AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 342/20, 540/12 AW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA mit ambitionierter Leistungsausstattung aus der alten Welt: Der AXA 145/20, 342/20, 540/12 AW kombiniert GOÄ-Höchstsätze im ambulanten (bis 3,5-fach) und stationären Bereich (bis 5-fach für Chefarztleistungen), Privatarztbehandlung mit Zweibettzimmer, umfangreiche Sehhilfen (bis 825 EUR für Mehrstärkengläser), 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% sowie 60% Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung. Der Selbstbehalt von 1.620 EUR jährlich ist erheblich.

Internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu prüfen lohnt sich für viele Versicherte häufig, da die schrumpfende Risikogemeinschaft geschlossener Tarife zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. In vielen Fällen sind günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar, die Altersrückstellungen können in der Regel übernommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkret anvisierten Tarif ab und muss im Einzelfall beurteilt werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen zum AXA PKV-Tarif auf, um Ihre Beiträge nachhaltig zu senken.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 342/20, 540/12 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 145/20, 342/20, 540/12 AW nimmt keine neuen Versicherten mehr auf; bestehende Versicherte desselben Versicherers können aber weiterhin über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche Tarife wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft, die Altersstruktur verschärft sich und Beitragserhöhungen fallen überproportional aus. Für Bestandsversicherte ist diese Tariffamilie dennoch eine Orientierungsmarke: Wer bereits darin versichert ist, kann gezielt nach modernen Alternativen mit besseren Beitragsperspektiven suchen.

Geschlossene Tarife aus der alten Welt wie dieser werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über nicht mehr beworbene Tarife und kann konkrete, zur persönlichen Situation passende Wechselziele benennen, um die Beitragssteigerungen zu bremsen.

Tarifwechsel im AXA 145/20, 342/20, 540/12 AW: Was ist möglich?

Ein interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer (AXA) ist jederzeit möglich. Häufig können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm ermöglicht es, Sie auf konkrete Zieltarife hinzuweisen, bei denen ein Wechsel sinnvoll ist. Über unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse können Sie die Optionen kostenfrei durchleuchten und Jetzt anmelden, um den Weg zu prüfen.

Beitragserhöhung im AXA-Tarif: Tarifwechsel als Lösung

Geschlossene Bisex-Tarife wie der AXA 145/20, 342/20, 540/12 AW erleben wegen der schwindenden Versichertengemeinde besonders intensive Beitragserhöhungen. Die demografische Alterung des Bestands treibt die Kostenlast auf immer weniger Schultern. Ein Tarifwechsel zu einem modernen, stabiler wachsenden Tarif kann die Prämienentwicklung nachhaltig dämpfen; häufig bei gleichwertigen oder besseren Leistungen.

Die konkrete Ersparnis und die verfügbaren Alternativtarife sind individuell sehr unterschiedlich. Werfen Sie zunächst einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die historische Entwicklung dieses Tarifs zu verstehen. Danach empfehlen wir, unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zu nutzen und Jetzt anmelden, um maßgeschneiderte Wechselvorschläge zu erhalten.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/20, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationär bis zum 5-fachen für Chefarztleistungen. Sehhilfen werden bis 825 EUR (Mehrstärkengläser) erstattet, Psychotherapie bis 30 Sitzungen mit 100%, danach 80%. Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz werden zu 60% ohne Jahresobergrenze erstattet, Kieferorthopädie ebenfalls zu 60%. Dazu kommen Naturheilverfahren, Vorsorgeuntersuchungen und umfangreiche Hilfsmittelversorgung.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Versicherten mehr auf. Das hat Folgen: Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, die Altersstruktur wird älter und die Beiträge steigen überproportional. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG aber weiterhin möglich und kann finanzielle Entlastung bringen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein höherer Selbstbehalt und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dieser SB-Satz positioniert den Tarif im Premium-Segment; wer häufig zahnärztliche Leistungen benötigt, sollte berechnen, ob ein Wechsel zu einem Tarif mit niedrigerem SB wirtschaftlicher ist.
Ja, ein interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer AXA ist jederzeit möglich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich jedoch nur unser PKV-Sachverständiger nach Prüfung des Zieltarifs beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt das für Sie.
Ein Wechsel lohnt sich häufig, besonders wenn die Beitragserhöhungen Sie belasten oder der 1.620-EUR-Selbstbehalt für Ihre Situation zu hoch ist. Moderne, offene Tarife wachsen langsamer und bieten oft ähnliche Leistungsprofile bei niedrigerem Selbstbehalt. Entscheidend sind Ihr Alter, Ihre Gesundheit und ob Sie bereit sind, einzelne Leistungen (etwa in der Zahnbehandlung) zu optimieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wird Ihnen transparent aufzeigen, welche Alternativen finanziell und leistungsmäßig zu Ihrer Situation passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert