AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 145/20, 342/16, 540/12 AW

Ein geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG kombiniert umfassende Leistungen mit moderatem Selbstbehalt. Der Tarif bietet ambulante Behandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationäre Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer und 60 Prozent Zahnersatz-Erstattung ohne jährliche Summenbegrenzung. Mit psychotherapeutischen Leistungen, Sehhilfen bis 825 Euro, Naturheilverfahren und erweiterten Impfleistungen richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die auf bewährte Leistungen und Flexibilität bei moderaten Beiträgen setzen.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet geschlossenen Tarifen wie diesem häufig die Chance, in günstigere Alternativen innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Da das Versichertenkollektiv schrumpft, verschärfen sich typischerweise die Beitragsperspektiven für geschlossene Tarife. Versicherte können aber tendenziell von einer neu aufgewerteten Tarifkombination profitieren, wenn eine ohne Gesundheitsprüfung oder unter Erhaltung ihrer Altersrückstellungen durchführbar ist.

Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse können Sie überprüfen, welche Wechseloptionen im AXA-Portfolio tatsächlich realisierbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm unterstützt Sie dabei, die beste Lösung für Ihren AXA PKV-Tarif zu finden.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 342/16, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 145/20, 342/16, 540/12 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, d.h. er nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft mit der Zeit, was typischerweise zu stärkeren Beitragserhöhungen führt als bei offenen Tarifen mit stabiler Altersstruktur.

Ältere geschlossene Tarife werden oft nicht mehr aktiv öffentlich beworben oder in digitalen Tarifvergleichen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über diese Alt-Tarife und kann analysieren, welche Alternativen zu besseren Konditionen für Ihre Situation verfügbar sind.

Tarifwechsel im AXA-Portfolio: Ihre Optionen nach §204 VVG

Als Versicherter im AXA 145/20, 342/16, 540/12 AW haben Sie das Recht, in einen anderen AXA-Tarif zu wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG erfolgt beim gleichen Versicherer. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und inwieweit bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom einzelnen Tarifwechsel ab und muss geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse können Sie herausfinden, welche Alternativen im AXA-Angebot für Ihre Situation realisierbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen durchgeführt und zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf. Jetzt anmelden und lassen Sie Ihren Tarif analysieren.

Beitragserhöhungen im AXA 145/20, 342/16, 540/12 AW - Ihre Perspektiven

Geschlossene Tarife wie der AXA 145/20, 342/16, 540/12 AW sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen, da die Versichertenkollektive mit der Zeit schrumpfen und gleichzeitig deren Durchschnittsalter ansteigt. Medizinische Kostensteigerungen wirken sich in einem kleineren Kollektiv überproportional auf die einzelnen Beiträge aus. Eine Beitragserhöhung ist für Sie daher ein konkreter Anlass, Wechselalternativen innerhalb der AXA zu prüfen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen Ihre Beiträge senken, während Sie gleichwertige oder sogar bessere Leistungen erhalten. Erste Anhaltspunkte für die Preisentwicklung finden Sie im Beitragserhöhungs-Chart, das die historische Belastung dieses Tariftyps zeigt. Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen zeigen, welche konkreten Spielräume für Ihre Situation bestehen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart Ihr volles Potenzial. Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/16, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ (technische Leistungen 2,5-fach, Labor 1,3-fach). Sie erhalten bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%. Sehhilfen sind bis 825 Euro abgedeckt (je nach Dioptrienstärke auch bis 935 Euro bei Mehrstärken-Linsenpaaren). Stationär behandelt Sie ein Privatarzt im Zweibettzimmer. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zu 60% erstattet ohne Jahresgrenze. Kieferorthopädie ist ebenfalls zu 60% abgedeckt. Naturheilverfahren und von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen sind mitversichert.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. es werden keine neuen externen Kunden mehr aufgenommen. Das Versichertenkollektiv schrumpft, und die Altersstruktur verschiebt sich. Dies führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können aber innerhalb der AXA in andere Tarife wechseln und so der Beitragsbelastung gezielt entgegensteuern.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater Selbstbehalt, der bei ambulanten und stationären Leistungen sowie Zahnbehandlung anfällt. Vorsorgeleistungen sind von der Selbstbeteiligung nicht ausgenommen. Dieser Selbstbehalt positioniert den Tarif im mittleren Segment: zu hoch für Kostenbewusste, zu niedrig für Premium-Versicherte, die mehr Leistungen ohne Zuzahlung wünschen.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel bei der AXA nach §204 VVG. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme Ihrer Altersrückstellungen möglich ist, hängt vom konkreten Zieltarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erfahren Sie, welche Alternativen in Ihrem Fall realisierbar sind und welche Einsparungen möglich sind.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Ihr Alter, Ihre Gesundheit, wie lange Sie im Tarif versichert sind, und wie viele Altersrückstellungen Sie bereits angesammelt haben, spielen eine Rolle. Ein Wechsel lohnt sich häufig, wenn ein neuerer Tarif bei ähnlichen oder besseren Leistungen eine niedrigere Prämie bietet und Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden können. Für geschlossene Tarife wie diesen werden die Chancen auf Verbesserung größer, je früher man handelt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt Ihnen, ob und wie ein Wechsel für Sie sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert