AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 342/16, 541/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 145/20, 342/16, 541/20 AW gehört zur Alten Welt und vereint die Merkmale eines klassischen Premiumprodukts der privaten Krankenversicherung: Kostenerstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer, 80% Zahnersatzerstattung ohne jährliche Leistungsgrenzen, umfassende Psychotherapie-Abdeckung (30 Sitzungen zu 100%, danach 80%), sowie 1.620 Euro jährliche Selbstbeteiligung. Sehhilfen und alternative Heilverfahren sind inkludiert.

Die geschlossene Struktur dieses Tarifs führt langfristig zu einem schrumpfenden Versichertenkollektiv und damit einhergehenden Beitragssteigerungen über dem Durchschnitt. Für Bestandsversicherte der AXA eröffnet sich durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG häufig die Möglichkeit, in einen günstigeren modernen Tarif zu wechseln und dabei in vielen Fällen Altersrückstellungen zu bewahren oder sogar bessere Leistungen zu erhalten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt auf, ob für Ihren AXA PKV-Tarif ein wirtschaftlicher Wechsel sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 342/16, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, wodurch die verbleibenden Versicherten proportional höhere Kostenanteile tragen müssen. Dies führt zu Beitragssteigerungen, die deutlich über der allgemeinen Kostensteigerung liegen. Allerdings: Bestandsversicherte derselben Versicherung können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln oder aus ihnen heraus optimieren.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht mehr öffentlich beworben und erscheinen in modernen Tarifvergleichen nicht mehr. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt jedoch über einen umfassenden Überblick über auch geschlossene Bestandstarife und kann prüfen, welche modernen Alternativen innerhalb der AXA zur Verfügung stehen und welcher Wechsel zu Ihrer Situation passt.

Tarifwechsel im AXA 145/20, 342/16, 541/20 AW: Was ist möglich?

Der §204 VVG ermöglicht Ihnen als AXA-Versicherte einen Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers ohne erneute Versicherungsprüfung, falls dieser offen ist. In vielen Fällen können dabei Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, was einen erheblichen Vorteil darstellt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger analysiert für Sie, welche AXA-Tarife für Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihren Gesundheitszustand sinnvoll sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung mit Ersparnis- und Leistungsvergleich. Profitieren Sie von einer persönlichen Einschätzung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 145/20, 342/16, 541/20 AW: Was jetzt?

Geschlossene Tarife wie dieser sind besonders anfällig für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Ursachen sind die kontinuierliche Schrumpfung des Versichertenkollektivs, die daraus resultierende Überalterung, steigende Krankheitsquoten und schließlich die medizinischen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Diese Dynamik ist in geschlossenen Tarifen deutlich ausgeprägter als in offenen Tarifen, die von Neukundenakquisition profitieren.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA über §204 VVG kann hier Abhilfe bringen und führt in vielen Fällen zu einer Prämienreduktion, ohne dass Sie Leistungen aufgeben müssen. Informieren Sie sich vorab über die aktuelle Beitragsentwicklung in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um die Trend-Einordnung zu sehen. Anschließend zeigt Ihnen unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkrete Lösungen für Ihren Fall auf: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/16, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen, stationäre Leistungen im Zweibettzimmer mit Privatarzt bis 3,5-fach GOÄ, 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%, danach 80%, Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser (bei Dioptrien unter 6), Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie zu 90% ohne jährliche Begrenzung, Naturheilverfahren im Umfang der Schulmedizin sowie Vorsorgeuntersuchungen und STIKO-empfohlene Impfungen.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Das bedeutet für Sie: Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, und damit verbunden treten überdurchschnittliche Beitragserhöhungen auf. Als Bestandsversicherte der AXA können Sie jedoch über §204 VVG in einen anderen Tarif wechseln, um der Kostenentwicklung auszuweichen.
Der jährliche Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt ambulant und stationär und betrifft alle Leistungsbereiche, einschließlich Vorsorge. Mit diesem hohen Selbstbehalt positioniert sich der Tarif im Premium-Segment und setzt auf Kostenverantwortung des Versicherten bei gleichzeitig hoher Leistungserstattung bei größeren Ausgaben.
Ja, als AXA-Bestandsversicherte haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen anderen, vorzugsweise offenen AXA-Tarif. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden und die Prämie sinkt. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Einzelfallprüfung beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt diese Fragen und zeigt Ihnen konkrete Alternativen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich in diesem Fall oft deutlich: Der hohe Selbstbehalt von 1.620 Euro und die geschlossene Struktur führen zu kontinuierlichen Beitragserhöhungen. Viele AXA-Versicherte finden in modernen offenen Tarifen gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bei niedrigerem Beitrag. Besonders bei zunehmendem Alter und sich verschärfender Risikogemeinschaft zahlt sich ein frühzeitiger Wechsel aus. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche AXA-Tarife konkret sinnvoll sind und ob die Rechnung aufgeht.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert