AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 144/20, 344/20, VITAL-Z AW

AXA Krankenversicherung AG bietet mit den Tarifmodulen 144/20 (ambulant), 344/20 (stationär) und VITAL-Z (Zahnersatz) einen geschlossenen Bisex-Tarif der Alten Welt an. Der Tarif wurde für Bestandsversicherte konzipiert und ist für neue, externe Kunden nicht mehr zugänglich. Mit einem Selbstbehalt von 840 Euro pro Jahr, Erstattungen bis zu den GOÄ Höchstsätzen und einer Zahnersatz-Quote von 75 Prozent positioniert sich dieser Tarif im mittleren bis oberen Leistungssegment. Das Leistungsspektrum umfasst Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100 Prozent), Sehhilfen mit großzügigen Limitierungen sowie umfangreiche Hilfsmittelversorgung und alternative Medizin.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann für Versicherte eine attraktive Optimierungsmöglichkeit darstellen, wenn sich die individuelle Situation geändert hat oder die Beitragsentwicklung drückt. In vielen Fällen lassen sich dabei gleichwertige oder bessere Leistungen mit niedrigeren Prämien kombinieren, und die bestehenden Altersrückstellungen können häufig teilweise oder vollständig übernommen werden. Da es sich um einen geschlossenen Tarif handelt, ist die Risikogemeinschaft auf Bestandskunden begrenzt, was demografisch zu Beitragserhöhungen neigt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob sich ein Wechsel im AXA PKV-Tarif lohnt und welche Alternativen verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 144/20, 344/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bestandstarif, das heißt, er nimmt seit längerer Zeit keine neuen, externen Kunden auf. Diese Situation ist typisch für ältere Tarife der Alten Welt: Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, während die Versicherten im Durchschnitt älter werden. Dies führt zu erhöhtem Kostendruck und überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen im Zeitverlauf. Für Bestandsversicherte bei der AXA eröffnet sich aber eine wichtige Möglichkeit: Sie können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in neuere, offene Tarife desselben Versicherers ausweichen und von stabiler kalkulierten Prämien profitieren.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von der AXA nicht mehr aktiv beworben und sind in öffentlichen Tarifvergleichen selten zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf den vollständigen Tarifkatalog der AXA, einschließlich geschlossener Alt-Tarife. Er kann beurteilen, ob eine Fortsetzung im aktuellen Tarif sinnvoll ist oder ob ein interner Wechsel mit besseren Perspektiven für die Zukunft infrage kommt.

Tarifwechsel im AXA Tarif: Welche Chancen bestehen?

Der §204 VVG räumt Versicherten das Recht ein, innerhalb derselben Versicherung in einen anderen Tarif zu wechseln. Im Fall des geschlossenen AXA 144/20, 344/20, VITAL-Z AW können Wechselwillige oft auf offene AXA Module mit besserer Beitragsstabilität ausweichen. Dabei werden vorhandene Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen, was die Kostenbelastung beim Wechsel senkt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Die Chancen auf einen erfolgreichen Wechsel sind bei AXA üblicherweise gut, da mehrere Tarifkombinationen verfügbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen prüft alle verfügbaren Alternativen und empfiehlt diejenige, die zu Ihrer Gesundheit und Ihrem Budget passt. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA VITAL-Z: Strategien zur Kostendämpfung

Beitragserhöhungen im geschlossenen AXA Tarif resultieren aus der schrumpfenden und alternden Versichertenbasis sowie aus dem generellen Anstieg der Gesundheitskosten. Alte-Welt-Tarife wie dieser zahlen kumulativ: Die Altersstruktur wird ungünstiger, die medizinischen Kosten steigen, und die Kapitalerträge der Versicherer fallen. Gleichzeitig kann der Tarif die Risikogemeinschaft nicht durch Neuzugänge verjüngen. Versicherte müssen daher mit stetig wachsenden Prämien rechnen, wenn sie im Tarif bleiben.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann hier Abhilfe schaffen, da neuere AXA Module häufig mit ausreichender Kapitaldeckung kalkuliert sind und bessere Kostenperspektiven bieten. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die historische Entwicklung und hilft, die Trends einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse vergleicht konkrete Alternativen und zeigt auf, welche Einsparungen oder Leistungsverbesserungen möglich sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 344/20, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zu den GOÄ Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen). Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent, danach zu 80 Prozent erstattet. Sehhilfen werden großzügig bezuschusst, beispielsweise bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser bei leichteren Fehlsichtigkeiten. Zahnbehandlung ist mit 100 Prozent abgedeckt, Zahnersatz mit 75 Prozent, jedoch mit Jahresobergrenzen von anfangs 1.000 Euro, aufbauend bis 5.000 Euro ab dem 5. Versicherungsjahr. Stationär ist Regelarzt- und Belegarztbehandlung enthalten, als Mehrbettpatient. Alternative Medizin wird bis zur Schulmedizin-Kostengrenze erstattet.
Der Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen für neue externe Versicherte. Das bedeutet, dass die Versichertenpopulation nur noch aus Bestandskunden besteht und nicht durch Neuzugänge verjüngt wird. Dies führt zu einer älteren Altersstruktur und damit zu erhöhtem Druck bei der Beitragskalkulation. Allerdings können Bestandsversicherte desselben Versicherers über einen §204 VVG Tarifwechsel in offene oder neuere Tarife ausweichen.
Der Selbstbehalt beträgt 840 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Er wird pro Versicherungsfall erhoben und reduziert damit die Erstattung des Versicherers. Ein Selbstbehalt in dieser Höhe positioniert den Tarif im mittleren Segment und ist typisch für Tarife mit guten Leistungsmerkmalen, da ein höherer Selbstbehalt üblicherweise mit geringeren Prämien einhergeht.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist über §204 VVG möglich. Das Gesetz regelt, dass Versicherte den Tarif beim gleichen Versicherer wechseln können. Dabei werden bestehende Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, muss aber im Einzelfall geklärt werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche AXA Tarife günstiger sind und welche Leistungen Sie dabei erhalten. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich besonders für Versicherte, die das Leistungsniveau des aktuellen Tarifs nicht mehr benötigen oder dessen Beitragsentwicklung als zu belastend empfinden. Da es sich um einen geschlossenen Tarif der Alten Welt handelt, ist mit kontinuierlichen Beitragserhöhungen zu rechnen. Jüngere Versicherte mit gutem Gesundheitsstatus können oft zu modernen AXA Tarifen wechseln und dabei sparen. Ältere Versicherte profitieren von einer stabiler kalkulierten neuen Risikogemeinschaft. Der Einzelfall entscheidet über das Sparpotenzial und die verfügbaren Leistungsalternativen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und empfiehlt die beste Strategie.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert