende Versicherte der AXA ist jedoch ein interner Wechsel zu einem anderen Tarif möglich.
Der Selbstbehalt beträgt 840 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen und auch für Vorsorgeleistungen. Nach Aufbrauchen des Selbstbehalts trägt die AXA die anfallenden Kosten gemäß den Tarifleistungen. Ein Selbstbehalt von 840 EUR liegt im mittleren Segment und bedeutet, dass Sie bei regelmäßiger Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen mit dieser Kostenbeteiligung rechnen sollten.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA können Sie von §204 VVG Gebrauch machen und intern zu einem günstigeren AXA-Tarif wechseln. Dies ist häufig ohne Gesundheitsprüfung möglich, und in vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Wechselmöglichkeiten für Sie sinnvoll sind. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger nach Analyse der individuellen Situation treffen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich häufig, wenn Sie mit regelmäßigen Beitragserhöhungen rechnen, Ihr Alter bereits über 50 Jahre liegt oder Sie mit dem 840 EUR Selbstbehalt unzufrieden sind. Moderne AXA-Tarife der neuen Welt bieten oft niedrigere Selbstbehalte, bessere Zahnersatzregelungen (80-100%) und bessere Psychotherapieleistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren persönlichen Fall und zeigt auf, ob und mit welchen Einsparungen ein Wechsel realistisch ist. Die genaue Rentabilität hängt von Ihrem Lebensalter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren Zieltarifen ab.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert