AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 342/20, 541/18 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 145/20, 342/20, 541/18 AW kombiniert großzügige Höchstsätze mit solidem Leistungsumfang, richtet sich aber längst nicht mehr an externe Neukunden. Mit einem Selbstbehalt von 1.620 Euro jährlich, Erstattung der GOÄ-Höchstsätze in ambulanter und stationärer Behandlung, 72% Zahnersatz ohne Jahresobergrenzen und Privatarztbehandlung mit Chefarzt-Option bietet dieser Tarif für etablierte Versicherte ein stabiles Leistungsprofil aus der älteren Welt der PKV-Tarifierung.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann für Bestandsversicherte dieses Tarifs eine sinnvolle Option sein, um in der Regel Altersrückstellungen zu erhalten und häufig mit reduzierten Prämien neuere Leistungsstrukturen zu nutzen. Jedoch ist zu beachten, dass geschlossene Tarife wie dieser tendenziell steigende Beiträge aufgrund der schrumpfenden Risikogemeinschaft erleben, was die Attraktivität eines rechtzeitigen Optimierungswechsels unterstreicht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen für Sie tatsächlich wirtschaftlich Sinn ergeben.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 342/20, 541/18 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für diesen AXA-Tarif?

Dieser Tarif nimmt keine neuen Kunden mehr auf; die Risikogemeinschaft besteht nur noch aus älteren Versicherten, die ihn vor der Schließung abgeschlossen haben. Das führt langfristig zu einer Überalterung des Kollektivs und damit zu beschleunigten Beitragssteigerungen. Bestehende Versicherte derselben AXA können dennoch innerhalb der Gesellschaft zu besseren oder günstigeren Tarifen wechseln, sofern ein interner §204 VVG-Wechsel genehmigt wird.

Ältere Tarife dieser Art werden von der Versicherung oft nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassenden Überblick über solche geschlossenen Bestände und kann präzise beurteilen, ob und wie ein Tarifwechsel Ihre Situation verbessert, ohne dass Sie den Versicherer wechseln müssen.

Können Sie in einen besseren Tarif wechseln?

Ja, innerhalb der gleichen AXA haben Sie das Recht auf einen §204 VVG-Tarifwechsel. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen werden, und häufig verzichtet die AXA auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert alle verfügbaren Wechselziele und zeigt auf, wo Sie Prämien sparen oder Leistungen verbessern. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, welche AXA-Tarife für Ihre Situation tatsächlich passen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 145/20, 342/20, 541/18 - der Wechsel als Ausweg

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser erleben überproportionale Beitragssprünge, weil die schrumpfende Risikogemeinschaft immer älter wird und Verwaltungskosten auf weniger Schultern verteilt werden. Selbst wenn die medizinischen Leistungskosten moderat steigen, trägt ein geschlossener Tarif diese Last intensiver. Viele Versicherte in diesem Tarif sehen sich mit zweistelligen oder noch höheren jährlichen Prämienerhöhungen konfrontiert.

Ein Tarifwechsel zu einem neueren, noch offenen oder kürzlich geschlossenen AXA-Tarif mit besserer Altersstruktur kann die Beitragsentwicklung bremsen und oft sogar unmittelbare Einsparungen bringen. In vielen Fällen behalten Sie dabei zumindest gleichwertige Leistungen oder erhalten sogar mehr. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie sich dieser Tarif im Vergleich zu Alternativen entwickelt hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Szenarien: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/20, 541/18 AW

Dieser Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet, mit Anspruch alle zwei Jahre. Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%. Stationär mit Privatarztbehandlung und Chefarzt-Option bis zu GOÄ-Höchstsätzen. Zahnbehandlung zu 90%, Zahnersatz zu 72%, Kieferorthopädie zu 81%, ohne Jahresobergrenzen.
Der Tarif ist geschlossen für externe Neukunden. Das bedeutet, die Versichertengemeinschaft schrumpft, das Durchschnittsalter steigt, und Beitragssteigerungen fallen überproportional aus. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt ein §204 VVG-Wechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft möglich, was oft bessere Konditionen bei vergleichbaren oder besseren Leistungen eröffnet.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch und zählt pro Jahr. Dies positioniert den Tarif im oberen Selbstbehalt-Segment und ist für risikobewusste oder kostenoptimierte Versicherte konzipiert, die dafür moderatere Grundprämien in Anspruch nehmen wollen.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist per §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden, und oft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Die genaue Machbarkeit und der Leistungsvergleich lassen sich verbindlich nur durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klären. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für ältere, übergewichtige oder chronisch erkrankte Versicherte kann die erneute Gesundheitsprüfung ein Hindernis sein; dann lohnt sich der Wechsel nur, wenn die Prämienersparnis sehr deutlich ausfällt. Jüngere oder gesunde Versicherte profitieren oft erheblich von einer Optimierung zu offeneren oder stabileren Tarifen innerhalb der AXA. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft anhand Ihres Alters, Gesundheitsstands und Ihrer Leistungswünsche, ob und wie sehr sich der Wechsel für Sie rechnet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert