AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 342/20, 541/20 AW im Detail

Dieser geschlossene Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG gehört zur älteren Tarifgeneration und nimmt seit seiner Schließung keine Neukunden mehr auf. Der Tarif vereint jedoch solide Leistungen: ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationäre Privatarztbehandlung mit Chefarzt-Kostenerlass bis zum 5-fachen Satz bei persönlicher Erbringung, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Der Selbstbehalt von 1.620 Euro pro Versicherungsjahr ist ein kennzeichnendes Merkmal dieses Premium-Segments.

Als geschlossener Tarif der älteren Welt wird die Risikogemeinschaft durch den ausbleibenden Neuzugang nicht verjüngt, was sich tendenziell auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Dennoch bietet sich für Versicherte dieser AXA ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an, da häufig günstigere Tarife mit gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen innerhalb des gleichen Versicherers verfügbar sind. Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft bei einem solchen Wechsel.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt gezielt auf, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation passen und wie viel Sparpotenzial darin steckt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 342/20, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung

Der AXA 145/20, 342/20, 541/20 AW ist ein geschlossener Tarif, der ausschließlich für bestehende Versicherte desselben Versicherers als Zielort eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zugänglich bleibt. Da keine neuen, externen Kunden hinzukommen, verkleinert sich die Versichertengemeinschaft kontinuierlich, während die durchschnittliche Altersstruktur ansteigt. Dies führt typischerweise zu überproportionalen Beitragssteigerungen, da die Kostenverantwortung auf eine schrumpfende Gruppe verteilt wird. Wer in diesem Tarif versichert ist, sollte daher die Optionen eines Tarifwechsels innerhalb der AXA genauestens prüfen.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert und sind in öffentlichen Tarifübersichten kaum noch präsent. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse solcher Alt-Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel zu einem neueren, aktiveren Tarif mit stabilerer Prämienentwicklung sinnvoll ist und unter welchen Bedingungen er realisierbar ist.

Tarifwechsel in der AXA: Wechselrechte und Bedingungen

Nach §204 VVG können Sie als AXA-Versicherter aus diesem geschlossenen Tarif in einen anderen AXA-Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. Dabei werden die Altersrückstellungen in der Regel übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings hängt der konkrete Ablauf vom einzelnen Tarifwechsel ab und variiert je nach Zieltarif und individuellem Gesundheitsprofil. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle AXA-Versicherung und identifiziert konkrete Wechselszenarien, bei denen Sie mittels unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse potenziell erheblich sparen, ohne Leistungen zu verlieren. Jetzt anmelden und lassen Sie sich einen personalisierten Wechselplan erstellen.

Beitragserhöhung im Alttarif: Warum ein Wechsel entlastet

Der geschlossene Status des AXA 145/20, 342/20, 541/20 AW führt zu einer zunehmend ungünstigen Kosten-Struktur: Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die alterungsspezifischen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen treffen auf immer weniger Beitragszahler. Dadurch überschreiten die Beitragserhöhungen in geschlossenen Alttarifen häufig den Marktdurchschnitt deutlich. Für Versicherte ist eine Beitragserhöhung in diesem Tarif daher nicht nur ärgerlich, sondern auch ein starkes Indiz dafür, dass ein interner Wechsel zu einem offenen oder aktiveren Tarif überlegenswert ist.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen die monatliche Prämie spürbar senken, während Sie gleichzeitig von einer stabileren, aktiv gepflegten Risikogemeinschaft profitieren. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Kostentrajektorie dieses Tarifs zu verstehen. Danach bietet unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse eine konkrete Handlungsempfehlung: Jetzt anmelden und entdecken Sie, wie viel Spielraum Sie mit einem optimierten Tarif haben.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/20, 541/20 AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz ab, mit bis zu 200 Euro für Einstärkengläser und 825 Euro für Mehrstärkengläser alle zwei Jahre. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen à 100% und danach 80% pro Versicherungsfall erstattet. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung mit Chefarzt bis zum 5-fachen Satz bei persönlicher Erbringung. Zahnbehandlung ist zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie zu 90% ohne Summenbegrenzung versichert.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt seit seiner Schließung keine neuen, externen Kunden auf. Das bedeutet, dass nur bereits bei der AXA Versicherte über einen §204-Tarifwechsel in diesen Tarif wechseln können. Die fehlende Verjüngung durch Neukunden führt zu einer alternden und schrumpfenden Risikogemeinschaft, was sich typischerweise in überproportionalen Beitragssteigerungen äußert. Für Bestandsversicherte macht dies einen Wechsel zu einem offenen oder aktiveren AXA-Tarif häufig wirtschaftlich sinnvoll.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dies ist ein hoher Selbstbehalt, der diesen Tarif im Premium-Segment positioniert und auf Versicherte mit höherer Kostenbeteiligung ausrichtet. Der Selbstbehalt wird vor jeder Versicherungsleistung fällig und trägt erheblich zur Beitragsreduktion bei.
Ja, Sie können als AXA-Versicherter innerhalb desselben Versicherers nach §204 VVG in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen übernimmt die AXA die bestehenden Altersrückstellungen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechselszenarien auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich häufig, besonders wenn Sie mit Beitragserhöhungen konfrontiert sind und das hohe Selbstbehalt-Niveau überdenken möchten. Da dieser geschlossene Alttarif tendenziell überdurchschnittlich steigende Prämien aufweist, ist ein Wechsel zu einem aktiveren AXA-Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen oft wirtschaftlich vorteilhaft. Ihr individuelles Einsparpotenzial, die beste Zielkombination (niedrigerer Selbstbehalt, andere Leistungen), und ob ein Wechsel ohne Gesundheitsprüfung möglich ist, bewertet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in einer persönlichen Analyse für Sie.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert