AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 342/18, ZPRO AW im Detail

Ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt von AXA bietet bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztliche Leistungen, 2,5-fach technische, 1,3-fach Labor) ambulant und stationär. Im stationären Bereich gilt Privatarztbehandlung mit bis zum 5-fachen Satz für persönlich vom Chefarzt erbrachte Leistungen. Zahnversicherung ZPRO deckt Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60%, mit optionaler Steigerung auf bis 100% durch Prophylaxeprogramm. Psychotherapie ambulant bis 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Sehhilfen bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser und bis 935 EUR für Mehrstärkenkontaktlinsen. Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR jährlich. Zweibettzimmer stationär, Naturheilverfahren mitversichert.

Als geschlossener Tarif der alten Welt profitiert dieser Tarif nicht von Neuzugangsflow und erlebt eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu moderneren Tarifvarianten oder jüngeren Kollektiven, wodurch häufig niedrigere Prämien bei gleichwertigen oder besseren Leistungen erreichbar werden. Altersrückstellungen können in den meisten Fällen übernommen werden, wenngleich eine erneute Gesundheitsprüfung je nach Zieltarif anfallen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bietet Ihnen eine detaillierte Bewertung dieses AXA-PKV-Tarifs und zeigt konkrete Wechseloptionen auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 342/18, ZPRO AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für diesen AXA-Tarif?

Der Tarif 145/20, 342/18, ZPRO AW nimmt seit längerem keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Dies führt dazu, dass die Risikogemeinschaft schrumpft, während die durchschnittliche Altersstruktur steigt. Die Folge sind überdurchschnittliche Beitragsanpassungen in den kommenden Jahren. Allerdings bleibt die Tür für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers nicht verschlossen: Ein interner Tarifwechsel gemäß §204 VVG ist weiterhin möglich und oft eine wirtschaftlich attraktive Option.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser sind nicht mehr Gegenstand aktiver Neukundenakquisition und erscheinen seltener in öffentlich zugänglichen Tarifvergleichen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene Tarife und kann konkrete Verbesserungsmöglichkeiten erkennen, die zu Ihrem Profil und Ihrer Situation passen.

Wechseloptionen im Rahmen des §204 VVG Tarifwechsels

Der §204 VVG schafft das Recht, innerhalb des gleichen Versicherers zu einem neueren oder günstigeren Tarif zu wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche Wechselziele innerhalb der AXA verfügbar sind und wie diese Ihre Situation verbessern könnten. Dabei werden Leistungen, Kostenbeteiligung und Beitragsentwicklung transparent analysiert. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die beste Handlungsoption: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im geschlossenen AXA-Tarif: Handlungsmöglichkeiten

Der geschlossene Charakter des Tarifs 145/20, 342/18, ZPRO AW bedingt eine ungünstige Altersstruktur und ein schrumpfendes Versichertenkollektiv. Medizinische Kostensteigerungen verteilen sich auf immer weniger Schultern, was erhebliche Prämiensprünge zur Folge hat. Diese Entwicklung ist für viele Tarifmitglieder ein Wendepunkt, um nach Alternativen zu suchen.

Ein gut strukturierter Tarifwechsel kann häufig die wirtschaftliche Last deutlich reduzieren. Moderne, offene AXA-Tarife oder andere Tarifgenerationen bieten in vielen Fällen günstigere Prämien bei gleichwertigen Leistungen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Landingpage zeigt Ihnen die Entwicklung dieses Tarifs über die Jahre. Ob und wie stark ein Wechsel Ihre Beiträge senken kann, erfahren Sie durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/18, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis 3,5-fach GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Stationär gilt Privatarztbehandlung mit bis 5-fach GOÄ für Chefarzthonorare. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% (steigerbar auf 100% durch Prophylaxe). Psychotherapie: 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Sehhilfen: bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser, bis 935 EUR für Mehrstärkenkontaktlinsen. Naturheilverfahren mitversichert. Zweibettzimmer stationär, 1.620 EUR Selbstbehalt jährlich.
Ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt. Neue, externe Versicherte können nicht mehr aufgenommen werden. Die Risikogemeinschaft schrumpft, die durchschnittliche Altersstruktur steigt, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers haben jedoch die Möglichkeit, intern zu anderen AXA-Tarifen zu wechseln und damit dem Prämiendruck zu entgehen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dies positioniert den Tarif im gehobenen Segment mit moderater Eigenverantwortung, wodurch Versicherte an Versorgungsentscheidungen partizipieren, gleichzeitig aber bei schweren Erkrankungen geschützt sind.
Ja, ein interner Tarifwechsel zur AXA nach §204 VVG ist möglich. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und die individuelle Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen klären diese Fragen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für die meisten Versicherten in diesem geschlossenen Tarif ist ein Tarifwechsel wirtschaftlich sinnvoll, insbesondere wenn Beitragserhöhungen anstehen. Moderne AXA-Tarife bieten häufig bessere Prämienentwicklung bei vergleichbarer Leistung. Allerdings hängt die Lohnenswertigkeit von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, dem gewählten Zieltarif und Ihren persönlichen Leistungsprioritäten ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und empfiehlt konkrete Wechselziele, die zu Ihrer Situation und Ihrem Budget passen.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 145/20, 342/20, 541/18 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 72% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 145/20, 342/20, 541/20 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 80% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 145/20, 342/20, 544/20 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 50% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert