AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 342/18, VITAL-Z AW: Tarifprofil

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 145/20, 342/18, VITAL-Z ist ein Bestandstarif der alten Welt mit Premium-Leistungen: ambulante und stationäre Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer mit stationärer Psychotherapie, 75 % Zahnersatz und 100 % Zahnbehandlung ohne Jahresbeschränkung. Der Selbstbehalt von 1.620 EUR pro Versicherungsjahr ist hochmotivierend strukturiert und reduziert die Prämienlast für Versicherte mit wenigen oder keinen Arztbesuchen.

Der geschlossene Status zeigt sich in einer schrumpfenden Versichertenbasis und führt oft zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Bestehende Kunden des Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu besseren oder günstigeren Tarifen wechseln; in vielen Fällen bleiben die Altersrückstellungen vollständig oder teilweise erhalten und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel zu einem besseren AXA PKV-Tarif für Sie sinnvoll ist und welche Leistungsoptionen und Einsparungen im Rahmen der verfügbaren AXA-Tarife realistisch sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 342/18, VITAL-Z AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status bei der AXA?

Der VITAL-Z AW und die zugehörigen Module (145/20, 342/18) sind seit längerer Zeit geschlossene Tarife und nehmen keine externen Neukunden mehr auf. Bestehende Versicherte der AXA können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG aber weiterhin in solche Tarife wechseln. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu einer demografischen Alterung, die die Beiträge unter Druck setzt und überdurchschnittliche Erhöhungen wahrscheinlich macht.

Geschlossene Tarife aus der alten Welt wie dieser werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick zu solchen Bestandstarifen und kann Ihnen gezielt empfehlen, ob ein Wechsel zu einem offenen oder günstiger kalkulierten AXA-Tarif Ihre Situation verbessert.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Möglichkeiten

Ein Tarifwechsel zum gleichen Versicherer regelt §204 VVG: Sie wechseln intern zur AXA, ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und Gesundheitsfragen sind häufig nicht erforderlich oder nur in eingeschränktem Umfang notwendig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, ob ein Wechsel zu einem offenen oder günstiger kalkulierten AXA-Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen möglich ist. Lassen Sie sich über unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beraten: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im VITAL-Z AW: Was tun?

Der geschlossene Status mit schrumpfender Risikogemeinschaft und demografischer Alterung führt in diesem Tarif regelmäßig zu Beitragserhöhungen, die oft über dem Durchschnitt liegen. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge. Ein Tarifwechsel zu einem neueren oder offeneren AXA-Tarif kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen und häufig sogar bessere oder gleichwertige Leistungen bieten.

Der Weg aus der Kostenspirale ist oft ein gezielter §204 VVG-Wechsel zu einem AXA-Tarif mit modernerem Leistungszuschnitt und besserer Prämienstruktur. Werfen Sie zunächst einen Blick auf die Prämienentwicklung anderer AXA-Tarife in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, welche Alternativen günstiger kalkuliert sind. Danach hilft Ihnen unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bei der Entscheidung: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/18, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationäre Privatarztbehandlung ebenfalls bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (im Chefarztfall bis zum 5-fachen). Sehhilfen werden bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser (bei bis +/- 6 Dioptrien) oder bis zu 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen erstattet, einmal in 2 Jahren. Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen zu 100 Prozent, danach 80 Prozent pro Versicherungsfall. Zahnbehandlung und Inlays/Onlays kosten 100 Prozent, Zahnersatz 75 Prozent. Ein umfassendes Hilfsmittelpaket umfasst Hörhilfen, Gipsliegeschalen, orthopädische Apparate und Krankenfahrstühle. Mit 1.620 EUR Selbstbehalt trägt der Versicherte einen hohen Eigenanteil pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen: Er nimmt keine Neukunden von außerhalb auf. Das führt zu einer schrumpfenden und älter werdenden Versichertenbasis, was Beitragserhöhungen beschleunigt. Bestehende AXA-Kunden können jedoch über einen §204 VVG-Tarifwechsel intern zu diesem oder anderen AXA-Tarifen wechseln. Für den geschlossenen Kollektiv-Effekt sollten Sie regelmäßig prüfen, ob ein Wechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif Ihre Prämie stabiler halten würde.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR pro Versicherungsjahr und gilt ambulant, stationär und zahnärztlich. Das ist ein hohes Eigenrisiko, das stark motiviert, ärztliche Leistungen gezielt zu nutzen. Es positioniert diesen Tarif im oberen Selbstbehalt-Segment, bietet aber die komplett prämienreduzierten Leistungen danach mit sehr guten GOÄ-Sätzen. Der SB gilt somit auch für Vorsorgeleistungen und Zahnbehandlungen.
Ja, ein Tarifwechsel zum gleichen Versicherer ist über §204 VVG möglich. Sie wechseln intern bei der AXA und verlieren nicht Ihre Versicherungsvergangenheit oder Ihren Versichertenstatus. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die realistischen Optionen auf.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren aktuellen Leistungsanforderungen ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.620 EUR passt gut zu jüngeren, gesunden Versicherten mit wenigen Arztkontakten; für häufiger erkrankte Versicherte kann ein niedrigerer SB günstiger sein. Der geschlossene Status führt regelmäßig zu Prämienerhöhungen, daher lohnt sich eine Prüfung von Alternativen bei jeder Erhöhung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihnen konkret nennen, welche AXA-Tarife für Ihre Situation wirtschaftlicher sind und ob ein Wechsel die Prämie merklich senkt.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 145/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 145/20, 342/20, 540/12 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 145/20, 342/18, ZPRO AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert