AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 145/20, 343/20, ZPRO AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 145/20, 343/20, ZPRO AW richtet sich an Bestandskunden der AXA und vereint Leistungsstärke mit einem moderaten Selbstbehalt. Ambulant und stationär erstattet dieser Tarif bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, technische bis zum 2,5-fachen, Laborleistungen bis zum 1,3-fachen. Der jährliche Selbstbehalt von 1.620 Euro bildet eine ausreichende Kostendämpfung, ohne Routineleistungen unrentabel zu machen. Für Zahnersatz und Zahnbehandlung bietet der ZPRO-Tarif eine solide Grundlage mit 100% für Behandlung und 60% für Ersatz sowie umfassende zahnärztliche GOZ-Höchstsätze, ergänzt durch Kieferorthopädie für Jugendliche bis 18 Jahre.

Als geschlossener Tarif kann der Tarif zwar nicht von Neukunden gewählt werden, doch für bestehende Versicherte der AXA eröffnet sich eine Tarifoptimierungschance durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Solche Wechsel ermöglichen häufig eine Reduktion der monatlichen Beitragslast, besonders bei älteren Tarifen, die durch schrumpfende Versichertengemeinschaften und demografische Alterung unter Druck geraten. In vielen Fällen können äquivalente oder bessere Leistungen mit deutlich niedrigeren Prämien erreicht werden, wobei die Altersrückstellungen in der Regel vollständig mitwandern.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart für jeden AXA PKV-Tarif Optimierungspotenzial und zeigt Ihnen verbindlich, welche besseren oder gleichwertigen Tarife im selben Haus verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

145/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

145/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

145/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

145/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

145/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

145/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 145/20, 343/20, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist dieser AXA-Tarif geschlossen?

Der Tarif 145/20, 343/20, ZPRO AW wurde nach Erreichen einer Zielversichertenzahl für neue Kunden geschlossen. Das bedeutet: Nur AXA-Bestandsversicherte können in diesen Tarif wechseln; externe Neukunden werden nicht mehr akzeptiert. Diese Schließung führt zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, die tendenziell höhere Beitragssteigerungen mit sich bringt, da Betriebskosten auf eine sinkende Basis verteilt werden. Besonders Versicherte in diesem Tarif, die bereits mehrere Beitragserhöhungen erlebt haben, sollten einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen offenen oder jüngeren Tarif in Betracht ziehen.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben oder auf öffentlichen Vergleichsportalen gelistet. Das bedeutet aber nicht, dass ein Wechsel unmöglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle Tarife der AXA, auch die älteren und geschlossenen, und kann Ihnen gezielt aufzeigen, welche Alternativen zur Verfügung stehen und wie Sie Ihre Altersrückstellungen optimal mitnehmen.

Tarifwechsel im AXA-Bestand nutzen

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist für Bestandsversicherte jederzeit möglich und wird oft als interner Tarifwechsel nach §204 VVG bezeichnet. Der große Vorteil: Sie bleiben bei Ihrer Versicherungsgesellschaft und müssen sich keiner erneuten Krankenprüfung unterziehen, wenn die AXA das vereinfacht gestattet. Ihre aufgebauten Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen vollständig oder größtenteils auf den neuen Tarif übertragen. Allerdings ist das Vorliegen dieser Voraussetzungen vom genauen Tarifwechsel abhängig und muss individuell geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm einen konkreten Wechselplan entwickeln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen alle Tarifwechsel-Optionen innerhalb der AXA auf und kalkuliert die mögliche Beitragsersparnis. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AXA 145/20, 343/20, ZPRO AW adressieren

Dieser alte Bisex-Tarif der Alten Welt unterliegt strukturellen Kostensteigerungen: Die schrumpfende Versichertengemeinschaft verteilt Verwaltungskosten auf weniger Schultern, während die Altersstruktur kontinuierlich nach oben driftet. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen, die selbst bei hoher GOÄ-Erstattung unweigerlich zu Beitragszuschlägen führen.

Für Versicherte mit hohem Selbstbehalt wie 1.620 Euro empfiehlt sich ein proaktiver Tarifwechsel. Tendenziell können Sie durch den Wechsel in einen jüngeren, offenen Tarif oder in einen anderen Versicherer bei gleichbleibenden oder verbesserten Leistungen deutlich sparen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die historische Entwicklung dieses Tarifs auf. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen durchführen und erfahren Sie, welche Wechsel konkret für Ihre Situation wirtschaftlich sinnvoll sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 145/20, 343/20, ZPRO AW

Ambulant zahlt der Tarif bis zu GOÄ-Höchstsätzen: 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%. Sehhilfen: bis 825 EUR für Mehrstärkengläser oder bis 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen (je nach Sehstärke), plus 110 EUR Gestell. Stationär: Privatarztbehandlung mit gleichen GOÄ-Höchstsätzen plus Chefarztleistungen bis 5-fach. Zahnbehandlung: 100%, Zahnersatz 60%, KFO für unter 18-Jährige 60%, alle bis zu jährlichen Summenbegrenzungen (ab 1.278 EUR im ersten Jahr).
Der Tarif ist geschlossen. Das heißt: Neue, externe Kunden können ihn nicht mehr abschließen. Allerdings können AXA-Bestandsversicherte über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG jederzeit in diesen Tarif wechseln, wenn sie nicht bereits darin versichert sind. Der geschlossene Status führt typischerweise zu einer sinkenden Versichertengemeinschaft und damit zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Für bestehende Versicherte lohnt sich daher eine regelmäßige Überprüfung, ob jüngere Tarife günstiger sind.
Der jährliche Selbstbehalt (Versicherungsjahr) beträgt 1.620 Euro. Er gilt für Versicherungsfälle sowohl ambulant, stationär als auch zahnmedizinisch. Mit diesem Selbstbehalt positioniert sich der Tarif im oberen Mittelbereich; er sorgt für eine angemessene Kostenbeteiligung bei Routineausgaben, schützt aber gleichzeitig vor unbegrenzter Eigenverantwortung bei Großleistungen.
Ja, Sie können innerhalb der AXA in einen anderen Tarif wechseln. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht dies ohne Versichererwechsel. Ihre aufgebauten Altersrückstellungen können Sie in vielen Fällen vollständig mitnehmen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht nötig. Allerdings hängen diese Voraussetzungen stark vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob ein Wechsel ohne Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Tarife für Sie wirtschaftlich sinnvoll sind.
Der Tarifwechsel kann sich lohnen, hängt aber von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitslage und den verfügbaren Alternativen ab. Da dieser Tarif geschlossen und älter ist, trägt er typischerweise höhere Beitragssteigerungen. Jüngere Tarife der AXA oder andere Versicherer mit einem offenen Status oder besserer Risikostruktur können erheblich günstiger sein, oft sogar mit besseren oder gleichwertigen Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann in einer individuellen Analyse aufzeigen, welche konkreten Wechselmöglichkeiten für Ihre persönliche Situation rentabel sind und wie Sie dabei Ihre Altersrückstellungen optimal nutzen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert