AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 343/20, VITAL-Z AW im Profil

Der AXA 145/20, 343/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit Premium-Leistungsumfang. Die ambulanten Leistungen orientieren sich an GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-Fachen für ärztliche Dienste; die stationäre Versorgung bis zum 3,5-fachen Satz ist gesichert, wobei Chefarztleistungen persönlich erbracht bis zum 5-fachen Satz erstattet werden. Das Zahnersatz-Modul VITAL-Z deckt 75 Prozent der Kosten ab, mit stufenweisen Jahres-Obergrenzen bis 5.000 EUR. Der Selbstbehalt liegt bei 1.620 EUR jährlich.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte dieses geschlossenen Tarifs attraktiv sein, da die Risikogemeinschaft schrumpft und Beitragszuschläge tendenziell stärker ausfallen. In vielen Fällen eröffnen sich Chancen auf gleichwertige oder bessere Leistungen bei moderateren Prämien, besonders wenn das Selbstbehalt-Profil optimiert wird. Altersrückstellungen können häufig in einen Zieltarif mitgenommen werden, sofern keine neuen Gesundheitsfragen erforderlich sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durchleuchtet den aktuellen Status Ihres AXA PKV-Tarifs und zeigt auf, ob und wie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm konkrete Verbesserungen für Sie realisieren kann.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Was bedeutet das für den AXA 145/20, 343/20, VITAL-Z AW?

Dieser AXA-Tarif ist nicht mehr für externe Neukunden verfügbar; bestehende Versicherte der AXA können jedoch weiterhin via §204 VVG Tarifwechsel in geschlossene Tarife des gleichen Versicherers wechseln. Die schrumpfende Versichertenbasis und die demografische Alterung des Kollektivs führen typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Geschlossene Tarife der Alten Welt sind kaum noch in öffentlichen Tarifvergleichen sichtbar, werden aber von unserem Sachverständigen gezielt analysiert.

Das Alter des Tarifkollektivs und die kontinuierlich sinkenden Neueintritte erhöhen das Prämienrisiko erheblich. Wer bereits in diesem Tarif versichert ist, sollte daher regelmäßig prüfen, ob ein dokumentierter Wechsel in einen neueren oder offenen Tarif des gleichen Versicherers zu besseren Konditionen führt, ohne dabei wesentliche Leistungen zu opfern.

Tarifwechsel im AXA 145/20, 343/20, VITAL-Z AW: So funktioniert die Optimierung

Der §204 VVG Tarifwechsel ermöglicht es Versicherten, innerhalb der AXA zu einem anderen Tarif zu wechseln. Dabei können Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen anerkannt werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr aktuelles Profil und identifiziert maßgeschneiderte Wechseloptionen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine transparente Übersicht Ihrer Chancen und konkrete nächste Schritte. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob ein Wechsel für Ihre Situation wirtschaftlich sinnvoll ist - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im AXA 145/20, 343/20, VITAL-Z AW: Strategien gegen steigende Prämien

Geschlossene Tarife der Alten Welt sind strukturell anfällig für Beitragserhöhungen. Der AXA 145/20, 343/20, VITAL-Z AW leidet unter der Überalterung seines Versichertenkollektivs und dem fehlenden Zustrom neuer Risiken. Medizinische Kostensteigerungen treffen auf eine schrumpfende Versichertenbasis, was regelmäßige Prämienanpassungen nach oben mit sich bringt. Ein Blick auf den historischen Tarifverlauf offenbart deutlich höhere Zuschläge als in offenen Tarifen.

Der §204 VVG Tarifwechsel zu einem neueren oder offenen Tarif der AXA ist häufig die Antwort auf chronische Beitragserhöhungen. Zwar liegen neue Tarife oft höher im Einstiegssatz, doch die langfristige Prämienentwicklung verläuft in der Regel moderater. Vergleichen Sie die Szenarien: Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Übersichtsseite dokumentiert die Entwicklung dieses Tarifs. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse berechnet, ob und wann sich ein Wechsel wirtschaftlich amortisiert - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 343/20, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz für Ärzte, stationäre Privatarztbehandlung ebenfalls bis 3,5-fach (Chefarzt persönlich bis 5-fach). Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser oder 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen werden erstattet (Anspruch alle 2 Jahre). Psychotherapie mit 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Fall, dann 80 Prozent. Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 75 Prozent mit jährlichen Obergrenzen (1.000-5.000 EUR je nach Versicherungsjahr). Kieferorthopädie zu 100 Prozent bis 18 Jahre, danach 75 Prozent. Stationäre Psychotherapie ist mitversichert, Mehrbettzimmer standard.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine neuen Kunden von außen auf. Das Versichertenkollektiv schrumpft und überaltert stetig, was zu Beitragszuschlägen führt, die typischerweise über dem Marktdurchschnitt liegen. Der fehlende Zustrom neuer, jüngerer Risiken verstärkt den Druck auf die Prämienentwicklung. Für bestehende Versicherte der AXA eröffnen sich durch §204 VVG Tarifwechsel hingegen reguläre Alternativen.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.620 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein hoher Selbstbehalt und gilt ambulant wie stationär sowie für zahnärztliche Leistungen. Er wirkt sich besonders bei mehreren ärztlichen Leistungen oder aufwendiger zahnmedizinischer Behandlung aus, schont aber die laufende Prämienlast. Ein Tarifwechsel zu Modulen mit niedrigerem Selbstbehalt kann die monatliche Belastung spürbar reduzieren.
Ja, via §204 VVG können Sie zu einem anderen AXA-Tarif wechseln (nicht zu einer anderen Versicherung). Ein Tarifwechsel kann Beitragsersparnisse bringen und häufig gleichwertige oder bessere Leistungen ermöglichen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und welche Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Chancen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrem Nutzungsverhalten ab. Geschlossene Tarife der Alten Welt wie dieser AXA-Tarif entwickeln sich oft teurer als neuere offene Tarife, selbst wenn letztere höher einsteigen. Ist Ihre Gesundheit stabil und die Gesundheitsprüfung für einen neueren Tarif nicht problematisch, kann sich ein Wechsel mittelfristig deutlich amortisieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berechnet die langfristigen Szenarien und zeigt auf, ob und wann sich ein Wechsel rechnet - kostenfrei und verbindlich.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert