AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Alles Wichtige zum AXA 145/20, 342/16, 541/18 AW

Der AXA 145/20, 342/16, 541/18 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit hochwertigen Leistungsmerkmalen, die heute kaum noch in neuem Design angeboten werden. Dieser Tarif kombiniert die Erstattung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ambulante und stationäre ärztliche Leistungen, private Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer, Psychotherapie mit 30 Sitzungen à 100 % Erstattung sowie umfangreiche Zahnersatzleistungen mit 72 % Kostenübernahme ohne Jahreslimits. Der Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR pro Versicherungsjahr.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte des AXA-Konzerns eine sinnvolle Option sein, wenn die aktuelle Prämienlast zu hoch wird oder bessere Beitragsstabilität gewünscht ist. Geschlossene Tarife wie dieser leiden unter schrumpfender Versichertengemeinschaft und zunehmender Kostenlastkonzentration, was überdurchschnittliche Beitragserhöhungen begünstigt. Ein Wechsel in einen offen verwalteten AXA-Tarif kann in vielen Fällen zu moderateren Prämien führen und dabei oft gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren - vorausgesetzt, die individuelle Gesundheitssituation und die verfügbaren Alternativtarife machen es möglich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Wechselmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif bestehen und wie Sie bei erhöhten Prämien reagieren können.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 342/16, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der AXA 145/20, 342/16, 541/18 AW heute geschlossen?

Der Tarif aus der Alten Welt ist seit längerer Zeit geschlossen und wird nicht mehr für externe Neukunden angeboten. Das ist typisch für Premium-Tarife dieser Generation: Hohe Leistungen wie die 3,5-fache GOÄ-Erstattung und Chefarztbehandlung führten damals zu starker Nachfrage, später dann zu Kostendruck. Die AXA hat die Neuaufnahme gestoppt, um die schrumpfende Risikogemeinschaft zu stabilisieren. Für Bestandsversicherte der AXA bedeutet dies: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt möglich, solange Sie bereits bei AXA versichert sind.

Geschlossene Tarife dieser Güte sind heute selten dokumentiert und werden oft nicht mehr aktiv beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat tiefe Erfahrung mit solchen Altbeständen und kann einschätzen, welche jüngeren AXA-Tarife ähnliche oder bessere Leistungsmerkmale bieten und wie eine Optimierung konkret aussieht. Die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen und die Gesundheitsprüfungspflicht sind im Einzelfall entscheidend.

Tarifwechsel beim AXA 145/20, 342/16, 541/18 AW: Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es Ihnen, innerhalb des gleichen Versicherers (AXA) in einen anderen, meist günstigeren Tarif zu wechseln - ohne den Versicherer zu wechseln. Dabei können in vielen Fällen Ihre bisherigen Altersrückstellungen mitgenommen werden, Sie müssen aber je nach Tarifkonstellation mit Gesundheitsfragen rechnen. Ob Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme Ihrer Altersrückstellungen wechseln können, hängt von den konkreten Tarifdetails ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche AXA-Tarife als Wechselziele infrage kommen und wie Ihr Altersrückstellungsbestand und die Beitragseinsparungen realistisch ausfallen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die Machbarkeit und begleitet Sie beim Antrag. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine personalisierte Analyse.

Beitragserhöhung im AXA 145/20, 342/16, 541/18 AW: Strategien zur Kostensenkung

Geschlossene Tarife aus der Alten Welt mit hochpreisigen GOÄ-Erstattungen wie dieser erleben typischerweise beschleunigte Beitragsanstiege. Die Gründe liegen in der schrumpfenden und überalternden Versichertengemeinschaft, steigenden medizinischen Kosten und der hohen Erstattungsintensität (3,5-fach GOÄ bedeutet teurere Arztrechnungen für den Versicherer). Ein Selbstbehalt von 1.620 EUR pro Jahr bremst zwar die Inanspruchnahme, kann aber den strukturellen Kostendruck nicht aufhalten.

Der Wechsel zu einem offen verwalteten AXA-Tarif mit moderaterer GOÄ-Stufe oder höherem Selbstbehalt ist oft die wirksamste Antwort auf Beitragserhöhungen. Sofern die individuelle Gesundheit einen Wechsel zulässt, erhalten Sie häufig gleichwertige oder bessere Leistungen bei deutlich niedrigeren Prämien. Schauen Sie sich auf unserem Beitragserhöhungs-Chart an, wie die Kostenentwicklung bei AXA-Tarifen in den letzten Jahren verlaufen ist, um einen Anhaltspunkt zu bekommen. Danach empfehlen wir Ihnen: Jetzt anmelden und lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen zeigen, welche konkreten Sparoptionen für Ihren Fall realistisch sind.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/16, 541/18 AW

Dieser Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser (bei bis +/-6 Dioptrien) und bis 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen erstattet. Psychotherapie: 100 % für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80 %. Stationär: Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer mit gleichen GOÄ-Sätzen; darüber hinaus bis zum 5-fachen Satz für Chefarztleistungen. Zahnersatz wird zu 72 %, Zahnbehandlung zu 90 %, Kieferorthopädie zu 81 % erstattet - ohne Jahreslimits. Der Selbstbehalt liegt bei 1.620 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, neue externe Kunden können sich nicht mehr anmelden. Bestehende AXA-Versicherte können aber im Rahmen des §204 VVG-Rechts intern zu anderen AXA-Tarifen wechseln. Geschlossene Tarife leiden unter schrumpfender und überalternder Versichertengemeinschaft, was überdurchschnittliche Beitragserhöhungen begünstigt. Die sinkende Risikogruppe trägt die gestiegenen Kosten auf immer weniger Schultern, daher ist ein Tarifwechsel zu einem offen verwalteten Tarif vielen Bestandsversicherten zu raten.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater bis gehobener Selbstbehalt, der grundsätzlich für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, zahnärztlich) gilt - auch für Vorsorgeleistungen. Ein höherer Selbstbehalt dieser Art signalisiert, dass der Versicherte bei Kleinbehandlungen die Kosten selbst trägt, aber bei ernsthaften Erkrankungen oder größeren Behandlungen (wie Zahnersatz, Krankenhausaufenthalte) schnell die Kostenbremse wirkt.
Ja, Sie können innerhalb von AXA zu einem anderen Tarif wechseln (§204 VVG - interner Tarifwechsel). In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden und sind günstigere Prämien verfügbar. Allerdings kann eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein, und das Ausmaß der Altersrückstellungsübernahme hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die verfügbaren Optionen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Jüngere Versicherte mit gutem Gesundheitszustand profitieren oft von einem Wechsel zu einem moderneren Tarif mit besserer Beitragsdynamik. Ältere oder gesundheitlich belastete Versicherte müssen prüfen, ob ein Zieltarif ohne Gesundheitsprüfung erreichbar ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und empfiehlt konkrete Wechselpfade, die zu Ihrem Profil passen - ob Sparmaximierung, Leistungserhaltung oder ein Mittelweg.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert