AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 145/20, 341/20, ZPRO AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 145/20, 341/20, ZPRO AW gehört zur Alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte. Mit einem Selbstbehalt von 1.620 Euro jährlich, Erstattungen bis zur 3,5-fachen GOÄ im ambulanten und stationären Bereich, Einbettzimmer-Versorgung und Privatarztbehandlung (inkl. Chefarzt bis zur 5-fachen GOÄ in Einzelfällen) kombiniert der Tarif Leistungskomfort mit moderater Kostenbeteiligung. Die Zahnversorgung (ZPRO) erstattet Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60% mit jährlichem Upgrade-Potenzial auf bis zu 100% bei Teilnahme am Prophylaxeprogramm.

Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist der Tarif nicht mehr für Neukunden zugänglich; die schrumpfende Risikogemeinschaft und die demografische Entwicklung führen zu kontinuierlichen Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen Spielraum für Prämieneinsparungen bieten, während in den meisten Fällen Altersrückstellungen mitgenommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche AXA PKV-Tarif-Optionen für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 341/20, ZPRO AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 145/20, 341/20, ZPRO AW ist ein geschlossener Bestandstarif. Das heißt: Seit Schließung nimmt die AXA keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestehende Versicherte desselben Versicherers haben jedoch das Recht, im Rahmen eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG auch in geschlossene Tarife zu wechseln. Dies ermöglicht Optimierungspotenziale, ohne den Versicherer verlassen zu müssen.

Eine schrumpfende Risikogemeinschaft und die Alterung des Versichertenkollektivs führen typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen in geschlossenen Altwelt-Tarifen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick und kann auf der Basis dieser Tarif-Situation gezielt Wechsel-Empfehlungen geben, die auch geschlossene Tarife miteinbeziehen.

Tarifwechsel im AXA 145/20, 341/20, ZPRO AW - Ihre Möglichkeiten

Ein Tarifwechsel bleibt Ihnen auch in diesem geschlossenen Tarif offen: Sie können innerhalb der AXA in einen anderen Tarif wechseln. Die §204 VVG-Regel erlaubt dies ohne Antragspflicht auf neue Versicherung. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen mitgenommen; ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre persönliche Wechsel-Eignung und identifiziert Alternativen mit Sparpotenzial. Lassen Sie sich jetzt beraten: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihre Optionen. Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 145/20, 341/20, ZPRO AW - Was nun?

Der geschlossene Altwelt-Status verschärft die Beitragsentwicklung: Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, die Altersstruktur verschlechtert sich, und medizinische Kostensteigerungen wirken sich auf ein kleineres Versichertenkollektiv umso stärker aus. Das führt dazu, dass Prämiensprünge bei diesem Tarif überproportional ausfallen.

Der Ausweg liegt in einem §204 VVG-Tarifwechsel: Häufig sind attraktivere Tarife mit besserer Kostenentwicklung verfügbar, oft bei gleichen oder besseren Leistungen und ohne Wiederholung einer Gesundheitsprüfung. Schauen Sie sich zur Orientierung unseren Beitragserhöhungs-Chart an - er zeigt, wie sich diese Tarif-Klasse preislich entwickelt. Dann lassen Sie sich ganz konkret zu Ihren persönlichen Wechsel-Chancen beraten: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse schafft Klarheit. Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 341/20, ZPRO AW

Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen: ambulante Behandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ mit Psychotherapie (100% für 30 Sitzungen, danach 80%), Sehhilfen bis maximal 825 Euro (Mehrstärkengläser), alternative Medizin und Vorsorgeuntersuchungen. Stationär sind Chefarztbehandlung bis zur 5-fachen GOÄ, Einbettzimmer und Psychotherapie inkludiert. Zahnbehandlung wird zu 100% ersetzt, Zahnersatz zu 60% (erweiterbar auf 100% durch Prophylaxe-Programm), Kieferorthopädie zu 60%. Jährliche Summenbegrenzung Zahn: 1.278 Euro im 1. Jahr, steigend bis 6.391 Euro im 5. Jahr.
Der AXA 145/20, 341/20, ZPRO AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt. Er nimmt keine neuen Kunden auf. Das führt zu einer schrumpfenden und überalternden Risikogemeinschaft, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestandsversicherte derselben AXA können aber per §204 VVG in diesen Tarif (oder aus ihm heraus) wechseln.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr im ambulanten und stationären Bereich. Dies ist ein moderater Selbstbehalt, der die Kostenbeteiligung des Versicherten überschaubar hält. Beachten Sie: Der Selbstbehalt gilt auch für Vorsorgeleistungen. Nach Erreichen der 1.620-Euro-Schwelle fallen weitere Leistungen ohne Eigenanteil an.
Ja, ein Tarifwechsel ist möglich: Sie können innerhalb der AXA nach §204 VVG in einen günstigeren oder besser geeigneten Tarif wechseln. Häufig werden Altersrückstellungen mitgenommen; in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre konkreten Wechsel-Chancen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich häufig, besonders wegen der kostspieligen Beitragsentwicklung dieses geschlossenen Altwelt-Tarifs. Ob ein Wechsel die richtige Lösung ist, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand, dem aktuellen Leistungsbedarf und verfügbaren AXA-Alternativen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und nennt Ihnen die besten Optionen: sparen, bessere Leistungen, oder einfach mehr Sicherheit in der Beitragsstabilität.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 145/20, 342/16, 541/18 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 72% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 145/20, 342/16, 541/20 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 80% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 145/20, 342/16, 544/20 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 50% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert