AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 145/20, 342/18, 541/18 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 145/20, 342/18, 541/18 AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert Leistungen auf Höchstsatz-Niveau mit einer Selbstbeteiligung von 1.620 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Erstattung erfolgt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationär genießen Patienten Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer, und die Zahnversorgung deckt 90% der Behandlung und 72% des Zahnersatzes ohne Jahresbegrenzung.

Dieser ältere Tarif verursacht bestandsversicherten AXA-Kunden oft erhebliche Beitragserhöhungen, da die geschlossene Risikogemeinschaft überaltert und schrumpft. Wer bereits diesen Tarif hat, kann aber von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren: Viele bestehende AXA-Versicherte finden günstigere Tarife mit vergleichbaren oder sogar besseren Leistungen, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn die Altersrückstellungen übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechsel-Chancen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren AXA PKV-Tarif und entwickelt individuelle Optimierungsoptionen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Konsequenzen für Bestandsversicherte bei der AXA

Der Tarif 145/20, 342/18, 541/18 AW ist seit Jahren nicht mehr für Neukunden zugänglich. Das bedeutet für bestehende AXA-Versicherte: Die Risikogemeinschaft wird älter und kleiner, da keine jüngeren Neueintritte hinzukommen. Diese demografische Entwicklung führt zu überdurchschnittlich starken Beitragserhöhungen. Allerdings haben Sie als Bestandskunde ein wichtiges Recht: Sie können innerhalb der AXA nach §204 VVG in einen anderen Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen.

Ältere geschlossene Tarife werden von vielen Versicherern nicht aktiv kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife und kann gezielt empfehlen, welche internen Alternativen zu Ihrer individuellen Situation passen und wie Sie von bestehenden Altersrückstellungen profitieren.

Tarifwechsel bei der AXA: So nutzen Sie Ihr Wechselrecht

Der §204 VVG ermöglicht es Ihnen als AXA-Versicherter, in einen anderen Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft zu wechseln. In vielen Fällen können Sie dabei bestehende Altersrückstellungen mitnehmen und sparen gleichzeitig an Beiträgen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Schutz und findet passende Tarife, die zu Ihrer Situation passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale auf - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 145/20, 342/18, 541/18 AW: Was Ihnen der Tarifwechsel bringt

Besitzer dieses älteren AXA-Tarifs erleben regelmäßig kräftige Beitragssteigerungen. Der Grund liegt in der schrumpfenden und überalternden Versichertengemeinschaft eines geschlossenen Tarifs - ohne junge Neueinsteiger wird jeder verbleibende Versicherte überproportional belastet. Die hohe Selbstbeteiligung von 1.620 Euro pro Jahr mindert zwar den Grundbeitrag, kann aber bei notwendigen Behandlungen zu erheblichen Eigenkosten führen. Ein §204 VVG Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif der AXA kann in vielen Fällen die Prämienentwicklung stabilisieren und oft auch kostengünstiger sein.

Welche Tarife konkret für Sie sinnvoll sind und wie Ihre Altersrückstellungen und Leistungen übertragen werden, zeigt Ihnen unser PKV-Sachverständiger. Werfen Sie einen Blick auf die Entwicklung der Beitragssätze - den Beitragserhöhungs-Chart finden Sie auf der AXA-Seite. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert dann die konkrete Handlungsempfehlung - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/18, 541/18 AW

Der Tarif deckt ambulant ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach), stationär Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer bis 3,5-fach GOÄ, zahnärztliche Behandlung zu 90%, Zahnersatz zu 72%, Kieferorthopädie zu 81%. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100% erstattet, danach 80%. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser (je nach Dioptrienbereich) und 110 EUR für Gestelle erstattet, Anspruch besteht alle 2 Jahre. Keine Jahresgrenzen für Zahnersatz. Selbstbehalt: 1.620 EUR jährlich.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das heißt, er nimmt seit Jahren keine externen neuen Versicherten auf. Für bestehende AXA-Kunden bedeutet das: Die Risikogemeinschaft altert überproportional und schrumpft, was zu überdurchschnittlich hohen Beitragserhöhungen führt. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA noch immer intern in einen anderen Tarif nach §204 VVG wechseln und damit die Kostenlast stabilisieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro. Diese Summe müssen Sie pro Versicherungsjahr selbst tragen und sie wird auf alle Bereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung) angerechnet. Mit 1.620 Euro liegt dieser Tarif im höheren Segment; die hohe Selbstbeteiligung ermöglicht aber niedrigere Basisbeiträge. Bei geringem Versorgungsbedarf sparen Sie durch die niedrigeren Prämien, bei häufigen Behandlungen merken Sie die Selbstbeteiligung deutlich.
Ja. Ihr Wechselrecht besteht bei der gleichen AXA über §204 VVG. In vielen Fällen können Sie dabei bestehende Altersrückstellungen mitnehmen und profitieren von niedrigeren Beiträgen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom einzelnen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Tarifwechsel ohne Gesundheitsfragen und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und der aktuellen Beitragslast ab. Die hohe Selbstbeteiligung von 1.620 Euro kombiniert mit einem überalternden Versichertenpool führt zu kumulativ hohen Kosten für Bestandskunden. Ob ein Wechsel zu geringeren Beiträgen mit gleichen oder besseren Leistungen führt, zeigt nur eine detaillierte Analyse Ihrer persönlichen Situation. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, welche verfügbaren Tarife bei der AXA zu Ihnen passen, und kalkuliert die realistischen Einsparungen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert