AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 840 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/20, 344/20, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 144/20, 344/20, ZPRO AW der AXA-Versicherung ist ein Bestandstarif der alten Welt mit stabiler Leistungsausstattung. Er kombiniert ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) mit Zahnversicherung bis 60% Zahnersatz und stationärer Versorgung im Mehrbettzimmer. Der Selbstbehalt von 840 Euro pro Versicherungsjahr ist im oberen Standardbereich positioniert und reduziert die monatliche Prämie entsprechend.

Als geschlossener Bestandstarif der alten Welt ist dieser Tarif nicht mehr für Neuabschlüsse verfügbar; das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich. Dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen, insbesondere bei älteren Bestandstarifen. Für viele Versicherte bietet sich dennoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA an. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif die Prämien stabilisieren, während Altersrückstellungen häufig teilweise mitgenommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche optimierten Alternativen im AXA PKV-Tarif-Portfolio zu Ihrer Situation passen und wo echte Einsparungen möglich sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt840 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/20, 344/20, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der Tarif 144/20, 344/20, ZPRO AW ist geschlossen für Neukunden. Das heißt: Externe Interessenten können nicht neu eintreten. Bestehende AXA-Versicherte derselben Sparte können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG auch weiterhin in diesen oder andere Bestandstarife wechseln - eine wichtige Flexibilität, die viele nicht kennen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt jedoch zu beschleunigtem Beitragswachstum, da die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden.

Ältere Bestandstarife aus der alten Welt sind am Markt oft nicht mehr transparent verfügbar und werden von den Versicherern kaum noch kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick geschlossener Tarife und kann auch solche Bestandspolicen sachkundig einordnen und für einen optimierten Tarifwechsel beraten.

Tarifwechsel bei der AXA: Wie funktioniert es?

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht einen Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif, ohne dass Sie die AXA verlassen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Die Voraussetzung für einen erfolgreichen Tarifwechsel ist, dass Sie aktiv prüfen lassen, welche AXA-Tarife derzeit zu Ihrer Situation passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm liefert Ihnen genau diese Klarheit. Erfahren Sie, welche Optimierungen möglich sind: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im alten Tarif: Was tun?

Der Tarif 144/20, 344/20, ZPRO AW ist älter und geschlossen. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft schrumpft, und die medizinischen Kosten verteilen sich auf immer weniger Versicherte. Dies führt regelmäßig zu deutlichen Beitragssprüngen - oft 10% bis 15% pro Anpassung. Besonders bei älteren, geschlossenen Bestandstarifen ist dies ein strukturelles Problem, das sich durch Sanierungen des Versicherers allein nicht lösen lässt.

Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem jüngeren oder offenen AXA-Tarif kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen. Zwar fallen bei der Umstellung oft Gesundheitsfragen an, doch in der Praxis gelingt der Wechsel häufig ohne Risikoablehnung. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart der AXA an - er zeigt die reale Preisentwicklung Ihres Kollektivs. Danach empfehlen wir, die Chancen eines internen Tarifwechsels zu erkunden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit, welche Alternativen ernsthaft infrage kommen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/20, 344/20, ZPRO AW

Ambulant erstattet der Tarif ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen à 100% pro Versicherungsfall mitversichert, danach 80%. Sehhilfen werden bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet (alle 2 Jahre). Stationär deckt der Tarif das Mehrbettzimmer mit Regelleistungen und Belegarzt-Behandlung ab. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60%, mit optionalem Prophylaxeprogramm steigerbar auf bis zu 100%.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das bedeutet, dass er nicht mehr neu abgeschlossen werden kann und nur für bestehende Versicherte des Bestands relevant ist. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Bestandsversicherte der AXA können jedoch im Rahmen eines §204 VVG Tarifwechsels flexibel zu anderen AXA-Tarifen wechseln, um von besseren Bedingungen zu profitieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 840 EUR. Dieser Betrag wird pro Versicherungsjahr (Kalenderjahr) für alle Leistungen berücksichtigt und reduziert somit die monatliche Prämie im Vergleich zu Tarifen ohne oder mit niedrigerem Selbstbehalt. Der 840-EUR-SB positioniert diesen Tarif im oberen Standardbereich und ist typisch für Bestandstarife der älteren Welt mit moderaterem Prämienniveau.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen und zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. Ob dieser Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgt und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab. In vielen Fällen sind günstigere oder modernere AXA-Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar. Eine verbindliche Auskunft kann nur unser PKV-Sachverständiger durch eine persönliche Analyse geben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche realistischen Wechseloptionen zu Ihrer Situation passen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und davon ab, welche AXA-Alternativen derzeit für Sie erreichbar sind. Für viele ältere Versicherte in geschlossenen Bestandstarifen zahlt sich ein Wechsel aus, weil neuere oder offene AXA-Tarife von stabileren Kollektiven profitieren und somit niedrigere Beitragssteigerungen bieten. Allerdings muss jede Wechseloption individuell geprüft werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie die realistischen Alternativen und zeigt auf, bei welchen Wechseln Sie wirklich sparen und welche Risiken zu beachten sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert