AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 144/20, 344/20, 544/20 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 144/20, 344/20, 544/20 AW der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandsversicherte, die solide Leistungen bei moderatem Selbstbehalt von 840 Euro suchen. Ambulant wird bis zur 3,5-fachen GOÄ erstattet, stationär erfolgt die Begleichung für Belegarzt auf gleicher Stufe. Das Mehrbettzimmer ist Versorgungsstandard, Zahnbehandlung wird vollständig übernommen, Zahnersatz zu 50 Prozent und Kieferorthopädie zu 90 Prozent. Mit Psychotherapie (30 Sitzungen 100%, danach 80%) und Sehhilfen (bis 825 Euro für Mehrstärkengläser) bietet dieser Tarif solide Zusatzleistungen.

Als Tarif der alten Welt mit geschlossenem Status schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was längerfristig zu Beitragserhöhungen führt. Jedoch haben Bestandsversicherte innerhalb der AXA die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um günstiger versicherte Lösungen zu erschließen. In vielen Fällen können dabei die Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen und Leistungen optimiert werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet Ihr individuelles Optimierungspotenzial: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die verfügbaren AXA PKV-Tarife und zeigt Ihnen auf, wie Sie aktuell versichert sind und welche besseren Konditionen erreichbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif für AXA-Versicherte?

Der AXA 144/20, 344/20, 544/20 AW ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine Neuversicherten auf. Das führt dazu, dass sich die Risikogemeinschaft demografisch verschärft: Jüngere, gesündere Versicherte verlassen die Gruppe durch natürliche Abgänge oder Tarifwechsel, während der Altersdurchschnitt steigt und Kosten sich stärker verteilen. Für Bestandsversicherte besteht jedoch eine wichtige Ausnahme: Sie können gemäß §204 VVG innerhalb der AXA jederzeit in andere, eventuell günstigere Tarife wechseln, ohne dass eine Neuaufnahmeprüfung erforderlich ist.

Geschlossene Tarife werden von AXA in der Regel nicht mehr aktiv bewirtschaftet und fallen aus der standardmäßigen Tarifübersicht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Bestandstarife und kann auch für den 144/20, 344/20, 544/20 AW individuell beurteilen, ob ein interner Tarifwechsel zu besseren Konditionen führt.

Tarifwechsel und Optimierungsmöglichkeiten innerhalb der AXA

Innerhalb der AXA können Sie als Bestandsversicherter den 144/20, 344/20, 544/20 AW jederzeit verlassen und zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen ganz oder teilweise angerechnet, und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert alle AXA-Tarife, die für Ihre Situation geeignet sind, und zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Bewertung und einen klaren Fahrplan. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im 144/20, 344/20, 544/20 AW und Ihre Handlungsmöglichkeiten

Der geschlossene Status des AXA 144/20, 344/20, 544/20 AW ist ein Kostentreiber für Beitragserhöhungen: Die schrumpfende Risikogemeinschaft und steigende Altersstruktur führen dazu, dass die restlichen Versicherten überproportional Kostensteigerungen tragen. Hinzu kommen medizinische Inflation und sinkende Kapitalerträge, die branchenübergreifend die Prämienkalkulation belasten. Für diesen älteren Tarif sind Beitragserhöhungen ein regelmäßiges Phänomen.

Ein Tarifwechsel zu einem moderneren, offenen oder jüngeren AXA-Tarif kann die Beitragsentwicklung deutlich entlasten. Häufig sind gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigerem Einstiegsbeitrag erreichbar. Schauen Sie sich die Entwicklung der Beiträge im Beitragserhöhungs-Chart an, um das Ausmaß der Belastung zu verstehen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse identifiziert unser Team die beste Ausstiegsstrategie für Sie. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 344/20, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent übernommen, Zahnersatz zu 50 Prozent und Kieferorthopädie zu 90 Prozent ohne Jahresobergrenzen. Psychotherapie ist bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent enthalten, danach zu 80 Prozent. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet. Stationär erfolgt die Begleichung im Mehrbettzimmer ohne Chefarzt-Option.
Der Tarif ist geschlossen: AXA nimmt keine Neuversicherten mehr auf, nur Bestandskunden können hier versichert sein. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft und überaltert, was längerfristig zu erhöhten Beitragszahlungen führt. Für bestehende Versicherte ist dies jedoch kein Hindernis für einen internen Tarifwechsel innerhalb der AXA, der oft zu besseren Konditionen führt.
Der Selbstbehalt beträgt 840 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Dieser Betrag ist im Segment der Bestandstarife als moderat einzuordnen und bedeutet, dass Sie bis zu 840 Euro pro Jahr selbst tragen, bevor die Kostenerstattung wirksam wird.
Ja, ein Tarifwechsel ist innerhalb der AXA jederzeit möglich. Nach §204 VVG haben Sie das Recht, zu einem anderen AXA-Tarif zu wechseln, wobei in vielen Fällen die Altersrückstellungen angerechnet werden und häufig keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die besten Optionen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und der verfügbaren Alternative innerhalb der AXA ab. Dieser alte, geschlossene Tarif ist für Beitragserhöhungen anfällig, weshalb ein Wechsel zu einem moderneren AXA-Tarif oft sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet diese Frage ganz individuell, indem er Ihre aktuelle Prämie mit realistischen Alternativen vergleicht und dabei Leistungsunterschiede, Wechselgebühren und langfristige Entwicklung berücksichtigt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert