AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 343/16, ZPRO AW im Detail

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem Tarif 145/20, 343/16, ZPRO AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt an, der sich durch stabiles Leistungsspektrum und bewährte Versorgungsstrukturen auszeichnet. Der Tarif kombiniert ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-faches Niveau für ärztliche Leistungen, 2,5-faches für technische Leistungen, 1,3-faches für Laborleistungen), stationäre Behandlung im Mehrbettzimmer mit Privatarztbehandlung und Chefarztoption bis zum 5-fachen Satz, sowie Zahnersatz mit 60 Prozent Erstattung. Ein jährlicher Selbstbehalt von 1.620 Euro strukturiert die Kostenbeteiligung.

Als geschlossener Tarif wächst die Risikogemeinschaft nicht mehr, was langfristig zu einer älteren und damit medizinisch anspruchsvolleren Versichertenpopulation führt. Dies wirkt sich auf die Beitragsentwicklung aus, die bei älteren Kollektiven stärker steigen kann als bei offenen Tarifen. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich jedoch eine bedeutsame Optimierungsmöglichkeit: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt häufig den Zugang zu günstigeren Alternativen im Hause AXA, oft bei gleichwertigen oder besseren Leistungen und unter Anrechnung der Altersrückstellungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und wie ein Wechsel zu einem besseren AXA PKV-Tarif für Sie persönlich infrage kommt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 343/16, ZPRO AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für diesen AXA-Tarif?

Der Tarif 145/20, 343/16, ZPRO AW ist seit seiner Konzeption nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Das hat zur Folge, dass die Versichertenpopulation altert und sich medizinische Risiken zunehmend konzentrieren. Bestehende Versicherte dieser AXA-Tarife können jedoch weiterhin intern wechseln; der Gesetzgeber räumt ihnen über §204 VVG das Recht ein, zu anderen Tarifen desselben Versicherers zu wechseln, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung zwingend erforderlich ist.

Ältere Tarife wie dieser werden von AXA oft nicht mehr aktiv beworben oder in Online-Vergleichern gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche geschlossenen Bestände und kann Ihnen gezielt aufzeigen, welche Optionen innerhalb der AXA für eine Optimierung oder Stabilisierung Ihres Versicherungsschutzes offenstehen.

Tarifwechsel-Möglichkeiten im AXA-Portfolio prüfen

Ein Wechsel innerhalb der AXA ist gemäß §204 VVG möglich, ohne den Versicherer zu verlassen. Dabei ist zu beachten, dass die Übernahme von Altersrückstellungen und die Notwendigkeit erneuter Gesundheitsfragen je nach Zieltarif variieren können. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig angerechnet. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkrete Zieloptionen und berechnet die realistische Ersparnis oder Leistungsverbesserung. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Einschätzung, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung hilft. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im 145/20, 343/16, ZPRO AW: Handlungsmöglichkeiten

Der geschlossene Bisex-Tarif 145/20, 343/16, ZPRO AW aus der alten Welt sieht sich mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft konfrontiert. Durch die ausbleibende Neuzulassung von jüngeren, gesünderen Versicherten steigt das Durchschnittsalter kontinuierlich. Dies führt zu höheren medizinischen Inanspruchnahmen pro Versichertem und übt damit dauerhaften Druck auf die Beitragssätze aus. Gleichzeitig wirken sich allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen verstärkend aus.

Die gute Nachricht: Ein Tarifwechsel zu einem neueren oder besser gemischten AXA-Tarif ist in vielen Fällen eine wirksame Gegenmaßnahme. Häufig reduzieren sich die Beiträge deutlich, während die Leistungen ähnlich oder sogar besser ausfallen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Startseite an, um die Kostenentwicklung dieses Tarifs im Kontext zu sehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und gibt Ihnen Sicherheit bei der Wahl des richtigen nächsten Schrittes. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 343/16, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100% erstattet, danach 80%. Sehhilfen werden je nach Sehstärke bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser oder 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen übernommen. Zahnersatz wird mit 60% erstattet (steigerbar auf bis 100% bei Teilnahme an Prophylaxeprogrammen). Stationär erfolgt die Behandlung im Mehrbettzimmer mit Privatarztbehandlung; Chefarztleistungen werden bis zum 5-fachen GOÄ-Satz erstattet. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt seit seiner Schließung keine Neukunden mehr auf. Das schrumpfende Versichertenkollektiv altert kontinuierlich, was zu stärkeren Beitragssteigerungen führt als bei offenen Tarifen mit stabiler Altersstruktur. Allerdings können Bestandsversicherte anderer AXA-Tarife intern zu besseren Konditionen wechseln und profitieren dabei oft von neueren, offener gestalteten Tarifen mit besserer Risikodynamik.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein relativ hoher Selbstbehalt und platziert diesen Tarif im gehobenen Segment der Eigenverantwortung. Er gilt für ambulante und zahnärztliche Leistungen und reduziert damit die monatliche Prämie im Gegenzug. Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsjahr neu angerechnet.
Ja, ein Wechsel innerhalb der AXA ist gemäß §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Sie zu einem günstigeren oder besseren Tarif wechseln und dabei Ihre bisherigen Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitnehmen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie vollständig die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom spezifischen Zieltarif ab. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse können wir das für Sie persönlich prüfen. Eine verbindliche Aussage zur Gesundheitsprüfung und Altersrückstellungsübernahme kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Für viele Versicherte dieses Tarifs ist ein Wechsel sinnvoll, besonders wenn Sie mit Beitragserhöhungen kämpfen oder wünschen, dass Ihre Leistungen modernisiert werden. Der hohe Selbstbehalt von 1.620 Euro ist ebenfalls ein Anlass zu prüfen, ob ein Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt und gleichzeitig moderatem Beitrag verfügbar ist. Die Chancen hängen stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Zieltarifen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wird mit Ihnen gemeinsam herausarbeiten, welche Option zu Ihnen und Ihrer persönlichen Situation passt.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 145/20, 343/20, 540/12 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 145/20, 343/20, 541/20 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 80% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 145/20, 343/20, 541/18 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.620 € · 72% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert