AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 341/20, 541/20 AW im Detail

Der AXA 145/20, 341/20, 541/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der über seinen dreiteiligen Aufbau (ambulante, stationäre und Dentalmodule) ein differenziertes Leistungsprogramm bietet. Mit einem Selbstbehalt von 1.620 Euro pro Versicherungsjahr, Höchstsätzen der GOÄ bis zur 3,5-fachen Satzfeststellung, Einbettzimmervergütung und Privatarztbehandlung richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die an eine etablierte Alten-Welt-Struktur gebunden sind und dennoch umfassende Zahnleistungen benötigen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zum gleichen Versicherer kann für Bestände dieser geschlossenen Alten-Welt-Tarife attraktiv sein, da die schrumpfende Risikogemeinschaft regelmäßig zu Beitragserhöhungen führt. In vielen Fällen sind Wechsel in modernere oder kostenoptimierte Module ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, wobei die Altersrückstellungen häufig vollständig übernommen werden können. Die genaue Machbarkeit muss im Einzelfall mit dem Versicherer geklärt werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob und wie sich Ihr AXA PKV-Tarif optimieren lässt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 341/20, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für AXA-Versicherte bedeutet

Der Tarif 145/20, 341/20, 541/20 AW nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das heißt: Neukunden können nicht in diesen Tarif eintreten. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme - bestehende AXA-Versicherte desselben Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) weiterhin in solche geschlossenen Tarife wechseln. Diese Möglichkeit ist gesetzlich verankert und bietet Bestandsversicherten Flexibilität.

Geschlossene Tarife leiden tendenziell unter einem schrumpfenden Versichertenkollektiv, da keine neuen Prämien mehr hinzufließen. Dadurch werden medizinische Kosten auf eine immer kleinere Gruppe verteilt, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch diese älteren, nicht mehr öffentlich beworbenen Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel in einen offeneren oder kosteneffizienteren Tarif für Sie sinnvoll ist.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Handlungsspielräume

Der Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif erfolgt nach §204 VVG intern beim gleichen Versicherer - nicht zu einer anderen Krankenkasse. In vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, und die Altersrückstellungen werden häufig vollständig angerechnet. Dennoch gibt es Unterschiede von Tarif zu Tarif und von Versicherer zu Versicherer. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, welche Wechseloptionen bei der AXA verfügbar sind und wie sich Ihre Leistungen und Beiträge dabei entwickeln würden. Nehmen Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse den ersten Schritt: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 145/20, 341/20, 541/20 AW: Lösungswege

Dieser geschlossene Alten-Welt-Tarif ist besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Der Grund liegt in der Dynamik seiner Risikogemeinschaft: Neue Versicherte kommen nicht hinzu, während die bestehenden Versicherten älter werden. Dies führt zu höheren Schnittkosten pro Kopf, insbesondere wenn medizinische Kosten steigen oder Kapitalerträge nicht wie erwartet ausfallen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann hier Abhilfe schaffen. Je nach verfügbaren Alternativtarifen lassen sich häufig Beiträge senken, ohne dass Sie erhebliche Leistungsverluste hinnehmen müssen. Vergleichen Sie Ihre aktuelle Situation mit möglichen Zieltarifen mithilfe des angebotenen Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite. Dann nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um Jetzt anmelden und konkrete Handlungsempfehlungen zu erhalten.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 341/20, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für Ärzte, 2,5-fach für Technik, 1,3-fach für Labore). Stationär genießen Sie Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und bis zum 5-fachen Satz der GOÄ für Chefärzte. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 80 Prozent und Kieferorthopädie zu 90 Prozent - jeweils ohne Summenbegrenzung. Psychotherapie wird ambulant mit 100 Prozent bis 30 Sitzungen und danach 80 Prozent erstattet. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser gewährt, Hörgeräte und Sprechgeräte ebenfalls abgedeckt.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass die AXA keine neuen externen Kunden mehr in diesen Tarif aufnimmt. Allerdings können Bestandskunden der AXA über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln. Die geschlossene Form führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was überproportionale Beitragserhöhungen zur Folge hat. Dies macht einen Tarifwechsel zu einem offeneren oder kostenoptimierteren Tarif für viele Versicherte attraktiv.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag wird pro Jahr neu fällig und gilt für alle Versicherungsfälle zusammen. Er liegt im oberen Segment der PKV-Selbstbehalte und bedeutet, dass Sie kleinere Leistungen selbst zahlen, bevor der Versicherer die Erstattung übernimmt. Diese höhere Eigenverantwortung wird typischerweise durch Prämieneinsparungen kompensiert.
Ja, ein Tarifwechsel nach §204 VVG zum gleichen Versicherer (AXA) ist möglich. In vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, und die Altersrückstellungen werden häufig übernommen, was zu Beitragseinsparungen führen kann. Allerdings hängen die genauen Bedingungen vom spezifischen Zieltarif ab. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Optionen auf.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie über 50 Jahre alt sind, kann ein Tarifwechsel mit hohem Selbstbehalt manchmal teurer sein als zu bleiben. Sind Sie jedoch jünger und bereit, den 1.620-Euro-Selbstbehalt zu akzeptieren, lohnt sich ein Wechsel häufig dann, wenn modernere Module der AXA bessere Beitragsperspektiven bieten. Entscheidend ist auch, ob Ihre aktuellen Leistungen (Einbettzimmer, Zahnersatz zu 80 Prozent ohne Höchstgrenzen) in Alternativtarifen erhalten bleiben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und zeigt auf, ob und wie Sie Ihre Beiträge senken können, ohne Leistungen zu verlieren.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert