AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 343/16, 540/12 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA kombiniert ambulante Leistungen (145/20) mit stationärer Versorgung (343/16) und Zahnversicherung (540/12) nach der alten Tarifwelt. Mit einem Selbstbehalt von 1.620 EUR pro Versicherungsjahr deckt diese Kombination ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatz, Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100% sowie alternative Heilmethoden ab. Im stationären Bereich profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung mit Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz sowie Psychotherapie-Leistungen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte der AXA eine Möglichkeit bieten, trotz der Geschlossenheit des Tarifs innerhalb desselben Versicherers zu optimieren. Das schrumpfende Versichertenkollektiv bei diesem älteren Tarif führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen, weshalb Bestandsversicherte häufig von einem Wechsel zu moderneren, offeneren Tarifen profitieren. Altersrückstellungen können dabei in vielen Fällen erhalten bleiben, ebenso wie die Gesundheitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, welche Optimierungsmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif bestehen und wie ein Wechsel zu Ihrem Vorteil ausfallen könnte.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was ein geschlossener Bisex-Tarif bei der AXA bedeutet

Der AXA Tarif 145/20, 343/16, 540/12 ist seit Jahren nicht mehr für Neukundenaufnahme verfügbar. Für bestehende AXA-Versicherte des Versicherers bedeutet diese Schließung, dass keine neuen Eintritte möglich sind, das Versichertenkollektiv also schrumpft. Diese Entwicklung führt typischerweise zu unterdurchschnittlichen Altersstrukturen und erklärt die stärker wachsenden Beitragssätze bei älteren, geschlossenen Tarifen. Gleichzeitig eröffnet §204 VVG Bestandsversicherten der AXA die Möglichkeit, in regulär geöffnete Tarife desselben Versicherers zu wechseln.

Ältere Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv beworben oder in aktuellen Tarifübersichten gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel zu einem aktiveren Tarif mit besserer Kostenentwicklung sinnvoll ist. Die Altersrückstellungen bleiben häufig erhalten, sofern der Tarifwechsel richtig strukturiert wird.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen bei der AXA

Versicherte in diesem geschlossenen AXA-Tarif können innerhalb der AXA zu offenen oder jüngeren Tarifen wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. Die Gesundheitsprüfung entfällt in vielen Fällen, und die Altersrückstellungen werden in der Regel berücksichtigt, sofern der Tarifwechsel sachgerecht durchgeführt wird. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche Alternativen bei der AXA verfügbar sind und ob ein Wechsel beitragssenkend wirkt. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine individuelle Empfehlung: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen bei älteren Tarifen der AXA meistern

Geschlossene Tarife wie der AXA 145/20, 343/16, 540/12 unterliegen typischerweise stärkeren Beitragssteigerungen als offene Tarife. Die Ursachen sind ein demografisch älteres und schrumpfendes Versichertenkollektiv sowie sinkende Kapitalerträge. Obwohl die Leistungen selbst hochwertig bleiben (Chefarzt, bis 3,5-fach GOÄ, Psychotherapie), wirken sich diese strukturellen Faktoren auf die Prämienentwicklung aus.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann häufig eine wirtschaftliche Lösung bieten. Neuere AXA-Tarife mit besserem Versichertenmix profitieren von stabileren Beitragssätzen und können bei gleichwertigen Leistungen zu niedrigeren Prämien führen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der AXA, um die Entwicklung in diesem Tarif nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, welche Wechseloptionen realistisch sind: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 343/16, 540/12 AW

Ambulant deckt der Tarif ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatz ab, technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen erstattet, danach 80%. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser bezuschusst. Stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung und Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz. Die Zahnversicherung erstattet Behandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie mit je 60%, ohne jährliche Summenbegrenzung.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Dies bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und sich überaltert, was zu stärkeren Beitragssteigerungen führt. Für Bestandsversicherte der AXA besteht aber die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels zu neueren Tarifen mit besserer Kostenentwicklung, ohne den Versicherer zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen. Dies ist ein eher hoher Selbstbehalt, der am oberen Segment positioniert ist und für Versicherte mit wenigen Arztbesuchen relevant werden kann. Er gilt auch für Vorsorgeuntersuchungen.
Ja, ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und welche Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarifwechsel ab. In vielen Fällen bleibt eine Gesundheitsprüfung erspart, und die Rückstellungen werden berücksichtigt. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen, der Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durchführt.
Ein Tarifwechsel lohnt sich häufig, besonders wenn die Beitragssteigerungen erheblich sind oder der Selbstbehalt von 1.620 EUR für Ihre Situation zu hoch ausfällt. Ob ein Wechsel zu niedrigeren Beiträgen bei gleichen oder besseren Leistungen führt, hängt vom individuellen Fall ab und muss persönlich geprüft werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und zeigt auf, ob und welche Alternativen bei der AXA kostengünstiger sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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