AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 341/20, 540/12 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif 145/20, 341/20, 540/12 AW der AXA richtet sich an Bestandsversicherte der Alten Welt, die eine umfassende Absicherung mit Privatsphäre bevorzugen. Mit einem Selbstbehalt von 1.620 EUR pro Versicherungsjahr und dem Anspruch auf Einbettzimmer in Privatkliniken kombiniert dieser Tarif hochwertige Leistungen: ambulant bis zu 3,5-fach GOÄ, stationär mit Privatarztbehandlung und erweiterten Chefarztleistungen bis 5-fach GOÄ, sowie eine Zahnersatzquote von 60 % ohne Summenbegrenzung.

Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist die AXA 145/20, 341/20, 540/12 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich; das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu dauerhaft erhöhtem Beitragsdruck. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten in vielen Fällen die Möglichkeit, zu einem moderneren Tarif zu wechseln und dabei Altersrückstellungen zu erhalten, die Gesundheitsprüfung zu vermeiden oder deren Umfang zu reduzieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft gezielt, welche Optimierungspotenziale für Ihren AXA PKV-Tarif verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 341/20, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif der Alten Welt?

Der Tarif 145/20, 341/20, 540/12 AW der AXA ist ein geschlossener Tarif aus der Alten Welt und nimmt keine Neukunden auf. Das hat zwei zentrale Folgen: Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, und die verbleibenden Versicherten tragen die Lasten der Alterung und Preissteigerungen auf immer kleinerer Beitragsbasis. Dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, insbesondere weil die Alten-Welt-Struktur mit Altersrückstellungen eine begrenzte Pufferung bietet.

Allerdings eröffnet sich für bestehende Versicherte desselben Versicherers (AXA) ein Ausweg: der §204 VVG interne Tarifwechsel. Bestehende Versicherte können auch von AXA in häufig modernere Tarife wechseln, die aus der Neuen Welt stammen oder eine bessere Risikobewertung haben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche geschlossenen Tarife und kann passende Wechselziele identifizieren, die zur individuellen Situation passen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: So nutzen Sie Ihr Wechselrecht

Als Versicherter der AXA haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA - ohne zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Die zentrale Frage ist: Wird bei diesem Wechsel eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt, und können die aufgebauten Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden? Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und identifiziert gezielt verfügbare Wechselziele, die zu besseren Konditionen führen können. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung. Die ersten Schritte: Jetzt anmelden und Ihre Eckdaten eingeben.

Beitragserhöhungen im geschlossenen AXA-Tarif: Handeln Sie aktiv

Geschlossene Tarife der Alten Welt wie die 145/20, 341/20, 540/12 AW erleben strukturelle Beitragssteigerungen: Weniger junge Versicherte treten ein, die verbleibende Gruppe altert, medizinische Kosten steigen weiter an. Die Schrumpfung des Versichertenkollektivs ist dabei ein Schleier-Effekt - die Kosten werden auf immer weniger Schultern verteilt, während die Altersrückstellungen nur begrenzt Puffer bieten.

Der §204 VVG Tarifwechsel zu einem jüngeren Tarif (häufig innerhalb der Neuen Welt) kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen, und Ihre Altersrückstellungen werden häufig vollständig oder teilweise übernommen. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite, um die historische Steigerung Ihrer Prämie zu verfolgen und das Ausmaß des Handlungsbedarfs zu erkennen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine individuelle Fahrplan - Jetzt anmelden und lassen Sie sich einen persönlichen Wechselplan vorschlagen.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 341/20, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz und technische Leistungen bis 2,5-fach. Stationär gibt es einen Anspruch auf Privatarzt und Einbettzimmer mit bis 5-fach GOÄ für direkt vom Chefarzt erbrachte Leistungen. Zur Zahnversorgung: 60% Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz ohne Summenbegrenzung, Kieferorthopädie ebenfalls 60%. Die Psychotherapie wird ambulant 100% für 30 Sitzungen, danach 80%, stationär ist sie mitversichert. Sehhilfen gibt es bis 825 EUR für Mehrstärkengläser (je nach Dioptrien bis 935 EUR für Kontaktlinsen).
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen externen Kunden auf. Das bedeutet, dass das Versichertenkollektiv kontinuierlich schrumpft: Junge Versicherte treten nicht ein, die bestehende Gruppe altert und trägt damit wachsende Lasten. Geschlossene Tarife der Alten Welt wie dieser erleben daher typischerweise überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA mittels §204 VVG in andere AXA-Tarife wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein hoher Selbstbehalt und positioniert den Tarif im Premium-Segment mit vollem Eigenbeteiligungsrisiko pro Jahr. Der Selbstbehalt gilt pro Versicherungsjahr und muss für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen aufgebracht werden. Mit dem Erreichen der 1.620-EUR-Grenze ist die Eigenbeteiligung dann erfüllt.
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Das bedeutet, Sie wechseln nicht zu einem anderen Versicherer, sondern zu einem anderen Tarif innerhalb der AXA. Ein Wechsel zu einem modernen Tarif führt in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien, und Ihre Altersrückstellungen werden häufig übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich häufig, besonders wenn Sie bereits mit Beitragserhöhungen konfrontiert wurden oder diese befürchten. Der geschlossene Status des Tarifs führt strukturell zu wachsendem Druck, weshalb Versicherte ab Mitte 50 oder älter oft von einem Wechsel profitieren - sofern bessere Tarife zu moderateren Prämien verfügbar sind. Entscheidend sind Ihr aktuelles Alter, Ihre Gesundheitssituation und die verfügbaren Zieltarife. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre konkrete Situation und empfiehlt passgenaue Wechselziele.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert