AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 145/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem Tarif 145/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt an. Das Profil kombiniert die Höchstsätze der GOÄ (bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen) in ambulanter und stationärer Versorgung mit einer Zahnersatzquote von 60 Prozent bis zu einer jährlichen Kostenbegrenzung. Der Tarif setzt einen Selbstbehalt von 1.620 Euro an, sieht Privatarztbehandlung im Krankenhaus vor und deckt Psychotherapie sowie alternative Heilmethoden ab.

Geschlossene Tarife der AXA wie dieser profitieren zunehmend von der Möglichkeit, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu optimierten Angeboten zu wechseln. In vielen Fällen lassen sich dabei die Altersrückstellungen erhalten und ein niedrigeres Prämienniveau erreichen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft älterer Tarife führt typischerweise zu steileren Beitragserhöhungen, weshalb ein frühzeitiger Wechsel häufig lohnenswert ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet auch geschlossene AXA PKV-Tarife im Detail und zeigt auf, welcher neuere Tarif Ihrem aktuellen Schutz entspricht oder ihn sogar verbessert - bei besseren Beitragsperspektiven.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was ändert sich mit einem geschlossenen AXA-Tarif bei Beitragserhöhungen?

Der Status geschlossen bedeutet: Dieser AXA-Tarif akzeptiert keine neuen Versicherten von außen mehr. Die Risikogemeinschaft schrumpft damit altersbedingt, denn Versicherte scheiden aus (durch Todesfall oder Wechsel), neue gleichen die Quote nicht aus. Das führt zu konzentrierten Kostenauswirkungen auf die verbleibenden Versicherten - Beitragserhöhungen fallen prozentual größer aus als in offenen Tarifen. Als bestehender Versicherter haben Sie aber ein Recht: Im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) können Sie innerhalb der AXA in einen offenen oder günstigeren geschlossenen Tarif wechseln.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von der AXA oft nicht mehr aktiv beworben oder in öffentlichen Tarifverzeichnissen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat jedoch einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Wechselziele innerhalb der AXA und kann konkret aufzeigen, welche Tarife zu Ihrer Situation passen - ohne Leistungsverluste.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: So funktioniert §204 VVG

Das Wechselrecht nach §204 VVG ermöglicht den Umstieg auf einen anderen Tarif beim gleichen Versicherer, der AXA in diesem Fall. Ihre Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder sie fällt deutlich kürzer aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie kostenlos, welcher AXA-Tarif die beste Kombination aus Leistung, Sicherheit und Beitrag bietet. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Alternativen auf: Jetzt anmelden und Sie erhalten einen Überblick über Ihre persönlichen Wechselmöglichkeiten.

Beitragserhöhung im geschlossenen AXA-Tarif: Wie Sie reagieren

Dieser AXA-Tarif 145/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW ist anfällig für Beitragssprünge, weil die Versichertengruppe nicht durch Neuzugang verjüngt wird. Während offene Tarife von stabiler Altersstruktur profitieren, verschärft sich bei geschlossenen Tarifen die demografische Alterung. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen, auf die alle Tarife reagieren - doch in einer schrumpfenden Gruppe werden solche Anstiege pro Versichertem deutlicher spürbar.

Der Ausweg ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG, der in den meisten Fällen zu einer Beitragsstabilisierung oder sogar -reduktion führt und oft vergleichbare oder bessere Leistungen erhält. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der AXA, um zu sehen, wie markant die Prämienentwicklung in älteren Tarifen ausfallen kann. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert einen konkreten Handlungsplan: Jetzt anmelden und sichern Sie sich eine persönliche Empfehlung von unserem PKV-Sachverständigen.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Stationär zahlt AXA Privatarztbehandlung im Mehrbettzimmer, ebenfalls bis 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen und danach mit 80% erstattet. Zahnersatz ist mit 60% bis 511,29 Euro jährlich zu 100% abgesichert, darüber 60%. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser oder 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen erstattet. Alternative Heilmethoden sind mitversichert, ebenso Hilfsmittel wie Hörhilfen und Kunststoffeinlagen.
Dieser Tarif ist geschlossen. Das heißt: Die AXA nimmt darüber keine neuen Versicherten auf. Die bestehende Risikogemeinschaft schrumpft daher alterungsbedingt, was zu stärkeren Beitragserhöhungen führt als in offenen Tarifen. Allerdings können Sie als aktueller Versicherter der AXA diesen Tarif über §204 VVG in einen anderen AXA-Tarif umstellen und von dort aus möglicherweise von besseren Beitragsverhältnissen profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser vergleichsweise hohe Wert trägt zur grundlegenden Beitragsgestaltung bei und reduziert kleinere Behandlungskosten aus dem Versicherungsschutz. Die Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und schlägt sich in den meisten ambulanten und stationären Versorgungsbereichen nieder.
Ja, über §204 VVG können Sie innerhalb der AXA in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen übernehmen und Gesundheitsprüfungen verkürzen oder entfallen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche AXA-Tarife für Sie verfügbar sind.
Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel, besonders ab einem Alter, in dem die Beitragssteigerungen merklich werden. Entscheidend ist Ihr aktuelles Alter, Ihre Gesundheit und wie lange Sie diesen Tarif noch halten möchten. Die geschlossene Struktur führt langfristig zu höheren Prämien als offene Tarife mit verjüngtem Kollektiv. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann in einem persönlichen Gespräch berechnen, welcher Wechsel für Ihren Einzelfall wirtschaftlich und leistungsmäßig am sinnvollsten ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert