AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 145/20, 343/20, Z 100/ZS 60 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 145/20, 343/20, Z 100/ZS 60 der AXA kombiniert Höchstsatz-Erstattung mit einer breiten Leistungsabdeckung. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zur 3,5-fachen GOÄ, Privatarztbehandlung im Krankenhaus ist mitversichert, und die zahnärztliche Versorgung deckt Behandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie ab. Mit einem Selbstbehalt von 1.620 Euro pro Versicherungsjahr positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung mit entsprechender Eigenverantwortung. Die Risikogemeinschaft ist für Neuversicherte nicht mehr zugänglich, was sich typischerweise in der Beitragsentwicklung widerspiegelt.

Gerade weil dieser Tarif geschlossen ist, wird die Risikogemeinschaft mit jedem Jahr älter und kleiner. Das führt statistisch zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen. Allerdings bietet ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG vielen Versicherten in diesem Tarif die Möglichkeit, in ein günstigeres Produkt der AXA zu wechseln; in vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen erhalten bleiben und Gesundheitsprüfungen entfallen. Die Analyse der individuellen Wechselchancen hängt vom persönlichen Profil ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und wie ein Tarifwechsel in Ihrem Fall rentabel ist und welche AXA PKV-Tarife als Alternative infrage kommen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was ein geschlossener Tarif bei der AXA bedeutet

Der Tarif 145/20, 343/20, Z 100/ZS 60 ist seit Jahren nicht mehr für Neukunden zugänglich. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch weiterhin über einen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche älteren Tarife wechseln, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich und altert; das verstärkt die Beitragsdynamik erheblich und ist einer der Gründe, warum diese Tarife regelmäßig mit Beitragserhöhungen konfrontiert werden.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser sind oft nicht mehr Bestandteil des öffentlichen Tarifangebots der AXA. Genau hier zeigt sich der Mehrwert unserer Expertise: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt solche Tarife und kann beurteilen, ob für Sie ein Wechsel zu einem moderneren, offenen AXA-Tarif vorteilhaft wäre oder ob das aktuelle Produkt trotz Beitragsbelastung das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

Tarifwechsel im AXA 145/20, 343/20, Z 100/ZS 60: Was ist möglich?

Der Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist eine Gestaltungsoption, wenn Sie in einem Bestandstarif versichert sind. Dabei können in vielen Fällen Ihre bisherigen Altersrückstellungen berücksichtigt werden, und häufig entfallen erneute Gesundheitsprüfungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüfen, welche Optionen sich konkret für Sie ergeben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt alle verfügbaren Zieltarife auf und zeigt transparent, wie sich ein Wechsel auf Ihre Monatsprämie und Leistungen auswirkt. Nutzen Sie Jetzt anmelden und erhalten Sie eine individuelle Empfehlung.

Beitragserhöhung im Tarif 145/20, 343/20, Z 100/ZS 60 - was tun?

Dieser Tarif ist Teil einer geschlossenen, schrumpfenden Risikogemeinschaft mit demografisch älter werdender Versichertenstruktur. Das schafft Druck auf die Beitragsentwicklung: Die Risikogemeinschaft wird kleiner und älter, medizinische Leistungen werden teurer, und die Kapitalerträge für die Altersrückstellungen sind historisch niedrig. Das Zusammenspiel dieser Faktoren erklärt die typischerweise überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen in diesem Produkt.

Der Weg aus dieser Beitragsspirale führt vielfach über einen Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif. Auch wenn Sie heute hohe Beiträge zahlen, kann ein Wechsel mit Übernahme der Altersrückstellungen die monatliche Belastung senken, ohne dass Sie notwendig Leistungen aufgeben müssen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Preisentwicklung des Versicherers und verdeutlicht die Tendenzen. Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen beraten und entdecken Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse Ihre Handlungsoptionen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 343/20, Z 100/ZS 60 AW

Dieser Tarif bietet GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie wird mit 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall erstattet, danach 80 Prozent. Im Zahnbereich deckt der Tarif Behandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie ab, zusammen bis 511,29 Euro pro Jahr zu 100 Prozent, danach 60 Prozent. Sehhilfen werden mit bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet, Privatarztbehandlung im Krankenhaus ist eingeschlossen. Der Selbstbehalt liegt bei 1.620 Euro jährlich.
Der Tarif ist geschlossen: Neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Für bestehende Versicherte der AXA ist ein Tarifwechsel zu diesem Tarif nach §204 VVG theoretisch möglich, in der Praxis aber weniger relevant, da das Produkt älter ist. Bedeutsamer ist, dass Versicherte in diesem Tarif aufgrund der schrumpfenden, alternden Risikogemeinschaft mit stärkeren Beitragserhöhungen rechnen müssen als in offenen Tarifen mit ausgeglichenerer Altersstruktur.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein hoher, aber nicht extremer Selbstbehalt und signalisiert, dass Versicherte einen erheblichen Anteil ihrer Kosten selbst tragen müssen, bevor die Versicherung eintritt. Der Selbstbehalt gilt für ambulante und stationäre Versorgung sowie die zahnärztliche Behandlung. Ein derart hoher Selbstbehalt ist typisch für Tarife, die mit niedrigeren Prämien kalkulieren oder für Kunden gedacht sind, die ein hohes Kostenrisiko selbst tragen können.
Ja, als AXA-Versicherte haben Sie das Recht, nach §204 VVG intern in einen anderen AXA-Tarif zu wechseln. Dies betrifft einen Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft, nicht den Wechsel zu einem anderen Anbieter. In vielen Fällen können dabei Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden und häufig entfallen erneute Gesundheitsprüfungen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger prüfen und beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Zieltarife zur Auswahl stehen und wie viel Sie sparen könnten.
Ob ein Tarifwechsel rentabel ist, hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Leistungsanforderungen ab. Für viele Versicherte in diesem älteren, geschlossenen Tarif mit hohem Selbstbehalt und regelmäßigen Beitragserhöhungen lohnt sich ein Blick auf jüngere AXA-Produkte. Dort können Sie oft niedrigere Beiträge zahlen, möglicherweise sogar mit besseren oder gleichwertigen Leistungen, falls die Altersrückstellungen mitgenommen werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle verfügbaren Alternativen für Sie und gibt eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert