AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Alles Wichtige zum AXA 145/20, 342/18, 540/12 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA (145/20 / 342/18 / 540/12 AW) bietet Leistungen nach den GOÄ-Höchstsätzen: ambulant bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, stationär mit Chefarztbehandlung und bis zu 5-fach GOÄ für persönlich erbrachte Chefarztleistungen, sowie Zahnersatz zu 60%. Ein Selbstbehalt von 1.620 Euro pro Versicherungsjahr und die Unterbringung im Zweibettzimmer positionieren diesen Tarif im höheren Segment der Alte-Welt-Tarife. Psychotherapie ist ambulant und stationär mitversichert, ebenso Sehhilfen und Naturheilverfahren.

Wie bei vielen geschlossenen Altwelt-Tarifen wird sich die Risikogemeinschaft dieses Tarifbestands mittelfristig weiter verkleinern, was üblicherweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen bessere Prämienaussichten bieten und ermöglicht es Bestandsversicherten, von moderneren Tarifkonzepten zu profitieren, ohne die AXA als Versicherer zu wechseln.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen zu Ihrem Profil passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA 145/20, 342/18, 540/12 AW?

Dieser Tarif nimmt seit Jahren keine Neukunden auf und steht nur Bestandsversicherten der AXA zur Verfügung, die bereits eine Police bei der AXA besitzen. Für externe Neukunden ist ein Einstieg nicht möglich. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu einer demografisch ungünstiger werdenden Altersstruktur, was die Beitragsentwicklung dieses Tarifbestands unter Druck setzt.

Bestehende Versicherte der AXA haben aber eine wichtige Alternative: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA erlaubt es, von diesem geschlossenen Tarif in andere, teils offenere oder jüngere Tarifbestände zu wechseln. Das gilt auch, wenn ein Tarif nicht mehr aktiv vermarktet wird. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Wechseloptionen bei der AXA und kann gezielte Empfehlungen aussprechen.

Tarifwechsel beim AXA 145/20, 342/18, 540/12 AW: So nutzen Sie §204 VVG

Versicherte dieses Tarifbestands können innerhalb der AXA die Rechte des §204 VVG nutzen und in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif wechseln. In der Regel können dabei bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung - doch ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der praktische Weg: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen ermöglicht es Ihnen, konkrete Wechselalternativen zu vergleichen und die möglichen Einsparungen zu sehen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Auswertung.

Beitragserhöhung im AXA 145/20, 342/18, 540/12 AW - Was nun?

Als geschlossener Altwelt-Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft ist der AXA 145/20, 342/18, 540/12 AW strukturell vulnerabel für steigende Prämien. Die Überalterung des Versichertenbestands und die anhaltenden medizinischen Kostensteigerungen verschärfen diese Dynamik. Eine erneute Beitragserhöhung ist wahrscheinlich, und die Steigerungsrate dürfte über dem Durchschnitt liegen.

Der Tarifwechsel ist Ihre praktische Antwort. Mit der AXA einen moderneren, offeneren oder jüngeren Tarifbestand zu wählen, kann Beiträge senken und oft gleichwertige oder bessere Leistungen sichern - in vielen Fällen ohne Gesundheitsprüfung. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart für die AXA an und sehen Sie, wie Ihr Tarif im Trend liegt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechseloptionen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/18, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationär Chefarztbehandlung ebenfalls bis 3,5-fach (persönlich erbrachte Leistungen bis 5-fach). Psychotherapie: 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Sehhilfen: bis 650 Euro für Mehrstärkengläser, bis 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen (abhängig von Sehstärke). Zahnbehandlung und Zahnersatz je zu 60% ohne jährliche Obergrenze, Kieferorthopädie 60%, auch Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen enthalten.
Der Tarif ist geschlossen und akzeptiert keine neuen externen Kunden mehr. Nur Bestandsversicherte der AXA können ihn über einen internen Tarifwechsel nutzen. Die sinkende Versichertenzahl führt zu einer ungünstigen Altersstruktur und überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Das ist ein starkes Signal für Bestandsversicherte, einen Wechsel zu prüfen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein hohes Niveau und positioniert diesen Tarif im Premium-Segment. Der Selbstbehalt gilt für alle Versicherungsfälle (ambulant, stationär, Zahnbehandlung) und wird pro Versicherungsjahr neu gezählt. Diese hohe Schwelle ist bei der Wechselentscheidung ein wichtiger Faktor.
Ja, Sie können als AXA-Versicherter den §204 VVG nutzen und intern zu einem günstigeren AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und eine Gesundheitsprüfung entfällt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Optionen.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Ihr Alter, Gesundheitsstatus, wie lange Sie diesen Tarif halten, und welche Leistungen Sie künftig benötigen. Der 1.620-Euro-Selbstbehalt und der geschlossene, überalterte Versichertenbestand sprechen für einen Wechsel, vor allem wenn Beiträge kontinuierlich steigen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann am besten beurteilen, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist - auch weil nur er alle verfügbaren AXA-Alternativen kennt und die Konsequenzen für Altersrückstellungen und Gesundheitsfragen bewerten kann.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert