AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 145/20, 342/20, VITAL-Z AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 145/20, 342/20, VITAL-Z AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert umfassende Leistungen mit einem Selbstbehalt von 1.620 EUR pro Versicherungsjahr. Die Ambulanz-Module 145/20 decken ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Stationär (Modul 342/20) sichert Privatarztbehandlung inklusive Chefarztbehandlung bis zum 5-fachen GOÄ-Satz, daneben Zweibettzimmer. Das Zahnmodul VITAL-Z erstattet Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 75 Prozent.

Tarifwechsel nach §204 VVG bieten häufig Chancen, Prämien zu senken. Als geschlossener Tarif für Bestandskunden einer schrumpfenden Risikogemeinschaft geht der AXA-Tarif einer demografischen Alterung entgegen, die Beitragserhöhungen befeuert. Viele Versicherte finden innerhalb der gleichen Versichertengruppe Tarifoptionen mit besseren Konditionen: in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Wahrung ihrer Altersrückstellungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, wie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm Ihren AXA PKV-Tarif bewertet und welche Wechseloptionen zu Ihrer Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 145/20, 342/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Tarif, neue Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Das bedeutet, dass die versicherte Risikogemeinschaft schrumpft, während die durchschnittliche Altersstruktur kontinuierlich steigt. Diese Dynamik erzeugt Aufwärtsdruck auf die Prämien, da die fallzahlenbedingt sinkenden Deckungsbeiträge auf immer weniger Schultern verteilt werden. Bestandskunden profitieren jedoch von einem wichtigen Recht: dem internen Tarifwechsel nach §204 VVG.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv öffentlich beworben und sind kaum noch findbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über detaillierte Kenntnisse auch älterer und geschlossener Tarifgenerationen und kann einschätzen, welche neueren Alternativen innerhalb der AXA in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll sind - mit voller Anerkennung Ihrer bisherigen Altersrückstellungen.

Tarifwechsel im AXA-System: Ihre Möglichkeiten nach §204 VVG

Ein Tarifwechsel zu einem neueren AXA-Tarif ist nach §204 VVG möglich und bleibt innerhalb der gleichen Versichertengruppe. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Typischerweise ist ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung machbar, und Ihre Altersrückstellungen bleiben geschützt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet Ihr Profil und zeigt konkrete Handlungsschritte. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche verfügbaren AXA-Tarife Ihren Leistungsanforderungen entsprechen und wie Sie von geringeren Prämien profitieren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert konkrete Empfehlungen: Jetzt anmelden und die Wechseloptionen kennenlernen.

Beitragserhöhungen im AXA 145/20, 342/20, VITAL-Z AW und der §204-VVG-Ausweg

Der hohe Selbstbehalt von 1.620 EUR pro Jahr wirkt kostendämpfend auf die Versichertenseite, schützt aber den Versicherer nicht vor medizinischen Teuerungen. Das geschlossene Versichertenkollektiv ist zudem weniger durch Jungkunden mit besserer Gesundheit gepuffert - ein Problem für die langfristige Prämienstabilität. Geschlossene Tarife erleben tendenziell stärkere Beitragserhöhungen als offene Tarifkohorten, besonders wenn medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge hinzukommen.

Ein interner Tarifwechsel kann ein wirksamer Weg sein, um aus diesem Preisdruck herauszutreten. Der Übergang zu einem neueren, offenen AXA-Tarif mit besserer Altersstruktur und möglicherweise moderatem Selbstbehalt führt in vielen Fällen zu stabilerem Prämienverlauf. Vergleichen Sie die aktuellen Prämienentwicklungen verschiedener AXA-Tarifkohorten im Beitragserhöhungs-Chart. Entdecken Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse, ob ein Wechsel zu Ihrem Vorteil ist: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/20, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Hinzu kommen 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Fall zu 100 Prozent, danach 80 Prozent Erstattung. Sehhilfen werden bis zu 825 EUR erstattet, Gestelle bis 110 EUR. Stationär bietet der Tarif Chefarztbehandlung bis zum 5-fachen GOÄ-Satz im Zweibettzimmer. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 75 Prozent, Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr zu 100 Prozent.
Der AXA 145/20, 342/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Tarif - neue externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Dies führt zu einer schrumpfenden und älter werdenden Versichertengemeinschaft, was Beitragserhöhungen begünstigt. Bestandskunden der AXA können jedoch von Tarifwechselrechten nach §204 VVG profitieren und in neuere, offene Tarifoptionen wechseln, die von einer stabileren Altersstruktur profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein hohes Selbstbeteiligungsniveau, das sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen betrifft. Der hohe Selbstbehalt senkt die monatliche Prämie, bedeutet aber gleichzeitig, dass der Versicherte für ambulante und zahnärztliche Behandlungen zunächst selbst aufkommen muss, bevor die Versicherung Leistungen erstattet.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist nach §204 VVG möglich. Dies ist ein interner Tarifwechsel bei der gleichen Versicherung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab. In vielen Fällen sind Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihre persönlichen Optionen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, dem gewünschten Leistungsniveau und den verfügbaren Alternativen ab. Da der Tarif geschlossen ist und einer schrumpfenden Risikogemeinschaft angehört, erleben Sie typischerweise stärkere Beitragserhöhungen als in offenen Kohorten. Ein Wechsel zu einem neueren, offenen AXA-Tarif kann somit in vielen Fällen langfristig günstiger sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und empfiehlt konkrete Ziele, die zu Ihrer Lebenssituation passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert