AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 343/16, 541/18 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 145/20, 343/16, 541/18 AW ist ein klassisches Produkt der Alten Welt mit substanzieller Selbstbeteiligung von 1.620 EUR jährlich und umfassender Leistungsgarantie. Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationäre Behandlung in Mehrbettzimmern mit Privatarztbehandlung und zahnärztliche Versorgung mit 90% Zahnbehandlung, 72% Zahnersatz und 81% Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung.

Als geschlossener Tarif steht dieser Bestandstarif neuen, externen Kunden nicht mehr offen, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können oft von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überproportionalen Beitragssteigerungen, weshalb ein regelmäßiger Wechsel-Check sinnvoll ist. In vielen Fällen lassen sich gleichwertige oder bessere Leistungen zu niedrigeren Prämien realisieren, da moderne offene Tarife von einer stabileren Altersstruktur profitieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob für Ihren AXA PKV-Tarif eine Optimierung sinnvoll ist und welche Alternativen im Hause AXA verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 343/16, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif der Alten Welt: Was bedeutet das für Versicherte?

Der AXA 145/20, 343/16, 541/18 AW ist ein geschlossener Tarif aus der Alten-Welt-Familie. Das heißt konkret: Der Tarif nimmt keine neuen externen Kunden auf, sondern wird nur noch für bestehende Versicherte des Hauses AXA verwaltet. Diese Schließung ist typisch für ältere Tarifprodukte und führt dazu, dass sich die Risikogemeinschaft mit jedem Jahr weiter verkleinert. Versicherte im Tarif müssen damit rechnen, dass die jährlichen Beitragssteigerungen deutlich über dem Durchschnitt liegen, weil die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden.

Allerdings: Bestehende AXA-Versicherte haben ein Wechselrecht. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es, zu günstigeren oder leistungsstärkeren Tarifen innerhalb der gleichen Gesellschaft zu wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch geschlossene Tarife wie diesen detailliert und kann Ihnen zeigen, welche offenen oder moderneren AXA-Tarife als sinnvolle Alternative infrage kommen.

Tarifwechsel im AXA-System: Chancen für Bestandsversicherte

Ein Tarifwechsel im gleichen Versicherer ist nach §204 VVG möglich. Das Wichtigste: Sie wechseln NICHT die Versicherungsgesellschaft, sondern nutzen Ihr Wechselrecht beim bestehenden Versicherer. Dabei werden Ihre bis dato angesammelten Altersrückstellungen in den meisten Fällen berücksichtigt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie umfassend Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bietet Ihnen unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse an und prüft für Sie, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen führt. Die Analyse klärt, welche AXA-Tarife zu Ihrem Profil passen und wie die persönliche und finanzielle Situation durch einen Wechsel optimiert werden kann. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen und der Weg zur Optimierung

Der AXA 145/20, 343/16, 541/18 AW unterliegt als geschlossener Alte-Welt-Tarif strukturellen Kostentreibern: Die Versichertengruppe schrumpft Jahr für Jahr, wodurch einzelne Beitragszahler höhere Kosten tragen müssen. Hinzu kommen steigende medizinische Ausgaben und Behandlungskosten in allen drei Leistungsbereichen (ambulant, stationär, zahnärztlich). Eine Beitragserhöhung ist daher nicht die Ausnahme, sondern die Regel für solche Bestandstarife.

Der Tarifwechsel ist eine konkrete Lösung: Viele Versicherte profitieren von modernen AXA-Tarifen mit stabilerer Altersstruktur und modifizierten Leistungsmerkmalen, die insgesamt zu günstigen Prämien führen. Lesen Sie hier den Beitragserhöhungs-Chart zu den typischen Kostensteigerungen bei diesem Versicherer. Danach empfehlen wir: unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse nutzen und direkt mit unserem Experten besprechen, wie ein Tarifwechsel zu stabilen, günstigen Beiträgen führt. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 343/16, 541/18 AW

Der Tarif bietet eine umfangreiche Leistungsabdeckung: Ambulant bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen. Sehhilfen werden mit bis zu 825 EUR (Mehrstärkengläser) oder bis zu 935 EUR (Mehrstärken-Kontaktlinsen) erstattet. Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung in Mehrbettzimmern ebenfalls bis 3,5-fach GOÄ. Zahnärztlich: 90% Zahnbehandlung, 72% Zahnersatz, 81% Kieferorthopädie, ohne Summenbegrenzung.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden auf. Das hat direkte Folgen: Die Versichertengemeinschaft wird kontinuierlich kleiner, was zu überproportionalen Beitragssteigerungen führt. Für bestehende AXA-Versicherte bedeutet dies jedoch auch ein Angebot: Ein interner Tarifwechsel zu modernen, offenen AXA-Tarifen ist möglich und kann zu stabileren Beitragszahlungen führen. Der Tarif richtet sich daher primär an Bestandsversicherte, die ihre Situation überprüfen möchten.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.620 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein erheblicher Eigenanteil, der bei jedem Versicherungsfall anfällt und die tatsächliche Leistung mindert. Eine solch hohe Selbstbeteiligung ist typisch für ältere Tarifprodukte aus der Alten Welt und wird oft als Gegenleistung für günstigere Basisbeiträge akzeptiert. Allerdings: Beim Tarifwechsel zu moderneren Tarifen kann der Selbstbehalt niedriger ausfallen und so zu einer echten Gesamtkostenersparnis führen.
Ja, ein Tarifwechsel ist möglich. Als Bestandsversicherter des Hauses AXA haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Das bedeutet: Sie bleiben bei AXA, wechseln aber den Tarif. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen komplett übertragen werden, muss jedoch im Einzelfall geklärt werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die genauen Bedingungen auf. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Das Alter, der aktuelle Gesundheitszustand und die verfügbaren Alternativen im AXA-Portfolio sind entscheidend. Als geschlossener Tarif mit hohem Selbstbehalt (1.620 EUR) und einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft ist die Beitragsbelastung wahrscheinlich bereits erhöht. Wenn Sie zusätzlich einen niedrigeren Selbstbehalt bevorzugen und stabile Beiträge anstreben, kann ein Wechsel zu einem modernen AXA-Tarif sehr lohnenswert sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren individuellen Fall und zeigt Ihnen, ob und wie ein Wechsel zu besseren Konditionen oder zur Beitragsstabilisierung führt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert