AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 342/16, 544/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 145/20, 342/16, 544/20 AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert eine solide ambulante Versorgung mit Zweibettzimmer-Anspruch und gezielter Zahnversorgung. Mit einem Selbstbehalt von 1.620 EUR pro Versicherungsjahr und Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die eine verlässliche Grundversorgung mit moderaten Beitragssätzen suchen. Die Alte-Welt-Klassifikation kennzeichnet einen etablierten Bestandstarif mit gewachsener Versichertenstruktur.

Als geschlossener Bestandstarif ist das Versichertenkollektiv des AXA Tarifes 145/20, 342/16, 544/20 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu kräftigeren Beitragserhöhungen. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen, um häufig günstigere oder gleichwertige Alternativen zu finden. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen bei solchen Wechseln mitgenommen, doch die genaue Situation muss im Einzelfall geprüft werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet, ob ein Wechsel aus diesem AXA PKV-Tarif wirtschaftlich sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 342/16, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Was bedeutet das für Versicherte?

Der AXA Tarif 145/20, 342/16, 544/20 AW ist ein geschlossener Tarif, das heißt, er nimmt keine Neukunden von außen mehr auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft damit allmählich, was zu überproportionalen Beitragsanpassungen führt. Dies ist ein kennzeichnendes Merkmal älterer Bestandstarife in der Alten Welt. Für bereits versicherte Kunden der AXA eröffnet sich jedoch die Option eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG, um in einen aktiveren, offenen Tarif oder einen anderen Bestandstarif mit besserer Altersstruktur zu wechseln.

Geschlossene Tarife sind in der Öffentlichkeit oft weniger sichtbar und werden von Versicherern nicht aktiv neu angeworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse solcher Tarife und kann beurteilen, ob und wie ein Wechsel in einen günstigeren oder leistungsgerechteren Tarif der AXA möglich ist, ohne dass Versicherte ihre Altersrückstellungen oder den Versicherungsschutz gefährden.

Tarifwechsel beim AXA Tarif 145/20, 342/16, 544/20 AW: Ihre Möglichkeiten

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist die Standardoption für Bestandsversicherte. Dabei bleibt man beim gleichen Versicherer, kann aber zu anderen verfügbaren Tarifen wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden; ob und in welchem Umfang dies der Fall ist, hängt vom angestrebten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen neu erforderlich sind oder welche Altersrückstellungen übernommen werden können, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm unterstützt Sie dabei, die beste Tarifwechsel-Strategie zu finden und die Chancen einer kostengünstigen Umschichtung zu prüfen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optionen für Ihre individuelle Situation am sinnvollsten sind. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung beim AXA 145/20, 342/16, 544/20 AW: Was hilft?

Der geschlossene Status dieses Tarifs macht ihn anfällig für intensive Beitragssprünge. Mit der schrumpfenden Versichertengemeinschaft und dem Altern des verbleibenden Bestandes steigen die Kostenlast pro Kopf und damit die Prämien überproportional. Hinzu kommen gestiegene Leistungsausgaben in der medizinischen Versorgung, die auf alle Tarife einwirken. Ein Wechsel in einen offenen oder dynamischer entwickelten Tarif kann hier Entlastung bringen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist häufig die praktischste Antwort auf Beitragserhöhungen. Mit einem aufstrebenden oder am Markt aktiveren AXA-Tarif können Sie tendenziell niedrigere Prämien bei gleichwertigen oder besseren Leistungen erreichen, ohne die AXA wechseln zu müssen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite dokumentiert die Entwicklung dieses Tarifs über die Jahre. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen zeigt konkret auf, welche Alternativen innerhalb der AXA für Sie infrage kommen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/16, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie wird mit 100% bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach mit 80% bezahlt. Sehhilfen erhalten bis zu 825 EUR Zuschuss (abhängig von Dioptrien und Glaskern). Zahnbehandlung ist mit 100% versichert, Zahnersatz mit 50%, Kieferorthopädie mit 90%. Stationär nutzen Sie ein Zweibettzimmer und erhalten Chefarztbehandlung. Es gibt keine Summenbegrenzung für Zahnersatz. Der Selbstbehalt liegt bei 1.620 EUR im Jahr.
Der Tarif ist geschlossen, was bedeutet, dass er keine Neukunden mehr aufnimmt. Die Versichertengemeinschaft schrumpft dadurch kontinuierlich, und die Beitragsentwicklung wird tendenziell belastet. Für bereits bei der AXA versicherte Personen eröffnen sich jedoch Tarifwechsel-Optionen, um in aktivere oder günstigere Bestandstarife zu wechseln und von einer besseren Altersstruktur zu profitieren.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.620 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater bis erhöhter Selbstbehalt, der das Tarifangebot wirtschaftlich macht und die Prämienbelastung reduziert. Der Selbstbehalt gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen und wird auf das Versicherungsjahr kumuliert.
Ja, als AXA-Bestandsversicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. Dies ermöglicht oft den Zugang zu neueren oder offenen AXA-Tarifen mit besserer Kostenentwicklung. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, und Sie erhalten günstigere Prämien. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie konkret, welche Wechsel möglich sind. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und der bisherigen Beitragsentwicklung ab. Für Versicherte in diesem geschlossenen Bestandstarif lohnt sich oft eine Überprüfung, besonders wenn Sie regelmäßig mit Beitragssprüngen konfrontiert werden. Offene oder jüngere AXA-Tarife bieten häufig stabilere Beitragsentwicklungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie die verfügbaren Alternativen und bewertet, ob und wie ein Wechsel Ihr Budget entlasten kann, ohne dass Sie beim Versicherungsschutz Abstriche machen müssen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert