AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 342/20, Z 100/ZS 60 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 145/20, 342/20, Z 100/ZS 60 AW der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandsversicherte dieser AXA-Gruppe und kombiniert Höchstsatz-Erstattung in ambulanten und stationären Leistungen mit moderater Zahnersatz-Beteiligung von 60%. Der Tarif gehört zur alten Welt und ist nicht mehr für Neukunden zugänglich. Mit einem Selbstbehalt von 1.620 EUR pro Versicherungsjahr positioniert er sich im höheren SB-Segment, bietet dafür aber Zweibett-Zimmer und volle Chefarztbehandlung im stationären Bereich.

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser erleben typischerweise eine schrumpfende Versichertengemeinschaft und damit steigende Beitragserhöhungen, da die Altersstruktur des Kollektivs kontinuierlich älter wird. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen eine Gelegenheit bieten, Beitragswachstum zu reduzieren und in neuere, aktivere Risikogemeinschaften zu wechseln, ohne dabei zwangsläufig auf gewohnte Leistungen verzichten zu müssen. Altersrückstellungen werden in der Regel bei einem solchen Wechsel anerkannt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein Wechsel in einen günstigeren AXA PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossenes Versichertenmodell und Beitragsrisiko

Der AXA 145/20, 342/20, Z 100/ZS 60 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, der neue Kunden nicht mehr aufnimmt. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft mit jedem Jahr älter wird und schrumpft, ohne durch junge, prämiengünstige Neuzugänge aufgefrischt zu werden. Dieses Phänomen führt mathematisch zu beschleunigten Beitragserhöhungen: Die hohen Leistungen (Höchstsatz GOÄ, Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer) verteilen sich auf immer weniger und immer älter werdende Versicherte, die zugleich höhere Heilungskosten verursachen.

Für Versicherte dieses Tarifs eröffnet das Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG eine Ausstiegsoption: Sie können innerhalb der AXA zu einem offenen oder neueren geschlossenen Tarif wechseln, der eine stabilere Altersstruktur und aktiveres Gemeinschaftsmanagement bietet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt die Entwicklung solcher Tarife und kann gezielt Alternativen empfehlen, die Ihre Leistungserwartungen erfüllen.

Tarifwechsel im Rahmen von §204 VVG

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist für Versicherte dieses geschlossenen Tarifs rechtlich jederzeit möglich. Der AXA-interne Wechsel (nicht zu einer anderen Versicherung) ermöglicht es, in einen anderen, häufig günstigeren Tarif zu wechseln. Bei einem solchen Wechsel werden Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig oder teilweise übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Versicherungssituation und zeigt auf, welche AXA-Tarife mit welchen Einsparungen oder Leistungsverbesserungen erreichbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Sicherheit über Ihre Optionen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif: Handlungsoptionen

Der AXA 145/20, 342/20, Z 100/ZS 60 AW unterliegt als geschlossener Alte-Welt-Tarif besonderem Beitragsdruck. Der Versichertenbestand nimmt ab, die Versicherten altern, medizinische Kostensteigerungen sind kontinuierlich, und die Zinseinnahmen aus Altersrückstellungen fallen niedrig aus. Diese Konstellation führt typischerweise zu Beitragserhöhungen, die deutlich über dem Durchschnitt liegen. Eine Erhöhung kann hier nicht nur Auswirkung einer kurzfristigen Kostenentwicklung sein, sondern auch strukturelle Folge einer schrumpfenden Risikogemeinschaft.

Der §204 VVG Tarifwechsel ist die natürliche Antwort auf solche Szenarien. Häufig finden sich innerhalb der AXA günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen, besonders wenn Sie bereit sind, den Selbstbehalt oder die Zimmerkategorie leicht anzupassen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite zeigt, wie die Prämiensteigerung in diesem Tarif im Vergleich zum Markt verläuft. Prüfen Sie Ihre Alternativen mit <strong>unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse</strong> und finden Sie einen optimierten Weg nach vorne.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 342/20, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulant ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, technische Leistungen bis zur 2,5-fachen GOÄ und Laborleistungen bis zur 1,3-fachen GOÄ. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%, bezahlt. Sehhilfen sind bis 825 EUR (Mehrstärkengläser) oder 935 EUR (Mehrstärken-Kontaktlinsen) versichert; Gestelle bis 110 EUR. Stationär wird Privatarztbehandlung mit Zweibettzimmer und Chefarzt erbracht. Zahnersatz wird zu 60% erstattet, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100%, danach zu 60%.
Der Tarif ist geschlossen für neue Kunden und richtet sich ausschließlich an Bestandsversicherte der AXA. Das bedeutet: Die Versichertengemeinschaft wird nicht durch Neuzugänge aufgefrischt und altert kontinuierlich. Diese Konstellation führt zu schnellerem Beitragswachstum, da sich hohe Leistungen auf sinkende, ältere Deckungsmasse verteilen. Versicherte, die vor mehreren Jahren in diesen Tarif eingetreten sind, können aber weiterhin innerhalb der AXA nach besseren Optionen wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein relativ hoher Selbstbehalt und signalisiert eine Prämienoptimierung: Ein höherer SB reduziert die Versicherungsprämie deutlich, verlangt aber vom Versicherten die Bereitschaft, kleinere und mittlere Behandlungskosten selbst zu tragen. Der SB gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist jederzeit möglich. Der §204 VVG regelt den internen Tarifwechsel: Sie wechseln zu einem anderen AXA-Tarif, nicht zu einer anderen Versicherung. Bei einem solchen Wechsel werden Altersrückstellungen oft übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und bestehende Altersrückstellungen vollständig übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt diese Fragen für Ihre Situation. Die verbindliche Antwort kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger geben.
Ein Wechsel lohnt sich häufig, besonders wenn Sie die schrumpfende Versichertengemeinschaft und das Beitragsrisiko dieses geschlossenen Alte-Welt-Tarifs nicht länger mittragen möchten. Je älter Sie sind und je länger Sie im Tarif versichert sind, desto höher sind Ihre Altersrückstellungen - diese bleiben in den meisten Fällen bei einem AXA-internen Wechsel erhalten. Ein jüngerer, offener Tarif der AXA bietet oft günstigere Beitragstrends und stabilere Altersstruktur. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Ihre persönliche Situation, ob und welcher Wechsel wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert