AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 342/16, VITAL-Z AW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit attraktiven Leistungsmerkmalen: Der AXA 145/20, 342/16, VITAL-Z AW bietet ambulante Leistungen bis zu 3,5-fach GOÄ, 30 Psychotherapie-Sitzungen mit 100%-Erstattung pro Versicherungsfall und Sehhilfen bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser. Im stationären Bereich wird Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer erbracht, stationäre Psychotherapie ist mitversichert. Zahnersatz wird zu 75% übernommen bei einer Jahreshöchstgrenze von anfänglich 1.000 EUR, aufwachsend bis 5.000 EUR im 5. Versicherungsjahr. Mit einem Selbstbehalt von 1.620 EUR positioniert sich dieser Tarif im höheren Segment und richtet sich an Versicherte, die Wert auf umfassende Leistungen legen.

Als geschlossenes Angebot nimmt die Risikogemeinschaft kontinuierlich ab, was typischerweise zu erhöhtem Beitragsdruck führt. Viele Bestandsversicherte dieses Tarifes prüfen daher einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG, um ihre Prämien zu optimieren. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem offenen oder neueren Tarif innerhalb der AXA gleichwertige oder bessere Leistungen bei moderaten Beitragssätzen realisieren, und bestehende Altersrückstellungen können häufig vollständig übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen für Ihren AXA PKV-Tarif konkrete Optimierungswege auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 342/16, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status: Was das für Versicherte bedeutet

Der AXA 145/20, 342/16, VITAL-Z AW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, aber als Bestandsversicherter bei der AXA können Sie dennoch innerhalb eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in andere AXA-Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifes führt zu einer ungünstigen Altersstruktur: Mit jedem Jahr verlassen Versicherte die Gemeinschaft, ohne dass neue, jüngere Versicherte hinzukommen. Dies verschärft den Beitragsdruck signifikant.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet. Ein Vorteil: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Tarife - auch geschlossene - und kann gezielt Wechseloptionen ermitteln, die zu Ihrer persönlichen Situation passen und erhebliche Einsparungen ermöglichen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist innerhalb desselben Versicherers möglich, ohne dass Sie die Versicherung wechseln müssen. Dabei werden in den meisten Fällen Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung - doch dies hängt stets vom Einzelfall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie im Detail, welcher Tarif bei der AXA die beste Passung bietet. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine persönliche Handlungsempfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im VITAL-Z AW: Strategien zur Stabilisierung

Der geschlossene Charakter dieses Tarifes bedeutet auch ein erhöhtes Beitragserhöhungsrisiko. Die demografische Alterung und der Wegfall jüngerer Versicherter führen zu ungünstigen Kalkulationen bei den nächsten Beitragsfestsetzungen. Hinzu kommen steigende medizinische Kosten, die auch gute Leistungen wie die 3,5-fach GOÄ und die Psychotherapie-Abdeckung nicht ausgleichen können.

Ein strategischer Tarifwechsel zu einem moderneren, offenen AXA-Tarif kann die Beitragsbelastung dauerhaft senken. Häufig finden sich Alternativangebote mit gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen zu deutlich günstigeren Konditionen. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die langfristige Entwicklung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Tarife für Ihre individuelle Situation verfügbar sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/16, VITAL-Z AW

Ambulant erstattet die AXA bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie wird mit 100% bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach mit 80% erstattet. Sehhilfen sind bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser oder bis zu 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen abgedeckt. Stationär folgt derselbe GOÄ-Maßstab, Privatarztbehandlung ist inkludiert. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 75%, mit jährlichen Obergrenzen von 1.000 EUR im 1. bis 5.000 EUR im 5. Versicherungsjahr. Alternative Medizin, Vorsorge und Kieferorthopädie bis Alter 18 (100%) sind ebenfalls enthalten.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. Neukunden können nicht mehr aufgenommen werden. Dies führt zu einer schrumpfenden und überalternden Risikogemeinschaft, die Beitragssteigerungen beschleunigt. Für Bestandsversicherte bei der AXA bedeutet dies aber nicht die Sackgasse: Ein interner Tarifwechsel zu einem offenen oder modernen AXA-Tarif ist gemäß §204 VVG möglich und häufig mit erheblichen Einsparungen verbunden.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein höherer Eigenanteil, der bedeutet, dass Sie diesen Betrag jährlich vor Leistungserstattung selbst tragen. Allerdings profitieren Sie dann von den attraktiven GOÄ-Sätzen und der umfassenden Leistungsabdeckung. Der Selbstbehalt wird auch auf Vorsorgeleistungen angerechnet.
Ja, ein interner Tarifwechsel innerhalb der AXA ist gemäß §204 VVG möglich. In vielen Fällen finden sich Alternativtarife mit gleichwertigen Leistungen und niedrigeren Prämien. Die Übernahme Ihrer Altersrückstellungen und der Bedarf für eine erneute Gesundheitsprüfung hängen vom konkret angestrebten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine persönliche Bewertung. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte ist ein Tarifwechsel sinnvoll, besonders wenn die Beitragsentwicklung belastend ist oder wenn Sie einen offenen Tarif mit stabileren Prämien bevorzugen. Wie sinnvoll ein Wechsel im Einzelnen ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, Ihren aktuellen Leistungsansprüchen und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie die konkrete Situation und zeigt auf, ob und wie ein Wechsel zu Einsparungen oder besseren Konditionen führt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert