AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 344/20, 541/20 AW im Überblick

Die AXA bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 144/20, 344/20, 541/20 AW ein Versicherungsprodukt aus der früheren Tarifgeneration an, das sich durch eine großzügige ambulante Absicherung auszeichnet. Mit bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen für ärztliche Leistungen, Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 80 Prozent und 30 psychotherapeutischen Sitzungen pro Versicherungsfall profitieren Versicherte von breiter Leistungsabdeckung. Ein jährlicher Selbstbehalt von 840 Euro wird auf alle Versicherungsbereiche angerechnet.

Als Bestandstarif für Bisex-Versicherte ist dieser Tarif nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt typischerweise zu unterdurchschnittlichen Prämienentwicklungen, da die Risikogemeinschaft weniger dynamisch erneuert wird. Für bestehende Versicherte der AXA bietet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine realistische Optimierungsmöglichkeit, um Prämienlasten zu senken oder Leistungen gezielt anzupassen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die Potenziale des AXA PKV-Tarifs auszuschöpfen und passende Wechseloptionen zu prüfen.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/20, 344/20, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Auswirkungen auf den AXA 144/20, 344/20, 541/20 AW

Der Tarif ist geschlossen und wird von der AXA nicht mehr für neue externe Kunden akzeptiert. Dies bedeutet, dass das Versichertenkollektiv kontinuierlich schrumpft, da Mitglieder die Versicherung beenden oder versterben, aber keine Neuzugänge zur Risikoverteilung beitragen. Diese Dynamik führt zu einer Überalterung des Bestandes und damit zu Prämienerhöhungen, die stärker ausfallen als in offenen Tarifen mit stabiler Altersstruktur.

Gleichzeitig profitieren Bestandsversicherte von einem wichtigen Vorteil: Sie können innerhalb der AXA in andere verfügbare Tarife wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist für bestehende Kunden des Versicherers explizit möglich. Geschlossene Tarife werden von Versicherern oft aus dem öffentlichen Fokus genommen und nicht mehr aktiv kommuniziert; deshalb ist der Überblick eines spezialisierten PKV-Sachverständigen wertvoll. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick geschlossener und geöffneter Tarife und kann konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre individuelle Situation geben.

Tarifwechsel im AXA-Bestand: §204 VVG Möglichkeiten nutzen

Als Versicherte der AXA haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft gemäß §204 VVG. Dies ermöglicht es vielen Kunden, bei sinkenden oder stagnierenden Prämien bessere oder gleich gute Leistungen zu sichern. Die bestehenden Altersrückstellungen können in der Regel ganz oder teilweise in den Zieltarif mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab; häufig ist ein Wechsel ohne Neubewertung des Gesundheitszustandes möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt genau diese Chancen auf und zeigt auf, welche Tarifwechsel im AXA-Portfolio wirtschaftlich und leistungsmäßig Sinn machen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart die besten Wechselmöglichkeiten für Ihre Situation. Jetzt anmelden und lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen unterstützen.

Beitragserhöhung im AXA 144/20, 344/20, 541/20 AW: Handlungswege

Der geschlossene Status des Tarifs führt dazu, dass die Beiträge unter Druck geraten. Die schrumpfende Risikogemeinschaft muss die steigenden medizinischen Kosten auf immer weniger Schultern verteilen. Anders als offene Tarife, die durch regelmäßige Neuzugänge eine ausgewogene Altersstruktur bewahren, altert das Versichertenkollektiv dieses Bestandstarifs relativ schnell, was Prämiensprünge begünstigt. Hinzu kommen allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und sinkende Erträge aus Kapitalanlagen.

Der Tarifwechsel innerhalb der AXA ist die praktische Antwort auf diese Herausforderung. In vielen Fällen lassen sich bei einem Wechsel niedrigere Prämien mit gleichwertigen oder besseren Leistungen kombinieren. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die historische Prämienentwicklung des Versicherers und bestärkt die Notwendigkeit einer proaktiven Neubewertung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen konkrete Orientierung: Jetzt anmelden und lassen Sie sich zeigen, welche Alternativen in Reichweite sind.

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 344/20, 541/20 AW

Ambulant: bis zu 3,5-fache GOÄ-Sätze für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie wird mit 100 Prozent für 30 Sitzungen, danach 80 Prozent erstattet. Sehhilfen: bis 825 Euro für Mehrstärkengläser (bei Dioptrien bis +/- 6). Zahnversorgung: 100 Prozent Zahnbehandlung, 80 Prozent Zahnersatz und Implantate, 90 Prozent Kieferorthopädie, ohne jährliche Summenbegrenzung. Stationär: Regelleistungen ohne Chefarztbehandlung. Selbstbehalt: 840 Euro pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen für neue externe Kunden. Das bedeutet, dass die AXA keine Neuversicherten mehr in diesen Tarif aufnimmt. Die bestehende Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu einer überalterten Risikogruppe und stärkeren Beitragserhöhungen führt als in offenen Tarifen. Für Bestandsversicherte der AXA ist jedoch der interne Tarifwechsel nach §204 VVG möglich und oft sinnvoll, um der Beitragsbelastung zu entgehen.
Der Selbstbehalt beträgt 840 Euro pro Versicherungsjahr. Er wird auf ambulante und stationäre Leistungen sowie auf zahnärztliche Behandlung angerechnet. Ein Selbstbehalt in dieser Höhe ist im mittleren Segment anzusiedeln und betrifft alle Versicherten gleichmäßig, unabhängig von Alter oder Geschlecht (Bisex-Tarif).
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ein Wechsel zu einem günstigeren AXA-Tarif ist häufig möglich und kann in vielen Fällen mit gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen verbunden sein. Die Altersrückstellungen werden oft teilweise oder ganz übernommen. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel der Alterungsrückstellung angerechnet wird, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Analyse Ihrer Tarifunterlagen beurteilen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Alter, Gesundheitszustand, aktuelle Beitragsbelastung und welche AXA-Alternativen verfügbar sind. Für Versicherte, die unter Beitragserhöhungen leiden und den Tarif aus beruflichen oder persönlichen Gründen gewählt haben, lohnt sich eine genaue Analyse oft. Der geschlossene Status und die schrumpfende Risikogemeinschaft sind strukturelle Treiber künftiger Kostensteigerungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft in Ihrer kostenlosen Tarifanalyse, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen oder Leistungen realistisch ist und welche konkreten Szenarien für Sie infrage kommen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert