AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 342/20, 544/20 AW im Detail

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 145/20, 342/20, 544/20 AW ein Produkt aus der Alten Welt mit Premium-Merkmalen: Der Tarif deckt ambulante Behandlung bis zu 3,5-fach GOÄ-Höchstsätzen ab, gewährt Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 50%, und bietet Privatarztbehandlung im Krankenhaus mit Chefarztoptionen bis 5-fach GOÄ. Der Selbstbehalt liegt bei monatlich etwa 1.620 EUR pro Versicherungsjahr.

Das Risikokollektiv dieses Tarifs ist nach Jahren der Schließung konsolidiert, was sich zunehmend in überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen widerspiegelt. Für viele Versicherte eröffnet sich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA: Moderne, offene Alternativtarife desselben Versicherers bieten häufig vergleichbare oder bessere Leistungen bei niedrigeren Prämien und können Altersrückstellungen in vielen Fällen mitnehmen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob und wie ein Wechsel zu einem günstigeren AXA-Tarif ohne relevante Leistungsverluste realisierbar ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation und empfiehlt die passende AXA PKV-Tarif-Lösung für Ihre Anforderungen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 342/20, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des AXA Tarifs 145/20, 342/20, 544/20 AW?

Der Tarif 145/20, 342/20, 544/20 AW der AXA ist geschlossen für Neukunden von außen. Bestehende AXA-Versicherte können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif oder aus ihm heraus wechseln. Über die Jahre ist das Versicherungskollektiv kleiner geworden, was bedeutet, dass Beitragssteigerungen durch die sinkende Umlagenbasis stärker ausfallen. Diese Kostenentwicklung ist typisch für alte, geschlossene Bestandstarife und betrifft auch den 145/20, 342/20, 544/20 AW erheblich.

Da dieser Tarif nicht mehr am Markt aktiv beworben wird, haben viele Versicherte keine Kenntnis von ihren Tarifwechselrechten oder von besseren Alternativen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über das gesamte AXA-Tarifportfolio, auch über ältere und geschlossene Tarife wie diesen, und kann gezielt empfehlen, welche offenen oder weniger belasteten Tarife derselben Versicherung Ihre Situation verbessern könnten. In vielen Fällen lässt sich ein Wechsel ohne Neugesundheitsprüfung realisieren.

Wie kann ich den AXA Tarif 145/20, 342/20, 544/20 AW optimieren?

Als AXA-Versicherter haben Sie das Recht, innerhalb der AXA einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wählen, ohne dass Sie dazu die Versicherung wechseln müssen. Dies regelt §204 VVG, der interne Tarifwechsel. In den meisten Fällen werden Ihre Altersrückstellungen auf den neuen Tarif übertragen. Eine Neugesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, hängt aber vom Umfang der Leistungsveränderungen und den Bedingungen Ihres neuen Wunschtarifs ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifkombination und identifiziert alle verfügbaren AXA-Alternativen, die zu Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Leistungsansprüchen passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Einsparungen durch einen Tarifwechsel möglich sind. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 145/20, 342/20, 544/20 AW: Tarifwechsel als Lösung

Der Tarif 145/20, 342/20, 544/20 AW ist ein Alte-Welt-Tarif mit geschlossenem Status und schrumpfendem Versichertenbestand. Diese Kombination führt zu überdurchschnittlich hohen Beitragserhöhungen, da sich medizinische Kosten und der Rückgang der Umlagenbasis ungünstig auf Ihre Prämie auswirken. Demografische Alterung und sinkende Neuzugänge sind die Haupttreiber dieser Entwicklung.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG bietet oft Abhilfe: Neuere, offene Tarife desselben Versicherers profitieren von einer stabileren Altersstruktur und zeigen tendenziell moderate Beitragssteigerungen. Viele Versicherte können gleichwertige oder bessere Leistungen zu deutlich niedrigeren Prämien realisieren, und häufig werden Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen. Informieren Sie sich in unserem Beitragserhöhungs-Chart, wie die Prämienentwicklung in anderen AXA-Tarifen aussieht. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse berechnet, wie viel Sie durch einen gezielten Wechsel sparen können. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/20, 544/20 AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatz ab, einschließlich bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%. Sehhilfen werden bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung bis 3,5-fach GOÄ, vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen sogar bis 5-fach. Zahnbehandlung wird zu 100% übernommen, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90%. Es gibt keine Jahreslimits bei Zahnersatz. Alternative Heilmethoden sind mitversichert, Vorsorgeuntersuchungen und empfohlene Impfungen werden erstattet.
Der Tarif ist geschlossen für externe Neukunden, nimmt also keine neuen, von außen kommenden Versicherten auf. Das Versicherungskollektiv schrumpft dadurch kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestehende AXA-Versicherte können jedoch weiterhin innerhalb des Unternehmens in diesen Tarif wechseln oder aus ihm heraus. Die sinkende Risikogemeinschaft ist der Hauptgrund für die hohe Prämiendynamik, die viele Versicherte zum Tarifwechsel bewegt.
Der Selbstbehalt beträgt etwa 1.620 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein hoher Selbstbehalt, der bedeutet, dass Sie einen erheblichen Eigenanteil an ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Leistungen tragen, bevor der Versicherer erstattet. Diese Kombination aus hohem Selbstbehalt und den gleichzeitig steigenden Beiträgen macht eine Neubewertung Ihrer Tarifwahl besonders sinnvoll.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie nach §204 VVG in einen anderen AXA-Tarif wechseln. Häufig werden dabei Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen. Ob eine Neugesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom spezifischen Tarifwechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Tarife zu Ihnen passen und wie viel Sie sparen könnten. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie unter vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Alte-Welt-Tarif lohnt sich ein Wechsel erheblich. Der hohe Selbstbehalt von 1.620 EUR und die überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen machen ihn zunehmend unattraktiv, insbesondere wenn neuere, offene AXA-Tarife mit besserer Kostenstabilität und eventuell niedrigerem Selbstbehalt verfügbar sind. Allerdings ist die Rentabilität eines Wechsels stark abhängig von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und dem konkreten Zieltarif. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und sagt Ihnen konkret, ob und wie ein Wechsel für Sie sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert