AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 342/18, 541/20 AW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG, der Versicherte mit hoher Leistungsorientierung und breitem Spektrum medizinischer Versorgung versorgt. Die ambulante Komponente (145/20) erstattet bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), die stationäre (342/18) Chefarztbehandlung mit Zweibettzimmer, und der Zahn-Tarif (541/20) deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 80 Prozent ab - ohne jährliche Summenbegrenzung. Mit einem Selbstbehalt von 1.620 Euro pro Versicherungsjahr positioniert sich dieser Tarif im oberen Mittelfeld der Bisex-Tarife der Alten Welt.

Die schrumpfende Versichertengemeinschaft geschlossener Tarife führt häufig zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen. Allerdings besteht für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um Optimierungspotenziale zu heben. In vielen Fällen können Versicherte dabei Altersrückstellungen bewahren und durch eine gezielte Tarifwahl Prämien senken, ohne auf wesentliche Leistungen zu verzichten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bietet eine individuelle Prüfung der AXA PKV-Tarif-Alternativen und zeigt auf, welche Optimierungen im Rahmen Ihrer Situation möglich sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 342/18, 541/20 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Versicherte?

Der AXA 145/20, 342/18, 541/20 AW ist ein geschlossener Tarif und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das hat zur Folge, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und sich die Altersstruktur kontinuierlich nach oben verschiebt - ein Faktor, der Beitragserhöhungen tendenziell überdurchschnittlich treibt. Bestehende Versicherte dieses Tarifs können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG in andere Tarife der AXA wechseln, ohne die Versicherung zu kündigen.

Ältere und geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv vermarktet, sind aber über spezialisierte Recherche zugänglich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestands- und Altwelt-Tarife und kann Sie dabei unterstützen, die beste Tarifkombination für Ihre individuelle Situation zu finden.

Tarifwechsel und Optimierungsmöglichkeiten

Im Rahmen eines Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA können Sie Ihre Versicherung anpassen, ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen lassen sich Beiträge senken, während gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten bleiben. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifkombination und legt Ihnen ein optimiertes Angebot vor. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Einsparungen und Leistungsverbesserungen in Ihrem Fall realisierbar sind - treten Sie jetzt in Kontakt und lassen Sie sich beraten: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA-Altwelt-Tarif: Optionen und Wege

Geschlossene Altwelt-Tarife wie dieser AXA 145/20, 342/18, 541/20 AW sind demografisch unter Druck: Die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, und die restlichen Versicherten sind im Schnitt älter und medizinisch belasteter. Diese Konstellation führt zu Beitragserhöhungen, die regelmäßig über dem Marktdurchschnitt liegen. Dazu kommen allgemeine Faktoren wie steigende ärztliche Gebührensätze und höhere Materialkosten.

Allerdings ist eine Beitragserhöhung nicht das Ende der Möglichkeiten. Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist häufig ein sinnvoller Weg, um die Prämie zu stabilisieren oder zu senken. Dabei können in der Regel Ihre Altersrückstellungen übertragen werden. Einen aussagekräftigen Überblick über die Beitragshistorie und die Entwicklung bietet Ihnen unser Beitragserhöhungs-Chart, auf dem Sie die AXA-Tarife vergleichen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/18, 541/20 AW

Der Tarif bietet ambulante Versorgung nach GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor), stationäre Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer mit gleichem GOÄ-Schema, 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz und 90% Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung, psychotherapeutische Begleitung (30 Sitzungen zu 100%, danach 80%), Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser, und Vorsorgeuntersuchungen sowie Schutzimpfungen nach STIKO.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Dies bedeutet für bestehende Versicherte, dass die Versichertengemeinschaft kontinuierlich schrumpft, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA durch einen internen Tarifwechsel in günstigere oder bessere Tarife wechseln und so ihre Prämie optimieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Diese Höhe positioniert den Tarif im oberen Mittelfeld und ist für Versicherte relevant, die regelmäßig Arztbesuche haben oder zahnärztliche Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA können Sie nach §204 VVG innerhalb des Versicherers in andere Tarife wechseln. In vielen Fällen sind niedrigere Beiträge bei gleichwertigen Leistungen möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie Ihre Altersrückstellungen berücksichtigt werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt diese Fragen für Ihren Fall.
Die Antwort hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren individuellen Leistungsanforderungen ab. Geschlossene Altwelt-Tarife wie dieser erleben regelmäßig Beitragssprünge, sodass ein Wechsel in einen neueren oder weniger schrumpfenden Tarif häufig attraktiv ist. Zugleich sind die Höchstsätze und die Dentalleistungen in diesem Tarif hochwertig, weshalb die Alternative sorgfältig geprüft werden muss. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und empfiehlt das beste Tarifnetz für Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 145/20, 342/18, VITAL-Z AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 75% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 145/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 145/20, 342/20, 540/12 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert