AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Alles Wichtige zum AXA 145/20, 342/16, ZPRO AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 145/20, 342/16, ZPRO AW gehört zur alten Welt und kombiniert eine solide medizinische Absicherung mit stabilen Leistungsstrukturen. Mit GOÄ-Höchstsätzen ambulant und stationär (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Zweibettzimmer-Anspruch, Privatarztbehandlung und optionaler Chefarztversorgung bis zum 5-fachen Satz bietet der Tarif eine attraktive Ausstattung. Auch bei Zahnbehandlung (100%) und psychotherapeutischen Leistungen (30 Sitzungen zu 100%) zeigt sich umfassender Schutz; die Zahnersatzquote liegt bei 60% mit Steigerungspotenzial durch das Prophylaxeprogramm. Der Selbstbehalt von 1.620 Euro pro Versicherungsjahr positioniert diesen Tarif im höheren Segment und reduziert die Prämie entsprechend.

Als geschlossener Tarif ist das Versichertenkollektiv stabil aber nicht mehr wachstumsfähig, weshalb Beitragsentwicklungen in Einklang mit der demografischen Alterung stehen. Für Bestandsversicherte des AXA-Portfolios eröffnet sich hier das Recht des internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in einen Tarif mit niedrigeren Beiträgen zu wechseln und in vielen Fällen Altersrückstellungen vollständig mitzunehmen. Eine Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, insbesondere wenn der neue Tarif ähnliche oder bessere Leistungen vorsieht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm ermöglicht einen tiefgreifenden Vergleich des AXA PKV-Tarifs mit verfügbaren Alternativen - schnell und transparent.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 342/16, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet die Geschlossenheit dieses AXA-Tarifs?

Der Tarif 145/20, 342/16, ZPRO AW ist nicht mehr für Neukunden zugänglich, steht aber bestehenden AXA-Versicherten für den internen Wechsel offen. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft schrumpft langfristig, und Beitragserhöhungen entstehen durch die Alterung des verbleibenden Versichertenkollektivs. Wer bereits in diesem Tarif versichert ist, nutzt damit ein Bestandsprodukt mit etablierten Leistungsstrukturen und klaren Kalkulationen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht aktiv beworben, sondern nur für interne Tarifwechsel angeboten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Tarife und kann beurteilen, welche Wechselvarianten für Ihre persönliche Situation passen und welche Leistungsverluste oder -verbesserungen mit einem Wechsel verbunden sind.

Tarifwechsel bei AXA: So nutzen Sie §204 VVG optimal

Der Weg zu einem günstigeren Tarif führt über den internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen auf den neuen Tarif übertragen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet und in welchem Umfang, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm begleitet Sie durch alle Schritte: Analyse der verfügbaren Tarife, Berechnung der Prämienersparnis, Klärung der Leistungsadäquanz und Unterstützung im gesamten Wechselprozess. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optionen Ihnen offenstehen und welche finanziellen und versicherungstechnischen Vorteile möglich sind - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 145/20, 342/16, ZPRO AW - Handlungsoptionen

Dieser geschlossene Alte-Welt-Tarif ist besonders anfällig für Beitragserhöhungen, da die Risikogemeinschaft schrumpft und das Durchschnittsalter steigt. Medizinische Kostensteigerungen treffen auf ein stagnierendes oder sinkendes Versichertenkollektiv, was schnellere Prämiensteigerungen zur Folge hat. Für Versicherte, die in den letzten Jahren erhebliche Beitragssteigerungen erlebt haben, ist dies ein starker Anreiz, die verfügbaren Alternativen zu prüfen.

Der §204 VVG Tarifwechsel ist Ihre Antwort auf diese Entwicklung. Häufig ermöglicht ein Wechsel zu einem der offenen oder neueren Tarife der AXA in vielen Fällen eine signifikante Beitragsersparnis, ohne dass Leistungen verloren gehen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Kostendynamik Ihres Versorgers im Beitragserhöhungs-Chart - und lassen Sie unseren PKV-Sachverständigen Ihre individuellen Wechseloptionen analysieren. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Empfehlungen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/16, ZPRO AW

Dieser Tarif kombiniert ambulante GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische, bis 1,3-fach für Labor) mit psychotherapeutischen Leistungen (30 Sitzungen zu 100%), Sehhilfenerstattung (bis 825 EUR für Mehrstärkengläser bei Dioptrien bis ±6), stationärer Zweibettzimmer-Versorgung, Privatarzt mit Chefarzt-Option (bis 5-fach GOÄ), 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz mit Steigerungsmöglichkeit durch Prophylaxe.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, neue, externe Kunden werden nicht mehr akzeptiert. Die bestehende Risikogemeinschaft schrumpft dadurch langfristig. Das hat zur Folge, dass Beitragserhöhungen tendenziell stärker ausfallen als bei wachsenden, offenen Tarifen. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers ist ein Wechsel in andere AXA-Tarife nach §204 VVG jedoch möglich.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr. Diese hohe Selbstbeteiligung gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Sie positioniert den Tarif im höheren Segment und ermöglicht niedrigere Prämien im Gegenzug.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie nach §204 VVG innerhalb der AXA in einen anderen Tarif wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut gestellt werden und inwiefern Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, ist tarifabhängig. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen umsetzbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Für viele Versicherte in geschlossenen Tarifen mit hohem Selbstbehalt und 1.620 Euro jährlich lohnt sich ein Wechsel häufig. Ihr Alter, Ihre Gesundheit und die verfügbaren Alternativtarife sind entscheidend: Jüngere Versicherte oder solche mit guter Gesundheit finden oft deutlich bessere Konditionen in offenen Tarifen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre Situation individuell und nennt Ihnen die konkretesten Optionen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert