AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Der AXA 145/20, 343/16, VITAL-Z AW im Profil

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 145/20, 343/16, VITAL-Z AW ein Tarifmodell der Alten Welt an, das sich durch umfassende ambulante GOÄ-Leistungen bis zu den Höchstsätzen (bis 3,5-fach bei ärztlichen Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus und hochwertige Zahnversorgung auszeichnet. Ein Selbstbehalt von 1.620 EUR jährlich begrenzt den Eigenanteil des Versicherten bei Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Die Zahnersatzquote von 75 Prozent und die Mitversicherung von Kieferorthopädie runden das Leistungsprofil ab.

Wie bei geschlossenen Tarifen üblich, steht dieser Bestandstarif für Neukunden nicht mehr offen - die Risikogemeinschaft wird demografisch älter und schrumpft, was typischerweise zu stärkeren Beitragsanstiegen führt. Für bereits versicherte Kunden desselben Versicherers eröffnet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG häufig Optimierungspotenzial: Ein Wechsel zu einem moderneren, offeneren Tarif kann in vielen Fällen die Prämie senken und dabei vergleichbare oder bessere Leistungen bewahren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt auf, wie sich Ihr AXA PKV-Tarif optimieren lässt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 343/16, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 145/20, 343/16, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Tarif: Neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Allerdings können bestehende Versicherte der AXA im Rahmen eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG jederzeit in andere Tarife des Versicherers wechseln. Die schrumpfende Versichertenzahl führt zu ungünstigen Kostenverteilungen; die Prämienbelastung wächst überproportional.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von der AXA oft nicht aktiv vermarktet und sind häufig nur schwer auffindbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle - auch geschlossene - Tarifmodelle und kann gezielt prüfen, welcher Alternativtarif zu Ihrer individuellen Situation passt.

Tarifwechsel im Rahmen der §204 VVG-Option

Grundsätzlich besteht für Versicherte des AXA 145/20, 343/16, VITAL-Z AW das Recht auf einen internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer. Dabei können in vielen Fällen die bestehenden Altersrückstellungen mitgenommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist - dies hängt jedoch vom konkreten Zieltarif und der individuellen Situation ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Versicherungssituation und stellt fest, ob ein lohnenswerter Wechsel realisierbar ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen bei älteren geschlossenen Tarifen - Wechsel als Ausweg

Der AXA 145/20, 343/16, VITAL-Z AW gehört zur Alten Welt und ist geschlossen: Diese Konstellation führt zu besonders ausgeprägten Beitragssteigerungen. Die Versichertenzahl sinkt kontinuierlich, die Altersstruktur wird ungünstiger, und die Rechnungsergebnisse verschärfen sich. Medizinische Kostensteigerungen treffen auf ein schrumpfendes Versichertenkollektiv - die Prämien müssen regelmäßig deutlich erhöht werden.

Ein Tarifwechsel unter §204 VVG kann ein wirksamer Ausweg aus dieser Spirale sein. Ein neuer, offenerer Tarif profitiert von einer ausgeglicheneren Altersstruktur und häufig niedrigeren Verwaltungskosten, sodass Sie oft mit moderateren Beitragsentwicklungen rechnen können. Überprüfen Sie die historischen Beitragssprünge im Beitragserhöhungs-Chart und entdecken Sie, wie eine Wechsel-Simulation konkrete Einsparungen aufzeigt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse stellt Ihnen einen persönlichen Optimierungsplan zusammen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 343/16, VITAL-Z AW

Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen ab (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Im Krankenhaus wird Privatarztbehandlung mit bis zu 5-fach-Sätzen bei Chefarzt-Leistungen gewährt. Zahnbehandlung ist zu 100 Prozent gedeckt, Zahnersatz zu 75 Prozent (ohne jährliche Obergrenze, sondern mit aufbauender 5-Jahres-Obergrenze bis 5.000 EUR). Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen zu 100 Prozent pro Versicherungsfall. Sehhilfen werden bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser oder 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen erstattet (alle zwei Jahre). Alternative Heilmethoden sind bis zum Schulmedizinangebot versichert.
Der Tarif ist geschlossen: Neue externe Kunden werden nicht aufgenommen. Das bedeutet, dass die Versichertenzahl schrumpft, die Altersstruktur ungünstiger wird und Beitragserhöhungen überdurchschnittlich ausfallen. Allerdings können Bestandskunden der AXA jederzeit einen internen Wechsel zu einem anderen Tarif des Versicherers vornehmen, ohne dass zwingend neue Versicherungsantragsfragen gestellt werden müssen - vorausgesetzt, der Zieltarif lässt dies zu.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser relativ hohe Eigenanteil gilt für alle Versicherungsfälle (ambulant, stationär, zahnärztlich). Für Vorsorgeuntersuchungen ist der Selbstbehalt ebenfalls relevant. Der hohe Selbstbehalt ist typisch für ältere Tarife der Alten Welt und soll regelmäßige Beitragssteigerungen bremsen; viele Versicherte erwägen einen Wechsel zu modernen Tarifen mit niedrigerem oder gar keinem Selbstbehalt.
Ja, als Bestandskunde der AXA steht Ihnen ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG offen. In den meisten Fällen werden Ihre Altersrückstellungen mitgenommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativtarife für Sie infrage kommen und welche Einsparungen realistisch sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Für viele Versicherte dieses älteren, geschlossenen Tarifs ist ein Wechsel sinnvoll. Die hohe Selbstbeteiligung von 1.620 EUR, die Zugehörigkeit zur Alten Welt und die schrumpfende Risikogemeinschaft führen zu regelmäßigen, deutlichen Prämiensprüngen. Ein Wechsel zu einem modernen, offenen Tarif mit besserer Altersstruktur kann die Beitragslast senken und oft auch Leistungsverbesserungen mitbringen. Alter, Gesundheitszustand und Ihre Leistungsprioritäten beeinflussen die Attraktivität des Wechsels. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie persönlich, ob und zu welchen Bedingungen ein Wechsel vorteilhaft ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert