AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 145/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 145/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW ein Kompakt-Paket aus der früheren Tarifgeneration. Der 1.620 EUR Jahresselbstbehalt und die Erstattung nach GOÄ-Höchstsatz (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor) bilden das Fundament. Im stationären Bereich leistet der Tarif mit Zweibettzimmer, Privatarztbehandlung und Chefarzt-Leistungen bis 5-fach GOÄ. Die Zahnersatz-Versorgung deckt 60% ab, mit einer gestaffelten Jahreshöchstgrenze von zunächst 1.278 EUR.

Einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA können Bestandsversicherte in Betracht ziehen, um die erhöhten Prämien dieses geschlossenen Tarifs zu senken. Die Risikogemeinschaft des Tarifs ist mittlerweile fest geschlossen und schrumpfend, was die Beitragsentwicklung unter Druck setzt. In vielen Fällen lassen sich durch einen Tarifwechsel innerhalb der AXA ähnliche Leistungen mit niedrigeren Monatsprämien erzielen, ohne dass vollständig auf Komfort verzichtet werden muss.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie bei der Frage, welche AXA-Tarifoptionen für Ihre Situation passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft auch geschlossene Tarife wie diesen und zeigt alternative Wege auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist dieser AXA-Tarif geschlossen?

Der Tarif 145/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW der AXA gehört zur älteren Tarifwelt und nimmt schon seit längerer Zeit keine neuen, externen Kunden mehr auf. Diese Regelung schützt die verbliebenen Versicherten des Tarifs vor unkontrolliertem Zuzug jüngerer Versicherter, führt aber auf lange Sicht zu einer schrumpfenden und überalternden Risikogemeinschaft. Für bestehende Versicherte der AXA bedeutet die Geschlossenheit allerdings kein Hindernis: Sie können im Rahmen eines §204 VVG Tarifwechsels auch in geschlossene Bestands-Tarife wechseln.

Ältere Tarife wie dieser werden oft nicht aktiv beworben oder im öffentlichen Vergleich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Bestands-Tarife und kann gezielt empfehlen, welcher Wechsel sinnvoll ist und unter welchen Bedingungen er möglich sein könnte.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Chancen und Bedingungen

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt es Ihnen, bei der AXA in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne die Versichererbeziehung zu unterbrechen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen werden, und häufig erübrigt sich eine erneute Gesundheitsprüfung oder ist eingeschränkt. Der konkrete Umfang hängt vom Einzelfall und dem Zieltarif ab und muss persönlich geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und zeigt auf, welche AXA-Tarife für Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget infrage kommen. Über unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Vorschläge. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 145/20, 342/18, Z 100/ZS 60: Alternativtarife prüfen

Geschlossene Tarife wie dieser entwickeln sich typischerweise dynamischer als offene Neuerungen, da die schrumpfende Versichertengemeinschaft ihre Kosten auf immer weniger Schultern verteilt. Medizinische Kostensteigerungen und eine überalterte Risikogemeinschaft sind die Triebkräfte. Für Versicherte mit einem hohen Selbstbehalt von 1.620 EUR pro Jahr entsteht zusätzlich die Frage, ob ein Tarifwechsel zu einem günstigeren SB-Modell infrage kommt.

Ein Wechsel in einen neuen AXA-Tarif mit geringerem Selbstbehalt oder besseren Kassenleistungs-Ausschlüssen kann die Jahresprämie senken, oft bei vergleichbarem oder besserem Versicherungsschutz. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die historische Entwicklung dieser und anderer AXA-Tarife, damit Sie die Trends bewerten können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Einsparpotenziale. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach, Labor bis 1,3-fach. Stationär zahlt die AXA bei Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer, Chefärzte bis 5-fach GOÄ. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet. Psychotherapie: 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Zahnbehandlung und Zahnersatz bis zu 511,29 EUR jährlich zu 100%, darüber 60%. Der Selbstbehalt liegt bei 1.620 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das bedeutet, dass nur bestehende Versicherte der AXA über einen §204 VVG Tarifwechsel noch in diesen Tarif wechseln können. Nach außen ist der Tarif nicht zugänglich. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft und altert kontinuierlich, was die Beitragsentwicklung unter erhöhten Druck setzt. Für Bestandsversicherte eröffnet die Geschlossenheit aber oft neue Chancen bei einem Wechsel zu moderneren Tarifen innerhalb der AXA.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für alle Versicherungsfälle (ambulant, stationär, zahnmedizinisch, Hilfsmittel). Das ist ein verhältnismäßig hoher Selbstbehalt, der typischerweise mit niedrigeren Prämien kalkuliert wird. Er positioniert diesen Tarif im Sparmodell-Segment; Versicherte mit häufigeren Arztbesuchen oder regelmäßigen Zahn- und Heil-Ausgaben sollten diesen Faktor bei der Budgetierung einplanen.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich oder reduziert. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse klären wir die konkreten Bedingungen für Ihren Wechsel. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.620 EUR kann eine Wechsel-Motivation sein, wenn Sie regelmäßig zum Arzt gehen oder mit zahnmedizinischen Kosten rechnen. Ein moderner AXA-Tarif mit geringerem SB könnte trotz höherer Prämie unterm Strich günstiger sein. Auch die überalterte Risikogemeinschaft dieses Tarifs deutet auf künftige Beitragssteigerungen hin. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Arztausgaben und zeigt, welcher Tarifwechsel finanziell und leistungsmäßig rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert